Heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen?

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Der­zeit sehr hef­tig und hoch­emo­tio­nal dis­ku­tiert wird das geplan­te Gesetz zum Ver­bot heim­li­cher Vater­schafts­tests. Der Plan, die­se mit Frei­heits­stra­fen bis zu einem Jahr zu bele­gen, ist umstrit­ten nicht nur in der Poli­tik – wobei die Fron­ten quer ver­lau­fen – son­dern auch in der Gesell­schaft.

Im Mit­tel­punkt der Dis­kus­si­on ste­hen vor allem zwei Fra­gen.

Zum einen geht es natür­lich um Fami­li­en­frie­den und Kinds­wohl, die­se sol­len ver­meint­lich geschützt wer­den. Ver­ges­sen wird m.E. hier der alte (außer­recht­li­che) Grund­satz: lie­ber ein Ende mit Schre­cken als ein Schre­cken ohne Ende. Sprich: Jahr­zehn­te­lan­ge Unge­wiss­heit in der fami­liä­ren Situa­ti­on, Zwei­fel, Vor­wür­fe und Anfein­dun­gen dürf­ten dem Kinds­wohl bereits recht mit­tel­fris­tig deut­lich mehr scha­den als Klar­heit und Gewiss­heit.

Im wei­te­ren geht es aber auch um Per­sön­lich­keits­rech­te, vor allem die des Kin­des, die geschützt wer­den sol­len. Ich mei­ne: Per­sön­lich­keits­rech­te haben nicht nur Kind und Mut­ter, son­dern auch der Vater des Kin­des – der es näm­lich viel­leicht gar nicht ist. Wes­sen Rech­te hier schwe­rer wie­gen, mag pro­ble­ma­tisch sein. Auf der Sei­te der Test­be­für­wor­ter strei­tet neben den rein per­sön­lich­keits­recht­li­chen Erwä­gun­gen aber noch ein wei­te­res Rechts­gut: das auf Kennt­nis der Wahr­heit. Über Details der Tests (vor­he­ri­ge Anzei­ge­pflicht, eine Art Media­ti­on, man­da­to­ri­sche Bera­tung ana­log der bei einem Schwan­ger­schafts­ab­bruch etc.) mag man reden, wie das Ver­lan­gen nach Wahr­heit in einem frei­heit­lich orga­ni­sier­ten Land aber unter Frei­heits­stra­fe (!) gestellt wer­den soll, ist mir abso­lut unbe­greif­lich.

Im Übri­gen hal­te ich es für grund­ver­kehrt, aus­ge­rech­net die Mut­ter, deren Ein­wil­li­gung in den Test vom Gesetz­ge­ber gefor­dert wird, die aber ein ganz beson­de­res eige­nes Inter­es­se in die­sen Ange­le­gen­hei­ten hat, zur Wah­re­rin der Inter­es­sen des Kin­des zu machen. Da wird wohl — mit Bit­te um Nach­sicht für die salop­pe For­mu­lie­rung — der Bock zum Gärt­ner.

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