Internet, E‑Mail und Arbeitsrecht

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Teil 1: Private Internet- und E‑Mail-Nutzung

Die pri­vate Nutzung von Inter­net und E‑Mail durch den Arbeit­nehmer wirft für den Arbeit­ge­ber zahlre­iche Prob­leme auf.

Die pri­vate Nutzung des Inter­nets am Arbeit­splatz ist grund­sät­zlich unzuläs­sig. Das Gle­iche gilt für die Nutzung von E‑Mail. Dies gilt ein­deutig in dem Fall, dass die Nutzung durch den Arbeit­ge­ber aus­drück­lich unter­sagt wor­den ist. Aber auch wenn die Inter­net- und E‑Mail-Nutzung durch den Arbeit­ge­ber nicht aus­drück­lich erlaubt ist, kann sich die Erlaub­nis des Arbeit­ge­bers auch daraus ergeben, dass er die pri­vate Nutzung von Inter­net und E‑Mail duldet. In jedem Fall darf der Umfang der pri­vat­en Nutzung nicht über­mäßig sein und die Arbeit nicht beein­trächti­gen.

Ein Recht­sanspruch auf die Nutzung von Inter­net und E‑Mail am Arbeit­splatz beste­ht nicht. Etwas anderes wird eben­so wie bei der Nutzung des Tele­fons nur für Not­fälle gel­ten oder wenn z.B. auf Grund der beru­flichen Tätigkeit pri­vate Ter­mine ver­schoben wer­den müssen.

Der Ver­stoß gegen das Ver­bot der pri­vat­en Inter­net- und E‑Mail-Nutzung kann den Arbeit­ge­ber zur Abmah­nung, im Wieder­hol­ungs­fall zur ordentlichen Kündi­gung und in schw­er­wiegen­den Fällen sog­ar zur frist­losen Kündi­gung berechti­gen.

Um für Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer Klarheit zu schaf­fen, emp­fiehlt es sich in jedem Fall, eine aus­drück­liche Regelung zu tre­f­fen.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Weihnachtsfeier: Rechte, Pflichten und Konsequenzen für Arbeitgeber

Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden?   Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...

Falscher Firmenstempel bei Kündigungen: Warum formale Fehler für Arbeitgeber kein Risiko sind.

Ein falscher Firmenstempel auf einer Kündigung – und trotzdem wirksam? Das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl zeigt, dass formale Fehler wie der falsche Stempel nicht automatisch zur Unwirksamkeit führen. Aber warum spielt der Stempel eine untergeordnete Rolle und worauf kommt es wirklich an?   Das Arbeitsgericht Suhl hat in einem Urteil vom 14. August 2024 , Az.:  6 Ca 96/24 deutlich...