Trotz schwerer Vorwürfe gegen ihn hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung eines Zugchefs für unwirksam erklärt. Denn der Arbeitgeber hatte, statt ihn sofort anzuhören, den Urlaub des Mannes abgewartet. Das Urteil zeigt: Vor fristlosen Kündigungen und Verdachtskündigungen müssen Arbeitgeber handeln, egal ob der Beschäftigte im Urlaub ist. Der Arbeitnehmer, der bis zum höchsten deutschen Arbeitsgericht klagte, hatte seit 2006 als...