Freitagsabends wieder gesund, montags eine neue Krankheit? Arbeitnehmer, die nach einer Krankheit wieder krank werden, haben in der Regel Anspruch auf eine neue Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Doch bei einer angeblichen Anschlusskrankheit oder wenn bloß ein Wochenende dazwischen liegt, reicht ein Attest dafür nicht aus. Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen ging es wieder einmal darum, wann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung...