Im letzten Teil waren wir beim KunstUrhG stehen geblieben, dessen Text sich recht einfach liest, im Detail aber doch hier und da Fragen aufwirft. Was genau also gestattet oder verbietet das Gesetz? Um das zu verstehen macht es Sinn, sich zunächst zu vergegenwärtigen, wie das KunstUrhG funktioniert. Hierzu macht dessen Lektüre Sinn, die „Architektur“ des Gesetzes, das Prüfschema, wird dann...