TV-Werbung muss, meint das EU-Parlament, „ethisch und/oder rechtlich verbindlichen Regeln“ unterliegen. Wer jetzt meint, das hieße nur, dass nicht belogen und betrogen werden dürfe, der irrt – und das würde ja auch das Wettbewerbsrecht regeln. Vielmehr geht es dem EU-Parlament darum, gegen Werbespots vorzugehen, die „diskriminierende oder entwürdigende Botschaften auf der Grundlage von Geschlechterstereotypen vermitteln“. Darunter mag man vieles verstehen...