Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat drei Unternehmern aus NRW Recht gegeben: Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 sei rechtswidrig. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Eine Kosmetikerin aus Remscheid, ein Betreiber eines Schnellrestaurants in Düsseldorf und ein Steuerberater, der große Teile seines Umsatzes mit der Aus- und Fortbildung anderer Steuerberater erzielt: Alle drei Kläger, die am Dienstag vor...