Häufig kommt es bei Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht darauf an, wie eine bestimmte werbliche Aussage durch den angesprochenen Personenkreis verstanden wird, wie sie „ankommt“. Ist dieser Personenkreis ein ganz eng definierter und mit bestimmtem Vorwissen oder Vorverständnis gesegneter (etwa: alle Atomphysiker), dann werden hierzu Gutachten eingeholt. Unberechenbar wird es immer dann, wenn Gerichte der Ansicht sind, selbst zu dem durch eine...