Kündigung wegen Missbrauchs des dienstlichen Mobiltelefons

Das hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt hat ent­schie­den (Urteil vom 25. Novem­ber 2004 – 5 Sa 1299/04), dass im Fal­le einer extre­men Nut­zung eines Fir­men-Mobil­te­le­fons für Pri­vat­ge­sprä­che eine ordent­li­che Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses auch ohne eine vor­her­ge­hen­de Abmah­nung sozi­al gerecht­fer­tigt sein kann, selbst wenn die Pri­vat­nut­zung grund­sätz­lich gedul­det wur­de.

In dem ent­schie­de­nen Fall hat­te ein Mit­ar­bei­ter über meh­re­re Mona­te hin­weg jeweils Tele­fon­kos­ten für Pri­vat­ge­sprä­che in Höhe von durch­schnitt­lich Euro 380,00 ver­ur­sacht.

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Auch wegen Streiktagen: Arbeitgeber darf Anwesenheitsprämie kürzen

Das LAG Nürnberg stärkt Arbeitgeber: Anwesenheitsprämien als Sonderleistungen dürfen für Streiktage gekürzt werden, solange die Vereinbarung neutral an Fehlzeiten anknüpft und nicht die Streikbereitschaft beeinflusst. Auch eine überproportionale Kürzung um 1/60 ab dem fünften Fehltag sei zulässig. Die Revision liegt aber bereits beim BAG.   Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hatte über die Kürzung einer Anwesenheitsprämie für einen Arbeitnehmer zu entscheiden,...

Betriebsratswahl 2026 (IV): Anfechtung – Fristen, Fehler und die Folgen

Was macht eine Betriebsratswahl angreifbar - und was nicht? Im vierten und letzten Teil unserer Mini-Serie “Betriebsratswahlen 2026” prüfen wir, welche Fehler Wahlvorstände vermeiden müssen, welche Fristen gelten und welche Folgen drohen. Und wann Arbeitgeber gut überlegen sollten, ob sie eine Wahl wirklich anfechten wollen.   Die regelmäßigen Betriebsratswahlen stehen mal wieder vor der Tür. Vom 1. März 2026 bis...