Markenrechtsstreit um die Himmelsscheibe

Markenrecht | 26. Februar 2004
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Der bizar­re Mar­ken­rechts­streit um die Him­mels­schei­be von Nebra geht in eine neue Run­de. Zur Erin­ne­rung: Im Jahr 1999 war von Raub­grä­bern bei Nebra in Sach­sen-Anhalt einer der spek­ta­ku­lärs­ten archäo­lo­gi­schen Fun­de gemacht wor­den: die frü­hes­te bekann­te Dar­stel­lung des Ster­nen­him­mels in der Mensch­heits­ge­schich­te. Archäo­lo­gen ver­glei­chen die Bedeu­tung des Stü­ckes mit der von Stone­henge. Die klei­ne Stadt Quer­furt sicher­te sich kur­zer­hand eine Wort-/Bild­mar­ke an der Bezeich­nung „Him­mels­schei­be von Nebra“ und einer sti­li­sier­ten Abbil­dung des Fun­des; wohl um die Stadt­kas­se mit Lizenz­ein­nah­men auf­zu­bes­sern. Neben dem poli­ti­schen Auf­ruhr klag­te das Land Sach­sen-Anhalt hier­ge­gen und gewann erst­in­stanz­lich. Das Ober­lan­des­ge­richt Naum­burg ver­han­delt heu­te die Beru­fung.

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