Media-Markt Abmahnung gegen Media-bloed.de und fettisch.de

Markenrecht | 18. Januar 2007
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Die Blog-Abmah­nun­gen häu­fen sich in letz­ter Zeit. Nun hat es den Betrei­ber der Sei­ten media-bloed.de und fettisch.de getrof­fen. Dop­pelt gleich (im Novem­ber 2006 und vor weni­gen Tagen noch­mals) wegen eines ver­gleich­ba­ren Sach­ver­hal­tes. Auf media-bloed.de wur­den Abbil­dun­gen ver­öf­fent­licht, die dem bekann­ten Logo des Media-Mark­tes (Inha­ber der Mar­ken­rech­te ist die Media-Saturn-Hol­ding GmbH) ähneln. Ver­ziert war die Abbil­dung mit einem Peter­si­li­en­schwein nebst dem Slo­gan „Media-Blöd — Du blöd wie Sau!“. Noch inter­es­san­ter war die Ver­öf­fent­li­chung auf fettisch.de: ein in der Media-Markt-Optik gehal­te­nes Logo „Sad­dam-Sau — Sau­tot das Schwein!“, deko­riert mit einem Bild­nis Sad­dam Hus­s­eins.

Abge­mahnt wur­de im Auf­trag zwei­er Media-Märk­te. Die­se bemän­gel­ten eine Ver­let­zung von Mar­ken­rech­ten, ihres Unter­neh­mens­per­sön­lich­keits­rechts und wett­be­werbs­recht­li­cher Posi­tio­nen. Sie bekla­gen wei­ter­hin, dass ihnen durch den Slo­gan „Du blöd wie Sau!“ eine Aus­sa­ge über ihre Kun­den in den Mund gelegt wer­de.

Ist an all dem etwas dran? Drö­seln wir es doch ein­mal auf — über­blicks­ar­tig, von ver­tief­ter Sach­kennt­nis ver­schont, ohne Gewähr und mit dem Hin­weis ver­se­hen, dass es sich bei vie­len Wer­tun­gen um Geschmacks­fra­gen han­delt.

Kenn­zei­chen­recht­lich stellt sich zunächst die Fra­ge, ob die Gestal­tun­gen, wie sie auf den bean­stan­de­ten Sei­ten gefun­den wur­den, irgend­wel­che Mar­ken des Media-Mark­tes (der Ein­fach­heit hal­ber hier für die Media-Saturn-Hol­ding GmbH ste­hend, die Berech­ti­gung der Media-Märk­te zur Rechts­ver­fol­gung set­ze ich vor­aus) ver­letzt. Ich mei­ne, vor­lie­gend haben wir es wohl mit einer Mar­ken­par­odie zu tun, näm­lich der Wie­der­ga­be eines Zei­chens in ent­frem­de­ter Form zu sati­ri­schen Zwe­cken. So etwas kann in der Tat ein so genann­ter kenn­zei­chen­mä­ßi­ger Gebrauch und damit eine Mar­ken­ver­let­zung in Form einer Mar­ken­ver­un­glimp­fung sein, wenn die Par­odie zu kom­mer­zi­el­len Zwe­cken ein­ge­setzt wird, um etwa Auf­merk­sam­keit für ein eige­nes Pro­dukt zu schaf­fen. Sie wird aber in der Regel nicht kenn­zei­chen­mä­ßig sein, wenn sie zu redak­tio­nel­len, künst­le­ri­schen und mei­nungs­bil­den­den Zwe­cken erfolgt. Media-bloed.de und fettisch.de sind aber mei­nes Wis­sens — geschmack­lich viel­leicht grenz­wer­ti­ge aber gera­de des­halb wich­ti­ge — sati­ri­sche Blogs. Kom­mer­zi­el­le Absich­ten und damit einen mög­li­chen kenn­zei­chen­mä­ßi­gen Gebrauch der Mar­ke erken­ne ich nicht.

Wei­ter­hin beklag­te der Media-Markt einen Ein­griff in wett­be­werbs­recht­li­che Posi­tio­nen. Das ist offen­sicht­lich des­halb unsin­nig, weil zwi­schen dem Media-Markt und Web­logs eher kein Wett­be­werbs­ver­hält­nis vor­lie­gen wird. Ver­mut­lich wur­de da ein­fach ver­ges­sen, aus dem Stan­dard-Abmahn­text einen Bau­stein zu strei­chen.

Was hat es nun mit der Ver­let­zung des Unter­neh­mens­per­sön­lich­keits­rechts auf sich? So etwas gibt es tat­säch­lich. Auch die juris­ti­sche Per­son genießt Per­sön­lich­keits­schutz in einem Umfang, der durch ihr Wesen und ihre Funk­ti­on vor­ge­ge­ben wird. Vor­lie­gend haben wir es mit einem Wirt­schafts­un­ter­neh­men zu tun, das sich frei ent­fal­ten kön­nen soll. Wird die­ses Recht beein­träch­tigt, kommt eine Ver­let­zung des Unter­neh­mens­per­sön­lich­keits­rechts in Betracht.

Die Beein­träch­ti­gung, der Ein­griff in das Recht, muss aber wider­recht­lich erfol­gen. Für die Fra­ge, ob dies der Fall ist, muss eine Güter- und Inter­es­sen­ab­wä­gung vor­ge­nom­men wer­den. Auf Sei­ten der media-bloed.de kommt hier wie­der die Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit ins Spiel. Man darf, so mei­ne ich, zum Aus­druck brin­gen, dass man die Art der Kam­pa­gnen­füh­rung und Wer­bung des Media-Mark­tes nicht für gut heißt. Strei­ten kann man sich über den Inhalt und die Berech­ti­gung der Aus­sa­ge „Du blöd wie Sau“. Viel­leicht will der Betrei­ber der Web­sei­te die­se Aus­sa­ge dem Media-Markt tat­säch­lich in den Mund legen („wer kauft da trotz der Sau­wer­bung?“), viel­leicht ist es sei­ne eige­ne Aus­sa­ge, viel­leicht meint er auch gar nicht die Kun­den, son­dern die Wer­ber des Media-Mark­tes. Jeden­falls sehe ich in dem so ver­ball­horn­ten Slo­gan kei­nen Boy­kott­auf­ruf oder ähn­li­che typi­sche Ein­grif­fe in Rech­te des Unter­neh­mens ver­wirk­licht; auch sie dürf­te unter dem Gesichts­punkt der Mei­nungs­frei­heit zuläs­sig sein. Denn die Mei­nung darf bekann­ter­ma­ßen auch abwer­tend, scharf und scho­nungs­los geäu­ßert wer­den, solan­ge sie nicht in rei­ne Dif­fa­mie­rung oder Pau­schal­be­lei­di­gung abglei­tet.

Das kann man m.E. auch noch für die Ver­knüp­fung von Sad­dam-Hus­sein und dem Media-Markt-Slo­gan auf fettisch.de gel­ten las­sen. Hier sind wir zwar in der Tat schon im Bereich des albern­den Unsinns und sicher auch über­trie­be­ner Geschmack­lo­sig­keit, aber die ist nicht jus­ti­zia­bel.

Auf Sei­ten des Media-Mark­tes ist auf der ande­ren Sei­te das eige­ne Ver­hal­ten zu berück­sich­ti­gen. Und das ist ja auch nicht ganz ohne: auf die Ideen mit der Wer­bung mit Säu­en, auf den Slo­gan „Ich bin doch nicht blöd“, den Sprach­duk­tus und all den ande­ren Zier­rat, wie ihn auch die bean­stan­de­ten Sei­ten ver­wen­den, kam der Media-Markt ja selbst. Dazu kommt, dass die Wer­be­kam­pa­gne mit einer Inten­si­tät geführt wird, der man sich kaum ent­zie­hen kann und die — das darf ich als Ver­brau­cher schrei­ben — ein­fach nur läs­tig ist. An sich kann man hier nur noch von Real­sa­ti­re spre­chen, was natür­lich auch beab­sich­tigt war. Ziel der Sau-Wer­be­ak­ti­on war ja offen­bar, Auf­merk­sam­keit zu erre­gen und auch kon­tro­ver­se Reak­tio­nen her­vor­zu­ru­fen. Nun soll­te man sich auf nicht wun­dern, wenn das geschieht.

Oder kür­zer: wer die Nase so weit aus dem Fens­ter streckt, der muss auch eini­ges an Wind ver­tra­gen.

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