Media-Markt Abmahnung gegen Media-bloed.de und fettisch.de

Markenrecht | 18. Januar 2007
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Die Blog-Abmah­nun­gen häufen sich in let­zter Zeit. Nun hat es den Betreiber der Seit­en media-bloed.de und fettisch.de getrof­fen. Dop­pelt gle­ich (im Novem­ber 2006 und vor weni­gen Tagen nochmals) wegen eines ver­gle­ich­baren Sachver­haltes. Auf media-bloed.de wur­den Abbil­dun­gen veröf­fentlicht, die dem bekan­nten Logo des Media-Mark­tes (Inhab­er der Marken­rechte ist die Media-Sat­urn-Hold­ing GmbH) ähneln. Verziert war die Abbil­dung mit einem Peter­silien­schwein neb­st dem Slo­gan „Media-Blöd — Du blöd wie Sau!“. Noch inter­es­san­ter war die Veröf­fentlichung auf fettisch.de: ein in der Media-Markt-Optik gehaltenes Logo „Sad­dam-Sau — Sautot das Schwein!“, deko­ri­ert mit einem Bild­nis Sad­dam Hus­seins.

Abgemah­nt wurde im Auf­trag zweier Media-Märk­te. Diese bemän­gel­ten eine Ver­let­zung von Marken­recht­en, ihres Unternehmensper­sön­lichkeit­srechts und wet­tbe­werb­srechtlich­er Posi­tio­nen. Sie bekla­gen weit­er­hin, dass ihnen durch den Slo­gan „Du blöd wie Sau!“ eine Aus­sage über ihre Kun­den in den Mund gelegt werde.

Ist an all dem etwas dran? Dröseln wir es doch ein­mal auf — überblick­sar­tig, von ver­tiefter Sachken­nt­nis ver­schont, ohne Gewähr und mit dem Hin­weis verse­hen, dass es sich bei vie­len Wer­tun­gen um Geschmacks­fra­gen han­delt.

Kennze­ichen­rechtlich stellt sich zunächst die Frage, ob die Gestal­tun­gen, wie sie auf den bean­stande­ten Seit­en gefun­den wur­den, irgendwelche Marken des Media-Mark­tes (der Ein­fach­heit hal­ber hier für die Media-Sat­urn-Hold­ing GmbH ste­hend, die Berech­ti­gung der Media-Märk­te zur Rechtsver­fol­gung set­ze ich voraus) ver­let­zt. Ich meine, vor­liegend haben wir es wohl mit ein­er Marken­par­o­die zu tun, näm­lich der Wieder­gabe eines Zeichens in ent­fremde­ter Form zu satirischen Zweck­en. So etwas kann in der Tat ein so genan­nter kennze­ichen­mäßiger Gebrauch und damit eine Marken­ver­let­zung in Form ein­er Marken­verunglimp­fung sein, wenn die Par­o­die zu kom­merziellen Zweck­en einge­set­zt wird, um etwa Aufmerk­samkeit für ein eigenes Pro­dukt zu schaf­fen. Sie wird aber in der Regel nicht kennze­ichen­mäßig sein, wenn sie zu redak­tionellen, kün­st­lerischen und mei­n­ungs­bilden­den Zweck­en erfol­gt. Media-bloed.de und fettisch.de sind aber meines Wis­sens — geschmack­lich vielle­icht gren­zw­er­tige aber ger­ade deshalb wichtige — satirische Blogs. Kom­merzielle Absicht­en und damit einen möglichen kennze­ichen­mäßi­gen Gebrauch der Marke erkenne ich nicht.

Weit­er­hin beklagte der Media-Markt einen Ein­griff in wet­tbe­werb­srechtliche Posi­tio­nen. Das ist offen­sichtlich deshalb unsin­nig, weil zwis­chen dem Media-Markt und Weblogs eher kein Wet­tbe­werb­sver­hält­nis vor­liegen wird. Ver­mut­lich wurde da ein­fach vergessen, aus dem Stan­dard-Abmah­n­text einen Baustein zu stre­ichen.

Was hat es nun mit der Ver­let­zung des Unternehmensper­sön­lichkeit­srechts auf sich? So etwas gibt es tat­säch­lich. Auch die juris­tis­che Per­son genießt Per­sön­lichkeitss­chutz in einem Umfang, der durch ihr Wesen und ihre Funk­tion vorgegeben wird. Vor­liegend haben wir es mit einem Wirtschaft­sun­ternehmen zu tun, das sich frei ent­fal­ten kön­nen soll. Wird dieses Recht beein­trächtigt, kommt eine Ver­let­zung des Unternehmensper­sön­lichkeit­srechts in Betra­cht.

Die Beein­träch­ti­gung, der Ein­griff in das Recht, muss aber wider­rechtlich erfol­gen. Für die Frage, ob dies der Fall ist, muss eine Güter- und Inter­essen­ab­wä­gung vorgenom­men wer­den. Auf Seit­en der media-bloed.de kommt hier wieder die Mei­n­ungs- und Presse­frei­heit ins Spiel. Man darf, so meine ich, zum Aus­druck brin­gen, dass man die Art der Kam­pag­nen­führung und Wer­bung des Media-Mark­tes nicht für gut heißt. Stre­it­en kann man sich über den Inhalt und die Berech­ti­gung der Aus­sage „Du blöd wie Sau“. Vielle­icht will der Betreiber der Web­seite diese Aus­sage dem Media-Markt tat­säch­lich in den Mund leg­en („wer kauft da trotz der Sauwer­bung?“), vielle­icht ist es seine eigene Aus­sage, vielle­icht meint er auch gar nicht die Kun­den, son­dern die Wer­ber des Media-Mark­tes. Jeden­falls sehe ich in dem so ver­ball­horn­ten Slo­gan keinen Boykot­taufruf oder ähn­liche typ­is­che Ein­griffe in Rechte des Unternehmens ver­wirk­licht; auch sie dürfte unter dem Gesicht­spunkt der Mei­n­ungs­frei­heit zuläs­sig sein. Denn die Mei­n­ung darf bekan­nter­maßen auch abw­er­tend, scharf und scho­nungs­los geäußert wer­den, solange sie nicht in reine Dif­famierung oder Pauschal­belei­di­gung abgleit­et.

Das kann man m.E. auch noch für die Verknüp­fung von Sad­dam-Hus­sein und dem Media-Markt-Slo­gan auf fettisch.de gel­ten lassen. Hier sind wir zwar in der Tat schon im Bere­ich des albern­den Unsinns und sich­er auch über­trieben­er Geschmack­losigkeit, aber die ist nicht jus­tizia­bel.

Auf Seit­en des Media-Mark­tes ist auf der anderen Seite das eigene Ver­hal­ten zu berück­sichti­gen. Und das ist ja auch nicht ganz ohne: auf die Ideen mit der Wer­bung mit Säuen, auf den Slo­gan „Ich bin doch nicht blöd“, den Sprach­duk­tus und all den anderen Zier­rat, wie ihn auch die bean­stande­ten Seit­en ver­wen­den, kam der Media-Markt ja selb­st. Dazu kommt, dass die Wer­bekam­pagne mit ein­er Inten­sität geführt wird, der man sich kaum entziehen kann und die — das darf ich als Ver­brauch­er schreiben — ein­fach nur lästig ist. An sich kann man hier nur noch von Real­satire sprechen, was natür­lich auch beab­sichtigt war. Ziel der Sau-Wer­beak­tion war ja offen­bar, Aufmerk­samkeit zu erre­gen und auch kon­tro­verse Reak­tio­nen her­vorzu­rufen. Nun sollte man sich auf nicht wun­dern, wenn das geschieht.

Oder kürz­er: wer die Nase so weit aus dem Fen­ster streckt, der muss auch einiges an Wind ver­tra­gen.

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