TEST SEITE

TEST

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

TEST

TEST

Christiane Buttschardt

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Peter Fabry

Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Juliane Girstmair

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Michael Goebel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dr. Wolfgang Heinze

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Vergaberecht

Dr. Marius Holdschik

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Markus Kimpel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Lisa Knöll

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Christine Lange

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Christian Lentföhr

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Berater Steuerrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e.V.)

Dr. Christian Ostermaier

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)

Dr. Petra Ostermaier

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Stefan Schützendübel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Gero Wilke

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
Externer Datenschutzbeauftragter

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

TEST

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labor

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore ett ea rebum. Stet clita kasd gubergren,

„Wohnung funktioniert nicht“: Stuttgarter Urteil sendet gefährliches Signal für die Architektenhaftung

Ein Urteil sorgt für Furore in der Baubranche. Das OLG Stuttgart entschied, dass auch ein kurzer Hinweis des Architekten auf die fehlende Funktionalität reichen kann, um einen Bauherrn über eine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufzuklären. Was das für die Aufklärungspflicht heißt - und was Architekten jetzt tun sollten.   Mit Urteil vom 17. Dezember 2024 hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine weitreichende Entscheidung zur Aufklärungspflicht von Architekten getroffen (OLG Stuttgart, Az. 10 U 38/24). Dabei ging es...

Alternative Feiertagsregelungen: Wie Unternehmen auf religiöse Vielfalt Rücksicht nehmen können

Was tun, wenn Arbeitnehmer Weihnachten nicht feiern? In einer multikulturellen Arbeitswelt stehen Unternehmen vor der Herausforderung, religiöse Vielfalt zu berücksichtigen – besonders, wenn es um Feiertage geht. Das deutsche Arbeitsrecht bietet flexible Lösungen, von Gleitzeit über Sonderurlaub bis hin zum Tausch von Feiertagen.   Auch die Bemühungen der US-amerikanischen Regierung, Inklusions- und Vielfaltsmaßnahmen zurückzudrängen, ändern nichts daran, dass wir in einer zunehmend multikulturellen und religiös vielfältigen Gesellschaft leben. Unternehmen stellt das vor die Herausforderung, auf die Bedürfnisse ihrer Arbeitnehmer Rücksicht...

Virtuelle Optionsrechte: Auch nach Eigenkündigung kein sofortiger Verfall

Virtuelle Optionsrechte sind eine beliebte Form der Mitarbeiterbeteiligung. Doch was, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Das BAG passt jetzt seine Rechtsprechung zugunsten der Arbeitnehmer an: Virtuelle Optionen seien Vergütung und nicht Belohnung für Betriebstreue. Das bedeutet auch: Ein sofortiger Verfall von gevesteten Optionen bei Eigenkündigung benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine wichtige Entscheidung zum Verfall von virtuellen Optionsrechten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses getroffen. Mit Urteil vom 19. März 2025 (Az. 10 AZR 67/24; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urt. v....

Vesting-Klauseln in Start-ups: Legitime Bindung oder sittenwidrige Hinauskündigung?

Vesting-Klauseln verknüpfen die Gesellschafterstellung mit dem fortwährenden Einsatz des Gesellschafters für das Unternehmen. Sie sollen die Gründer an das Unternehmen binden und sie motivieren, ihr gesamtes Know-how einzubringen. Doch wann sind sie zulässig, und wo beginnt die sittenwidrige Hinauskündigung? Das Kammergericht Berlin zeigt sich unternehmensfreundlich. Vesting-Regelungen sind in der Start-up­-Branche gang und gäbe: Verlässt ein Gründer das Unternehmen vor Ablauf des Vesting-Zeitraums, verbleiben ihm nur die Anteile, die er bis zu diesem Zeitpunkt erworben hat. Eine bestimmte Zeit lang ihre...

Freistellung während der Kündigungsfrist: Arbeitnehmer muss noch keinen anderen Job annehmen

Ein vom Arbeitgeber einseitig freigestellter Arbeitnehmer muss während seiner Kündigungsfrist keine neue Arbeit aufnehmen. Der Arbeitnehmer unterlässt es in dieser Zeit in der Regel nicht böswillig, anderweitig Geld zu verdienen. Der Arbeitgeber hatte mit Schreiben vom 29. März 2023 das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer, einem Senior Consultant, zum 30. Juni 2023 ordentlich gekündigt. Außerdem stellte er in dem Kündigungsschreiben unwiderruflich unter Fortzahlung der vertraglichen Vergütung unter Anrechnung etwaiger noch bestehender sowie ggf. neu entstehender Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche frei. In dem...