Das Internet ist eine tolle Sache. Wer eine Information sucht, mit seinem Blog eine Öffentlichkeit oder am Sonntag ein Buch, der wird dies – neben vielen anderen Dingen – hier finden. Aber das Netz ist ein Born der Freude, ein Hort der Lebenslust auch für Menschen und Unternehmen, die eher weniger willkommenen Aktivitäten nachgehen. Das beginnt bei unseriösen Vertragsangeboten und hört bei weit ernsteren Delikten noch lange nicht auf.
Eine interessante Masche ist die Geiselnahme von Google zur Erpressung von um ihren guten Ruf besorgten Menschen und Unternehmen. Denn sehr häufig ist es heute doch so, dass man den Namen einer neuen Bekanntschaft, eines möglichen Arbeitnehmers oder auch des Chefs schnell mal googled. Da ist es dann doch verdrießlich, wenn eine solche Recherche Ergebnisse bringt, die ein schlechtes Licht auf die betreffende Person oder das betreffende Unternehmen werfen.
Aus diesem Umstand lässt sich Geld machen. Das kann etwa so aussehen wie in der Email, die dem Law-Blog heute ins Haus flatterte:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
In unserem Forum wird angezeigt, dass Sie einen unserer User hintergangen haben sollen. Bitte nutzen Sie die Suchfunktion in unserem Forum (Webadresse) und nehmen Sie Stellung. Ansonsten rechnen Sie damit, dass man Sie in Zukunft bei Google unter Ihrer Firmierung law-blog.de ganz oben findet, wenn man nach Gangster, Anwalt und law-blog.de sucht.
Bitte nehmen Sie dies als ernste Warnung. Bei (Name) herrscht Recht und Ordnung. Helfen Sie mit! Das gilt auch als Anwalt!
Auf dem Fuße folgt natürlich der eigentliche Grund der Mail:
Streichung des Forenbeitrages zu law-blog.de gegen Einmalzahlung: Sollten Sie Interesse haben, dass wir den User-Kommentar streichen ist dies nur durch die Zahlung eines Unkostenbeitrages realisierbar. Anfragen mit Gebot in Euro bitte an (Emailadresse). Wir werden nach Geldeingang den Artikel zu law-blog.de sperren lassen.
Das ist natürlich nichts weiter als eine Erpressung:
§ 253 — Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (…)
Die Drohung mit einem „empfindlichen Übel“ kann auch in einem Unterlassen bestehen, wenn der Täter – aus der Sicht des Opfers – insoweit Herr des Geschehens zu sein scheint, dass Herbeiführung oder Verhinderung des angedrohten Nachteils in seiner Macht steht. Hier also: wenn der Täter es in der Hand hat, einen tatsächlich oder vermeintlich negativen Beitrag zu löschen.
Das ganz besonders Spannende am vorliegenden Fall: das Forum, auf das die Mail verweist, weist eine Beteiligung an diesen Emails von sich:
Vorsicht Spammails im Namen von (Name). Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir uns für Spammails die durch Unbekannte in unserem Namen versendet werden entschuldigen. Sollten Sie auch eine Mail mit folgendem, oder ähnlichem Inhalt bekommen haben erachten Sie sie bitte als gegenstandslos. Diese Mails werden eindeutig durch Firmen verschickt die sich bei uns im Forum wiederfinden. (…)
Das Ganze scheint mir jedenfalls ein Fall für die Staatsanwaltschaft zu sein.
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