Online Erpressung und Google-Geiselnahme

Onlinerecht | 3. Mai 2006
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Das Inter­net ist eine tol­le Sache. Wer eine Infor­ma­ti­on sucht, mit sei­nem Blog eine Öffent­lich­keit oder am Sonn­tag ein Buch, der wird dies – neben vie­len ande­ren Din­gen – hier fin­den. Aber das Netz ist ein Born der Freu­de, ein Hort der Lebens­lust auch für Men­schen und Unter­neh­men, die eher weni­ger will­kom­me­nen Akti­vi­tä­ten nach­ge­hen. Das beginnt bei unse­riö­sen Ver­trags­an­ge­bo­ten und hört bei weit erns­te­ren Delik­ten noch lan­ge nicht auf.

Eine inter­es­san­te Masche ist die Gei­sel­nah­me von Goog­le zur Erpres­sung von um ihren guten Ruf besorg­ten Men­schen und Unter­neh­men. Denn sehr häu­fig ist es heu­te doch so, dass man den Namen einer neu­en Bekannt­schaft, eines mög­li­chen Arbeit­neh­mers oder auch des Chefs schnell mal goo­g­led. Da ist es dann doch ver­drieß­lich, wenn eine sol­che Recher­che Ergeb­nis­se bringt, die ein schlech­tes Licht auf die betref­fen­de Per­son oder das betref­fen­de Unter­neh­men wer­fen.

Aus die­sem Umstand lässt sich Geld machen. Das kann etwa so aus­se­hen wie in der Email, die dem Law-Blog heu­te ins Haus flat­ter­te:

Sehr geehr­ter Herr Rechts­an­walt!

In unse­rem Forum wird ange­zeigt, dass Sie einen unse­rer User hin­ter­gan­gen haben sol­len. Bit­te nut­zen Sie die Such­funk­ti­on in unse­rem Forum (Web­adres­se) und neh­men Sie Stel­lung. Ansons­ten rech­nen Sie damit, dass man Sie in Zukunft bei Goog­le unter Ihrer Fir­mie­rung law-blog.de ganz oben fin­det, wenn man nach Gangs­ter, Anwalt und law-blog.de sucht.

Bit­te neh­men Sie dies als erns­te War­nung. Bei (Name) herrscht Recht und Ord­nung. Hel­fen Sie mit! Das gilt auch als Anwalt!

Auf dem Fuße folgt natür­lich der eigent­li­che Grund der Mail:

Strei­chung des Foren­bei­tra­ges zu law-blog.de gegen Ein­mal­zah­lung: Soll­ten Sie Inter­es­se haben, dass wir den User-Kom­men­tar strei­chen ist dies nur durch die Zah­lung eines Unkos­ten­bei­tra­ges rea­li­sier­bar. Anfra­gen mit Gebot in Euro bit­te an (Email­adres­se). Wir wer­den nach Geld­ein­gang den Arti­kel zu law-blog.de sper­ren las­sen.

Das ist natür­lich nichts wei­ter als eine Erpres­sung:

§ 253 — Erpres­sung

(1) Wer einen Men­schen rechts­wid­rig mit Gewalt oder durch Dro­hung mit einem emp­find­li­chen Übel zu einer Hand­lung, Dul­dung oder Unter­las­sung nötigt und dadurch dem Ver­mö­gen des Genö­tig­ten oder eines ande­ren Nach­teil zufügt, um sich oder einen Drit­ten zu Unrecht zu berei­chern, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft. (…)

Die Dro­hung mit einem „emp­find­li­chen Übel“ kann auch in einem Unter­las­sen bestehen, wenn der Täter – aus der Sicht des Opfers – inso­weit Herr des Gesche­hens zu sein scheint, dass Her­bei­füh­rung oder Ver­hin­de­rung des ange­droh­ten Nach­teils in sei­ner Macht steht. Hier also: wenn der Täter es in der Hand hat, einen tat­säch­lich oder ver­meint­lich nega­ti­ven Bei­trag zu löschen.

Das ganz beson­ders Span­nen­de am vor­lie­gen­den Fall: das Forum, auf das die Mail ver­weist, weist eine Betei­li­gung an die­sen Emails von sich:

Vor­sicht Spam­mails im Namen von (Name). Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on möch­ten wir uns für Spam­mails die durch Unbe­kann­te in unse­rem Namen ver­sen­det wer­den ent­schul­di­gen. Soll­ten Sie auch eine Mail mit fol­gen­dem, oder ähn­li­chem Inhalt bekom­men haben erach­ten Sie sie bit­te als gegen­stands­los. Die­se Mails wer­den ein­deu­tig durch Fir­men ver­schickt die sich bei uns im Forum wie­der­fin­den. (…)

Das Gan­ze scheint mir jeden­falls ein Fall für die Staats­an­walt­schaft zu sein.

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