Preisabstand bei preisgebundenen Büchern

Wettbewerbsrecht | 1. Dezember 2004
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Mit Fra­gen der Buch­preis­bindung, hier ins­beson­dere der Frage, wie hoch der Preis­ab­stand bei sehr ähn­lich aus­ges­tat­teten, kurz aufeinan­der erscheinen­den Aus­gabe des­sel­ben Werkes sein darf, beschäftigt sich eine im Wege der Einst­weili­gen Ver­fü­gung ergan­gene Entschei­dung des Landgerichts Frank­furt / Main (AZ 2/3 O 533/04, Beschluss vom 12.10.2004).

Im Fall ver­trieb die Antrags­geg­ner­in einen preis­ge­bun­de­nen Bild­band ein­mal reg­ulär über den Buch­han­del, das andere mal – mit prak­tisch iden­tis­chem Erschei­n­ung­ster­min – als Son­der­aus­gabe für eine große Buch­han­dels­kette mehr als 60% bil­liger. In der Ausstat­tung unter­schieden sich die bei­den Werke allein im Ein­band (Schutzum­schlag in der teuren, laminiert­er Pappein­band in der anderen Aus­gabe) und in der Ver­tauschung der Motive der Vorder- und Rück­seite des Ein­bands.

Das Gericht lässt in sein­er Entschei­dung dahin­ste­hen, ob hier ein Fall des zwei­gleisi­gen Ver­triebs oder des Par­al­lelver­triebs vor­liegt, da in keinem Fall bei prak­tisch iden­tis­chen Büch­ern ein Preisun­ter­schied von 60% gerecht­fer­tigt sein kann.

Das Gericht kann daher (lei­der!) auch auf die Erörterung der Frage verzicht­en, inwieweit die Pots­damer Kri­te­rien auch unter Gel­tung des Preis­bindungs­ge­set­zes noch Anwen­dung find­en. Jeden­falls darf davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass grund­sät­zlich die Kri­te­rien

  • Ausstat­tung­sun­ter­schied
  • zeitlich­er Abstand des Erscheinens
  • Clubaus­gabe oder nicht

auch weit­er­hin die Höhe des möglichen Preis­ab­standes bes­tim­men. Die Frage, inwieweit das Preis­bindungs­ge­setz tat­säch­lich eine sin­nvolle Funk­tion erfüllt (m.E. nein), ist damit i.Ü. auch nicht beant­wortet, jeden­falls aber sollte es – solange es eben beste­ht – auch von allen Mark­t­teil­nehmern respek­tiert wer­den.

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