Preisabstand bei preisgebundenen Büchern

Wettbewerbsrecht | 1. Dezember 2004
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Mit Fra­gen der Buch­preis­bin­dung, hier ins­be­son­de­re der Fra­ge, wie hoch der Preis­ab­stand bei sehr ähn­lich aus­ge­stat­te­ten, kurz auf­ein­an­der erschei­nen­den Aus­ga­be des­sel­ben Wer­kes sein darf, beschäf­tigt sich eine im Wege der Einst­wei­li­gen Ver­fü­gung ergan­ge­ne Ent­schei­dung des Land­ge­richts Frank­furt / Main (AZ 2/3 O 533/04, Beschluss vom 12.10.2004).

Im Fall ver­trieb die Antrags­geg­ne­rin einen preis­ge­bun­de­nen Bild­band ein­mal regu­lär über den Buch­han­del, das ande­re mal – mit prak­tisch iden­ti­schem Erschei­nungs­ter­min – als Son­der­aus­ga­be für eine gro­ße Buch­han­dels­ket­te mehr als 60% bil­li­ger. In der Aus­stat­tung unter­schie­den sich die bei­den Wer­ke allein im Ein­band (Schutz­um­schlag in der teu­ren, lami­nier­ter Papp­ein­band in der ande­ren Aus­ga­be) und in der Ver­tau­schung der Moti­ve der Vor­der- und Rück­sei­te des Ein­bands.

Das Gericht lässt in sei­ner Ent­schei­dung dahin­ste­hen, ob hier ein Fall des zwei­glei­si­gen Ver­triebs oder des Par­al­lel­ver­triebs vor­liegt, da in kei­nem Fall bei prak­tisch iden­ti­schen Büchern ein Preis­un­ter­schied von 60% gerecht­fer­tigt sein kann.

Das Gericht kann daher (lei­der!) auch auf die Erör­te­rung der Fra­ge ver­zich­ten, inwie­weit die Pots­da­mer Kri­te­ri­en auch unter Gel­tung des Preis­bin­dungs­ge­set­zes noch Anwen­dung fin­den. Jeden­falls darf davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass grund­sätz­lich die Kri­te­ri­en

  • Aus­stat­tungs­un­ter­schied
  • zeit­li­cher Abstand des Erschei­nens
  • Club­aus­ga­be oder nicht

auch wei­ter­hin die Höhe des mög­li­chen Preis­ab­stan­des bestim­men. Die Fra­ge, inwie­weit das Preis­bin­dungs­ge­setz tat­säch­lich eine sinn­vol­le Funk­ti­on erfüllt (m.E. nein), ist damit i.Ü. auch nicht beant­wor­tet, jeden­falls aber soll­te es – solan­ge es eben besteht – auch von allen Markt­teil­neh­mern respek­tiert wer­den.

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