Podcast und Recht (1 und 2/6)

Medienrecht | 14. Oktober 2005
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Zu den Teilen Nr. 1+2, 3, 4, 5 und 6.

Das Law-Blog goes Pod­cast – und das gle­ich in zweifach­er Hin­sicht: Alexan­der Wun­schel, der Kopf hin­ter dem Pod­cast-Por­tal pimpmybrain.de, hat mit mir einen hal­ben Nach­mit­tag in einem lau­ni­gen Gespräch über die Rechts­fra­gen des Pod­cast­ings zuge­bracht. Das Resul­tat – eben ein Pod­cast – kann man sich auf pimpbybrain.de in Gestalt eines ersten von zwei Sound­files bere­its anhören und down­load­en.

Fre­undlicher­weise hat Herr Wun­schel den Pod­cast auch uns hier auf dem Law-Blog zur Ver­fü­gung gestellt. Der Pre­miere ste­ht also nicht mehr im Wege: das Law-Blog gibt es jet­zt auch zum Anhören.

Für unsere Zwecke haben wir den Pod­cast in sechs Teile unter­gliedert. Zwei davon gibt es heute zum Woch­enende gle­ich zusam­men zum Down­load.

Der erste Teil beschäftigt sich mit eher all­ge­meinen und – zugegeben­er­maßen – recht the­o­retis­chen Betra­ch­tun­gen: wir unter­hal­ten und darüber, welche Recht­snor­men über­haupt auf Pod­cast­ing anwend­bar sind und stellen fest, dass dies natür­lich die all­ge­meinen ziv­il- und strafrechtlichen Regeln sind. Daneben gibt es aber auch eine Rei­he von medi­en­rechtlichen Son­der­regelun­gen, hier ins­beson­dere das Tele­di­en­stege­setz (TDG), den Medi­en­di­en­stes­taatsver­trag (MDStV) und den Rund­funkstaatsver­trag (RStV). Ob die über­haupt auf Pod­casts anwend­bar sind, falls ja auf welche und in welch­er Form, erfährt man im Cast.

Den zweit­en Teil liefern wir heute gle­ich mit. Der erste Teil ist ja doch eher eine Art Vorge­plänkel und the­o­retis­ch­er Natur. Der zweite geht aber schon in die Details und ist daher vielle­icht inter­es­san­ter für den „reinen“ Pod­cast­er, den – völ­lig zu Recht – nicht so sehr inter­essiert, was die Juris­ten über die Einord­nung von Pod­casts denken, son­dern „was hin­ten rauskommt“.

In diesem zweit­en Teil geht es zum Einen noch darum her­auszufind­en, wann Pod­casts eigentlich redak­tionell gestal­tete Ange­bote mit Rel­e­vanz für die all­ge­meine Mei­n­ungs­bil­dung sind. Wir unter­hal­ten uns darüber, wie man hier wenig­stens Dau­men­regeln für eine Abgren­zung find­en kann.

Im Weit­eren geht es darum, ob eine Anbi­eterkennze­ich­nung erforder­lich ist und – das stellt sich näm­lich als gar nicht immer so ein­fach her­aus – in welch­er Form diese erfol­gen kann. Neben­bei geht es darum, wie man ver­mei­den kann, Opfer der näch­sten (oder jeden­falls übernäch­sten) Abmah­n­welle im Inter­net zu wer­den. Die kön­nte sich näm­lich dur­chaus gegen Pod­cast­er richt­en. Zulet­zt sin­nieren wir ein wenig über die Gegen­darstel­lung, den Anspruch darauf und in welch­er Weisen man dem Rech­nung tra­gen kann.

Ein klein­er Dis­claimer sei am Schluss noch ges­tat­tet:

Ein Gespräch am Nach­mit­tag bei Kaf­fee und Nusseck­en ist kein wis­senschaftlich­er Dis­put. Ger­ade im Fall von Pod­casts kommt hinzu, dass diese noch recht neu sind und in der juris­tis­chen Fach­lit­er­atur und auch der Recht­sprechung fak­tisch noch nicht vorkom­men. Viele Rechts­fra­gen lassen sich zwan­g­los durch die Betra­ch­tung ander­er, ähn­lich­er Sachver­hal­ten erörtern; wenig­stens zum Teil wird sich aber an dieser Stelle eine ganz eigene Recht­skul­tur her­aus­bilden.

Anders gesagt: es han­delt sich beim Gespräche nicht um die Ver­bre­itung schlussendlich­er und auf ewig beständi­ger Weisheit­en, son­dern um ein Vor­tas­ten in einen noch wenig beachteten Recht­sraum.

Hier noch ein­mal die Links zum Down­load:

Pod­cast und Recht Teil 1 (MP3, ca 10 min, 5 MB)
Pod­cast und Recht Teil 2 (MP3, ca 10 min, 5 MB)

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