Zu den Teilen Nr. 1+2, 3, 4, 5 und 6.
Das Law-Blog goes Podcast – und das gleich in zweifacher Hinsicht: Alexander Wunschel, der Kopf hinter dem Podcast-Portal pimpmybrain.de, hat mit mir einen halben Nachmittag in einem launigen Gespräch über die Rechtsfragen des Podcastings zugebracht. Das Resultat – eben ein Podcast – kann man sich auf pimpbybrain.de in Gestalt eines ersten von zwei Soundfiles bereits anhören und downloaden.
Freundlicherweise hat Herr Wunschel den Podcast auch uns hier auf dem Law-Blog zur Verfügung gestellt. Der Premiere steht also nicht mehr im Wege: das Law-Blog gibt es jetzt auch zum Anhören.
Für unsere Zwecke haben wir den Podcast in sechs Teile untergliedert. Zwei davon gibt es heute zum Wochenende gleich zusammen zum Download.
Der erste Teil beschäftigt sich mit eher allgemeinen und – zugegebenermaßen – recht theoretischen Betrachtungen: wir unterhalten und darüber, welche Rechtsnormen überhaupt auf Podcasting anwendbar sind und stellen fest, dass dies natürlich die allgemeinen zivil- und strafrechtlichen Regeln sind. Daneben gibt es aber auch eine Reihe von medienrechtlichen Sonderregelungen, hier insbesondere das Teledienstegesetz (TDG), den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) und den Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Ob die überhaupt auf Podcasts anwendbar sind, falls ja auf welche und in welcher Form, erfährt man im Cast.
Den zweiten Teil liefern wir heute gleich mit. Der erste Teil ist ja doch eher eine Art Vorgeplänkel und theoretischer Natur. Der zweite geht aber schon in die Details und ist daher vielleicht interessanter für den „reinen“ Podcaster, den – völlig zu Recht – nicht so sehr interessiert, was die Juristen über die Einordnung von Podcasts denken, sondern „was hinten rauskommt“.
In diesem zweiten Teil geht es zum Einen noch darum herauszufinden, wann Podcasts eigentlich redaktionell gestaltete Angebote mit Relevanz für die allgemeine Meinungsbildung sind. Wir unterhalten uns darüber, wie man hier wenigstens Daumenregeln für eine Abgrenzung finden kann.
Im Weiteren geht es darum, ob eine Anbieterkennzeichnung erforderlich ist und – das stellt sich nämlich als gar nicht immer so einfach heraus – in welcher Form diese erfolgen kann. Nebenbei geht es darum, wie man vermeiden kann, Opfer der nächsten (oder jedenfalls übernächsten) Abmahnwelle im Internet zu werden. Die könnte sich nämlich durchaus gegen Podcaster richten. Zuletzt sinnieren wir ein wenig über die Gegendarstellung, den Anspruch darauf und in welcher Weisen man dem Rechnung tragen kann.
Ein kleiner Disclaimer sei am Schluss noch gestattet:
Ein Gespräch am Nachmittag bei Kaffee und Nussecken ist kein wissenschaftlicher Disput. Gerade im Fall von Podcasts kommt hinzu, dass diese noch recht neu sind und in der juristischen Fachliteratur und auch der Rechtsprechung faktisch noch nicht vorkommen. Viele Rechtsfragen lassen sich zwanglos durch die Betrachtung anderer, ähnlicher Sachverhalten erörtern; wenigstens zum Teil wird sich aber an dieser Stelle eine ganz eigene Rechtskultur herausbilden.
Anders gesagt: es handelt sich beim Gespräche nicht um die Verbreitung schlussendlicher und auf ewig beständiger Weisheiten, sondern um ein Vortasten in einen noch wenig beachteten Rechtsraum.
Hier noch einmal die Links zum Download:
Podcast und Recht Teil 1 (MP3, ca 10 min, 5 MB)
Podcast und Recht Teil 2 (MP3, ca 10 min, 5 MB)
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