Rechte zur Benutzung als Handy-Klingelton

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Das Landgericht Ham­burg hat in einem einst­weili­gen Ver­fü­gungsver­fahren mit Urteil vom 10. Dezem­ber 2004, Az: 308 O 501/04, entsch­ieden, dass die Nutzung eines Musik­w­erkes, im vor­liegen­dem Fall „Rock­ing on Heaven’s Floor“, als Handy-Klin­gel­ton eine Vervielfäl­ti­gung und ein öffentlich­es Zugänglich­machen eines urhe­ber­rechtlich geschützten Werkes darstellt und daher nur mit Zus­tim­mung des Rechtein­hab­ers erfol­gen darf. Darüber hin­aus ist, da das Musik­w­erk an die Ver­wen­dung als Handy-Klin­gel­ton angepasst wer­den muss, auch noch das Bear­beitungsrecht betrof­fen. Dieses Bear­beitungsrecht wird durch die Berech­ti­gungsverträge zwis­chen dem Urhe­ber und der GEMA nicht auf die GEMA, die als Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft die Rechte der Musikurhe­ber wahrn­immt, über­tra­gen. Es ist daher nicht möglich, von der GEMA eine Lizenz zur Ver­wen­dung eines Musik­w­erkes als Handy-Klin­gel­ton zu erhal­ten.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

LAG Köln kippt Betriebsratsbeschlüsse: Minderheitenschutz ist nicht nur Förmelei

Das Landesarbeitsgericht Köln hat kürzlich Beschlüsse eines Betriebsrats für unwirksam erklärt, obwohl sie, jeder für sich betrachtet, formal korrekt waren. Insgesamt betrachtet umgingen sie aber den gesetzlichen Minderheitenschutz. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Betriebsratswahlen und -beschlüsse nicht nur formal korrekt ablaufen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln erinnert daran, dass Arbeitgeber sich stets die Wichtigkeit des gesetzlichen Minderheitenschutzes in Betriebsratsbeschlüssen bewusst...

Echte Bürokratieentlastung: Der digitale Arbeitsvertrag soll kommen

Bürokratieentlastungsgesetze halten nicht immer, was sie versprechen. Doch die jetzt veröffentlichte Formulierungshilfe zum geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV enthält wichtige Änderungen für ein moderneres Arbeitsrecht. Arbeitsverträge sollen in Textform möglich werden. Wird das umgesetzt, neigt sich die Ära der Papierverträge dem Ende zu.   Am 19. Juni 2024 wurde sie beschlossen: Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD,...