Schnipp Schnapp

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Heute find­et je nach regionaler Gewohn­heit die sym­bol­is­che Kas­tra­tion in Form des Abschnei­dens von Krawat­ten statt. So auch ger­ade bei mir. Während ich den Rest mein­er schö­nen Wind­sor-Krawat­te zu Boden fall­en sehe, über­lege ich mir: ist das jet­zt ein rechtlich erfass­bar­er Vor­gang oder nur Spaß? Will sagen: wäre ich ein spaßbe­fre­it­er Zeitgenosse, kön­nte ich dann die Täterin­nen auf Schaden­er­satz in Anspruch nehmen? Oder gibt es so etwas wie eine kon­klu­dente Zus­tim­mung in diese tatbe­standlich ein­wand­frei gegebene Sachbeschädi­gung, aus­ge­drückt dadurch, dass man an diesem Tag über­haupt mit Krawat­te erscheint? Eine Par­al­lele find­et sich im Prob­lem der Sportver­let­zun­gen: jed­er Fußballer weiß, dass er während des Spiels auch ein­mal absichtlich gefoult wird. Er nimmt das in Kauf, willigt also in gewisssem Maße in die Kör­per­ver­let­zung ein, wenn er das Spielfeld betritt. Ander­er­seits will ger­ade der Stürmer ja nicht gefoult wer­den, son­dern den Ball möglichst unge­hin­dert ins geg­ner­ische Tor befördern.

Ich will ja keinen Schaden­er­satz, also prüfe ich es nicht durch, son­dern stelle das Prob­lem nur zur Debat­te. Mit när­rischen Grüßen, ver­ste­ht sich.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Selbstanzeige und Nachversteuerung

Dieses Thema hat mit den sonst hier oft behandelten Themen des Geistigen Eigentums und des Datenschutzes nur insoweit zu tun, als es sich in die Öffentlichkeit drängte, als ein Mitarbeiter einer Liechtensteiner Bank eine CD mit Kundendaten an den deutschen Fiskus verkaufte. Wie man heute weiß, war zumindest der Ankauf der Daten und die Verwendung in Steuerstrafverfahren rechtlich zulässig –...

BGH zu Offenbarungspflichten von Anwälten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Frage der Verpflichtung des Rechtsanwalts, auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der von ihm vertretenen Partei hinzuweisen, ein Grundsatzurteil erlassen (Urteil v. 08.11.2007 - Az. IX ZR 5/06). Danach gilt (wie bisher), dass die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraussetzt. Der BGH hat entschieden, dass Umstände, die...