Heute findet je nach regionaler Gewohnheit die symbolische Kastration in Form des Abschneidens von Krawatten statt. So auch gerade bei mir. Während ich den Rest meiner schönen Windsor-Krawatte zu Boden fallen sehe, überlege ich mir: ist das jetzt ein rechtlich erfassbarer Vorgang oder nur Spaß? Will sagen: wäre ich ein spaßbefreiter Zeitgenosse, könnte ich dann die Täterinnen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen? Oder gibt es so etwas wie eine konkludente Zustimmung in diese tatbestandlich einwandfrei gegebene Sachbeschädigung, ausgedrückt dadurch, dass man an diesem Tag überhaupt mit Krawatte erscheint? Eine Parallele findet sich im Problem der Sportverletzungen: jeder Fußballer weiß, dass er während des Spiels auch einmal absichtlich gefoult wird. Er nimmt das in Kauf, willigt also in gewisssem Maße in die Körperverletzung ein, wenn er das Spielfeld betritt. Andererseits will gerade der Stürmer ja nicht gefoult werden, sondern den Ball möglichst ungehindert ins gegnerische Tor befördern.
Ich will ja keinen Schadenersatz, also prüfe ich es nicht durch, sondern stelle das Problem nur zur Debatte. Mit närrischen Grüßen, versteht sich.
Dieses Thema hat mit den sonst hier oft behandelten Themen des Geistigen Eigentums und des Datenschutzes nur insoweit zu tun, als es sich in die Öffentlichkeit drängte, als ein Mitarbeiter einer Liechtensteiner Bank eine CD mit Kundendaten an den deutschen Fiskus verkaufte. Wie man heute weiß, war zumindest der Ankauf der Daten und die Verwendung in Steuerstrafverfahren rechtlich zulässig –...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Frage der Verpflichtung des Rechtsanwalts, auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der von ihm vertretenen Partei hinzuweisen, ein Grundsatzurteil erlassen (Urteil v. 08.11.2007 - Az. IX ZR 5/06). Danach gilt (wie bisher), dass die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraussetzt. Der BGH hat entschieden, dass Umstände, die...