Schokoriegel als dreidimensionale Marke?

Markenrecht | 30. Dezember 2004
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Von einer – auch für Deutsch­land – inter­es­san­ten Ent­schei­dung des bri­ti­schen Mar­ken­am­tes berich­tet das Mar­ken­bus­si­ness.

Mars U.K. Ltd. hat­te für die Form sei­nes Boun­ty-Scho­ko­la­den­rie­gels Mar­ken­schutz bean­tragt und liegt inso­fern durch­aus im Trend, der ja den „exo­ti­schen“ Mar­ken­for­men immer mehr Bedeu­tung zukom­men lässt. Das Amt wies den Antrag zurück, und dies mit einer Rei­he von m.E. ein­leuch­ten­den Grün­den. Der tref­fends­te Punkt dürf­te dabei sein, dass die Scho­ko­rie­gel nun ein­mal nicht „nackt“, son­dern ein­ge­packt ver­kauft wer­den und der Kon­su­ment so beim Kauf­vor­gang ihre Form über­haupt nicht wahr­nimmt. Die Form des Rie­gels ist für den End­kun­den daher kein Kri­te­ri­um, nach dem er die Pro­duk­te ver­schie­de­ner Her­stel­ler von­ein­an­der unter­schei­det. Ein „nack­ter“ Rie­gel ist auch auf den Boun­ty-Packun­gen nicht abge­bil­det.

Eine Scho­ko­la­de ist mir per­sön­lich aller­dings bekannt, die sehr wohl ihre Form auf der Packung abbil­det und bei der ich als Kon­su­ment geste­hen muss, dass gera­de die­se Form mir zumin­dest als Unter­schei­dungs­merk­mal taugt: Kin­der­scho­ko­la­de mit den fünf Milch­kam­mern. Es bleibt abzu­war­ten, ob viel­leicht Fer­re­ro einen ähn­li­chen Anlauf wie Mars unter­nimmt, ande­re Scho­ko­la­den­her­stel­ler sind ja bis jetzt immer geschei­tert.

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