Das lawblog (ohne Bindestrich) berichtet von einer besonders schönen Webseite: Spargeräte.de. Der spannende Service der Seite ist die Zurverfügungstellung von Informationen über sparsame Haushaltsgeräte. Interesse weckt aber insbesondere das Linkangebot der Betreiber:
„Unser Angebot: Sie platzieren auf Ihrer Homepage einen Hinweis und schalten einen Link zu www.spargeraete.de. Das Recht zur Verlinkung Ihrer Homepage mit www.spargeraete.de bieten wir Ihnen für nur 49 Euro / Jahr an.“
Ob beabsichtigt ist, Nutzer, die ohne „Recht zur Verlinkung“ einen Verweis platzieren, dafür zur Kasse zu bitten (etwa mit einer Art Lizenzanalogie), soll dahingestellt bleiben; das Ansinnen selbst dürfte schon einmalig sein.
Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann. (mehr …)
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