Skurriles | 3. August 2004
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Irgend­wo im wei­ten Grau­be­reich zwi­schen “ziem­lich wit­zig” und “recht bedenk­lich, zumin­dest aber pein­lich” bewegt sich der Streit in der Fra­ge, ob in den 100 Mil­li­ar­den Mark, die von den Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men für die — im Nach­hin­ein nicht recht wert­hal­ti­gen — UMTS-Lizen­zen gezahlt wur­den, die Umsatz­steu­er ent­hal­ten war oder nicht. Wäre ers­te­res der Fall, könn­te man sich einen Teil der Ent­gel­te über den Vor­steu­er­ab­zug zurück­ho­len. Der Finanz­mi­nis­ter hät­te — so die Argu­men­ta­ti­on — für die Lizen­zen eine Rech­nung unter Aus­weis der Umsatz­steu­er aus­wei­sen müs­sen. Hat er aber nicht, denn — so sein Argu­ment — er han­del­te ja hoheit­lich. Im schlimms­ten Fall kos­tet das den Steu­er­zah­ler sie­ben (7) Mil­lia­ren Euro. Die Zahl sieht so aus: 7.000.000.000.

Da hät­te man sich aber auch vor­her mal Gedan­ken drü­ber machen kön­nen…

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