Die Maut-Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einigen der renommiertestes Unternehmen dieses Landes sind offenbar gekündigt (Quelle: Spiegel Online). Im Raum stehen Schadenersatzforderungen von sechs (6) Milliarden Euro.
“Die Anwälte”, so der Minister, “freuen sich schon”.
Das scheint uns nachvollziehbar. Leider weigert sich das hier zur Verfügung stehende Rechnungsprogramm, mit Streitwerten größer eine Milliarde umzugehen; bei (nur) 600 Mio. Euro — einem Zehntel der in Rede stehenden Summe – betragen die Gebühren für einen Anwalt in der ersten Instanz gute fünf (5) Millionen Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.
Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann. (mehr …)
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