Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft vor Gericht. Eine Anfechtung der Vaterschaft unter Berufung auf solche Tests ist damit nicht möglich, entschied der BGH. Durch einen Test, der ohne Einwilligung des Betroffenen zustande gekommen sei, werde das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt.
Andere Gerichte haben das in vergleichbaren Fällen abweichend bewertet.
Die Entscheidung hat zunächst nicht direkt mit der auch hier diskutierten Frage zu tun, ob solche Tests unter Strafe gestellt werden sollen. Es steht aber wohl zu erwarten, dass die Entscheidung des Gerichts das Justizministerium in seinem Vorhaben jedenfalls moralisch stärkt. Dort widerum wird inzwischen jedenfalls in Details Kompromissbereitschaft signalisiert.
Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann. (mehr …)
Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt. (mehr …)