Update – Vaterschaftstest haben keine Beweiskraft vor Gericht

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Heim­liche Vater­schaft­stests haben keine Beweiskraft vor Gericht. Eine Anfech­tung der Vater­schaft unter Beru­fung auf solche Tests ist damit nicht möglich, entsch­ied der BGH. Durch einen Test, der ohne Ein­willi­gung des Betrof­fe­nen zus­tande gekom­men sei, werde das Per­sön­lichkeit­srecht des Kindes ver­let­zt.

Andere Gerichte haben das in ver­gle­ich­baren Fällen abwe­ichend bew­ertet.

Die Entschei­dung hat zunächst nicht direkt mit der auch hier disku­tierten Frage zu tun, ob solche Tests unter Strafe gestellt wer­den sollen. Es ste­ht aber wohl zu erwarten, dass die Entschei­dung des Gerichts das Jus­tizmin­is­teri­um in seinem Vorhaben jeden­falls moralisch stärkt. Dort widerum wird inzwis­chen jeden­falls in Details Kom­pro­miss­bere­itschaft sig­nal­isiert.

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