Update – Vaterschaftstest haben keine Beweiskraft vor Gericht

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Heim­li­che Vater­schafts­tests haben kei­ne Beweis­kraft vor Gericht. Eine Anfech­tung der Vater­schaft unter Beru­fung auf sol­che Tests ist damit nicht mög­lich, ent­schied der BGH. Durch einen Test, der ohne Ein­wil­li­gung des Betrof­fe­nen zustan­de gekom­men sei, wer­de das Per­sön­lich­keits­recht des Kin­des ver­letzt.

Ande­re Gerich­te haben das in ver­gleich­ba­ren Fäl­len abwei­chend bewer­tet.

Die Ent­schei­dung hat zunächst nicht direkt mit der auch hier dis­ku­tier­ten Fra­ge zu tun, ob sol­che Tests unter Stra­fe gestellt wer­den sol­len. Es steht aber wohl zu erwar­ten, dass die Ent­schei­dung des Gerichts das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um in sei­nem Vor­ha­ben jeden­falls mora­lisch stärkt. Dort wider­um wird inzwi­schen jeden­falls in Details Kom­pro­miss­be­reit­schaft signa­li­siert.

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