Werbung mit Flugpreisen ab Flughafen Frankfurt-Hahn
Airlines wie Ryanair gehen mit einer aggresiven Preispolitik in den Markt. Dies ist ihr stärkstes, bisweilen einziges Verkaufsargument. Grundsätzlich dürfen sie sich dabei auch in den direkten Vergleich mit Konkurrenten setzen, dabei darf aber nicht verschwiegen werden, dass die Abflugsorte Frankfurt am Main und Frankfurt Hahn nicht ganz dasselbe sind.
Der Streit um die Werbung einer sog. Billig-Airline, die ihre Flugpreise mit denen der Mitbewerber verglichen hatte, ist am 30.09.2004 vom OLG Hamburg im Hauptsacheverfahren entscheiden worden (OLG Hamburg, Az. 5 U 176/03). Das OLG hatte bereits mit Urteil vom 19.2.2002 (Az. 5 U 137/02, veröffentlicht in GRUR-RR 2003, S. 219) eine einstweilige Verfügung des LG Hamburg bestätigt, wonach es einer Fluggesellschaft untersagt wurde, Preise ihrer eigenen Angebote mit dem Abflugort Frankfurt-Hahn, einem ca. 120 km von Frankfurt am Main entfernt im Hunsrück belegenen Flughafen, mit Flugpreisen der Konkurrenz mit Abflugort Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt am Main vergleichen, ohne in der Werbung zugleich unübersehbar und deutlich auf die Lage und Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn hinzuweisen. Diese Auffassung hat das OLG Hamburg nun auch im Hauptsacheverfahren aufrechterhalten.
Dieses Thema hat mit den sonst hier oft behandelten Themen des Geistigen Eigentums und des Datenschutzes nur insoweit zu tun, als es sich in die Öffentlichkeit drängte, als ein Mitarbeiter einer Liechtensteiner Bank eine CD mit Kundendaten an den deutschen Fiskus verkaufte. Wie man heute weiß, war zumindest der Ankauf der Daten und die Verwendung in Steuerstrafverfahren rechtlich zulässig –...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Frage der Verpflichtung des Rechtsanwalts, auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der von ihm vertretenen Partei hinzuweisen, ein Grundsatzurteil erlassen (Urteil v. 08.11.2007 - Az. IX ZR 5/06). Danach gilt (wie bisher), dass die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraussetzt. Der BGH hat entschieden, dass Umstände, die...