Natürlich war es nur eine Frage der Zeit, bis ein Verlag Google wegen des umstrittenen Google-Books-Projekts verklagt. Im Rahmen dieses Vorhabens digitalisiert Google in großem Maßstab Bücher, um diese online durchsuchbar zu machen – ein an sich sehr begrüßenswertes Vorhaben.
Aber auch eines, das eine Reihe von rechtlichen Fragen hinsichtlich der Rechte der Verlage und Autoren aufwirft. Google baut zwar ein paar Sicherheiten ein: Nur Bücher, an denen Urheberrechte abgelaufen sind, können komplett eingesehen werden, sonst werden nur kurze Textfragmente als Treffer ausgegeben; Verlage können einen Opt-Out wählen etc. Aber natürlich kann man immer noch sehr geteilter Meinung über die Rechtmäßigkeit oder eben Rechtswidrigkeit des Google-Vorhabens sein.
So geht es etwa dem Börsenverein des deutschen Buchhandels (was diesen allerdings nicht daran hindert, ein Konkurrenzprojekt mit zweifelhaften Marktchancen auf die Beine zu stellen) und dem WBG-Verlag. Der nämlich mahnte Google ab, weil das Unternehmen eben auch WBG-Bücher durchsuchbar machte. Nachdem Google die Texte zwar aus seiner Datenbank entfernte, aber keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, beantragte WGB eine einstweilige Verfügung. In der nachfolgenden mündlichen Verhandlung wurde der Antrag aber wieder zurückgenommen.
Leider beleuchten die verfügbaren Quellen die juristischen Hintergründe nur sehr spärlich. Während der FTD-Bericht Zweifel des Landgerichts Hamburg an der Verletzung der Verwertungsrechte der WGB kolportiert, klingt die Presseerklärung der WBG selbst eher so, als habe es am Verfügungsgrund – also der besonderen Dringlichkeit der Sache – und an der Zuständigkeit des Gerichts gefehlt. Da es nun kein Urteil geben wird, bleibt wohl vieles im Dunkeln, es sei denn, BÖV und WBG machen ihre Ankündigung wahr, und klagen in der Hauptsache. Spannend jedenfalls wär’s.
Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann. (mehr …)
Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt. (mehr …)