WBG und Google schlagen sich. Fast.

News | 28. Juni 2006
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Natür­lich war es nur eine Fra­ge der Zeit, bis ein Ver­lag Goog­le wegen des umstrit­te­nen Goog­le-Books-Pro­jekts ver­klagt. Im Rah­men die­ses Vor­ha­bens digi­ta­li­siert Goog­le in gro­ßem Maß­stab Bücher, um die­se online durch­such­bar zu machen – ein an sich sehr begrü­ßens­wer­tes Vor­ha­ben.

Aber auch eines, das eine Rei­he von recht­li­chen Fra­gen hin­sicht­lich der Rech­te der Ver­la­ge und Autoren auf­wirft. Goog­le baut zwar ein paar Sicher­hei­ten ein: Nur Bücher, an denen Urhe­ber­rech­te abge­lau­fen sind, kön­nen kom­plett ein­ge­se­hen wer­den, sonst wer­den nur kur­ze Text­frag­men­te als Tref­fer aus­ge­ge­ben; Ver­la­ge kön­nen einen Opt-Out wäh­len etc. Aber natür­lich kann man immer noch sehr geteil­ter Mei­nung über die Recht­mä­ßig­keit oder eben Rechts­wid­rig­keit des Goog­le-Vor­ha­bens sein.

So geht es etwa dem Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels (was die­sen aller­dings nicht dar­an hin­dert, ein Kon­kur­renz­pro­jekt mit zwei­fel­haf­ten Markt­chan­cen auf die Bei­ne zu stel­len) und dem WBG-Ver­lag. Der näm­lich mahn­te Goog­le ab, weil das Unter­neh­men eben auch WBG-Bücher durch­such­bar mach­te. Nach­dem Goog­le die Tex­te zwar aus sei­ner Daten­bank ent­fern­te, aber kei­ne Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ben woll­te, bean­trag­te WGB eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung. In der nach­fol­gen­den münd­li­chen Ver­hand­lung wur­de der Antrag aber wie­der zurück­ge­nom­men.

Lei­der beleuch­ten die ver­füg­ba­ren Quel­len die juris­ti­schen Hin­ter­grün­de nur sehr spär­lich. Wäh­rend der FTD-Bericht Zwei­fel des Land­ge­richts Ham­burg an der Ver­let­zung der Ver­wer­tungs­rech­te der WGB kol­por­tiert, klingt die Pres­se­er­klä­rung der WBG selbst eher so, als habe es am Ver­fü­gungs­grund – also der beson­de­ren Dring­lich­keit der Sache – und an der Zustän­dig­keit des Gerichts gefehlt. Da es nun kein Urteil geben wird, bleibt wohl vie­les im Dun­keln, es sei denn, BÖV und WBG machen ihre Ankün­di­gung wahr, und kla­gen in der Haupt­sa­che. Span­nend jeden­falls wär’s.

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