Webdesign und Urheberrecht

Urheberrecht | 2. Dezember 2004
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Am 18.11.2004 durfte ich in München ihm Rah­men des AK Web­de­sign einen Vor­trag (PDF, ca. 300 kB) zum The­ma „Web­de­sign und Urhe­ber­recht – Wahrheit und Irrtum“ hal­ten.

Web-Design heißt, mit geistigem Eigen­tum zu arbeit­en. Texte, Illus­tra­tio­nen, Soft­ware, Applets, Musik­stücke, Filme, Fotos und Daten­banken müssen erstellt oder erwor­ben, zu ein­er Seite zusam­menge­fügt, verkauft, ver­mi­etet oder son­st zur Ver­fü­gung gestellt und gegebe­nen­falls gegen Ansprüche Drit­ter oder unberechtigte Ver­wen­dun­gen vertei­digt wer­den. Oft sind dies urhe­ber­rechtlich rel­e­vante Vorgänge.

Ger­ade das Urhe­ber­recht ist aus der Sicht von Web­de­sign­ern und Agen­turen aber nicht nur eines der wichtig­sten, son­dern auch eines der “gefährlich­sten” Rechts­ge­bi­ete. Denn das Recht stellt hier erhöhte Anforderun­gen an die for­male Qual­ität und inhaltliche Aus­ge­wogen­heit der ver­traglichen Beziehun­gen zwis­chen den beteiligten Parteien.

Dabei fehlt es im Urhe­ber­recht — anders als etwa im Kauf- oder Werkver­tragsrecht — an einem geset­zlich normierten “Muster­ver­trag” der gilt, wenn die Parteien ihre ver­traglichen Beziehun­gen nicht aus­drück­lich oder nicht aus­re­ichend regeln, der also Rechtssicher­heit bringt. Gle­ichzeit­ig sieht das Gesetz drastis­che Fol­gen bei Rechtsver­let­zun­gen vor — von einst­weili­gen Ver­fü­gun­gen über Schaden­er­satz- und Besei­t­i­gungsansprüche bis hin zu strafrechtlichen Kon­se­quen­zen.

Um so erstaunlich­er ist es, dass ger­ade die rechtliche Seite des Geschäfts eher das Stiefkind der Branche zu sein scheint und häu­fig gefährlich­es Halb­wis­sen um die entsprechen­den Zusam­men­hänge herrscht.

Der Vor­trag will hier die wesentlichen geset­zlichen Regelun­gen aufzeigen, typ­is­che Irrtümer aufk­lären sowie deut­lich machen, in welchen Sit­u­a­tio­nen ver­tragliche Regelun­gen sin­nvoll sind und wie diese gestal­tet wer­den kön­nen. Beant­wortet wer­den sollen dabei vor allem ganz konkrete, immer wieder auf­tauchende Fra­gen der Prax­is:

  • Wann sind meinen Arbeit­en über­haupt urhe­ber­rechtlich geschützt?
  • Für welche Web­seit­en und für welche Teile von Web­seit­en gilt das?
  • Was bedeutet dieser Schutz eigentlich?
  • Wie erwerbe ich von meinen Angestellten/Freien/Geschäftspartnern Rechte?
  • Darf ich erwor­bene Mate­ri­alen bear­beit­en?
  • Welche Rechte erwirbt mein Kunde, was darf er mit meinen Arbeit­en
    machen, sie auch in anderen Medi­en ver­wen­den?
  • Was muss ich ver­traglich regeln, was gilt “ohne” Ver­trag?
  • Gibt es beson­dere Vorschriften über die Vergü­tung im Urhe­ber­recht?
  • Welche Ein­flussmöglichkeit­en behalte ich auf meine Arbeit­en auch nach dem “Verkauf”? Kann ich Verun­stal­tun­gen ver­hin­dern?
  • Wie kann ich Rechte durch­set­zen, gerichtlich und außerg­erichtlich?
  • Kann ich “Sicherun­gen” in meine Verträge ein­bauen?
  • Brauche ich Urhe­ber­rechtsver­merke und wie sind diese zu gestal­ten? Muss ich über­haupt For­malien ein­hal­ten?
  • Was passiert in der Rechtekette, wenn etwas “schief geht”?
  • Darf ich erstellte Arbeit­en als Ref­erenz ver­wen­den und in welchem Umfang kann dies geschehen?Die Präsen­ta­tion kann sich hier herun­terge­laden wer­den.
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