Webdesign und Urheberrecht

Urheberrecht | 2. Dezember 2004
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Am 18.11.2004 durf­te ich in Mün­chen ihm Rah­men des AK Web­de­sign einen Vor­trag (PDF, ca. 300 kB) zum The­ma „Web­de­sign und Urhe­ber­recht – Wahr­heit und Irr­tum“ hal­ten.

Web-Design heißt, mit geis­ti­gem Eigen­tum zu arbei­ten. Tex­te, Illus­tra­tio­nen, Soft­ware, App­lets, Musik­stü­cke, Fil­me, Fotos und Daten­ban­ken müs­sen erstellt oder erwor­ben, zu einer Sei­te zusam­men­ge­fügt, ver­kauft, ver­mie­tet oder sonst zur Ver­fü­gung gestellt und gege­be­nen­falls gegen Ansprü­che Drit­ter oder unbe­rech­tig­te Ver­wen­dun­gen ver­tei­digt wer­den. Oft sind dies urhe­ber­recht­lich rele­van­te Vor­gän­ge.

Gera­de das Urhe­ber­recht ist aus der Sicht von Web­de­si­gnern und Agen­tu­ren aber nicht nur eines der wich­tigs­ten, son­dern auch eines der “gefähr­lichs­ten” Rechts­ge­bie­te. Denn das Recht stellt hier erhöh­te Anfor­de­run­gen an die for­ma­le Qua­li­tät und inhalt­li­che Aus­ge­wo­gen­heit der ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en.

Dabei fehlt es im Urhe­ber­recht — anders als etwa im Kauf- oder Werk­ver­trags­recht — an einem gesetz­lich nor­mier­ten “Mus­ter­ver­trag” der gilt, wenn die Par­tei­en ihre ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen nicht aus­drück­lich oder nicht aus­rei­chend regeln, der also Rechts­si­cher­heit bringt. Gleich­zei­tig sieht das Gesetz dras­ti­sche Fol­gen bei Rechts­ver­let­zun­gen vor — von einst­wei­li­gen Ver­fü­gun­gen über Scha­den­er­satz- und Besei­ti­gungs­an­sprü­che bis hin zu straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen.

Um so erstaun­li­cher ist es, dass gera­de die recht­li­che Sei­te des Geschäfts eher das Stief­kind der Bran­che zu sein scheint und häu­fig gefähr­li­ches Halb­wis­sen um die ent­spre­chen­den Zusam­men­hän­ge herrscht.

Der Vor­trag will hier die wesent­li­chen gesetz­li­chen Rege­lun­gen auf­zei­gen, typi­sche Irr­tü­mer auf­klä­ren sowie deut­lich machen, in wel­chen Situa­tio­nen ver­trag­li­che Rege­lun­gen sinn­voll sind und wie die­se gestal­tet wer­den kön­nen. Beant­wor­tet wer­den sol­len dabei vor allem ganz kon­kre­te, immer wie­der auf­tau­chen­de Fra­gen der Pra­xis:

  • Wann sind mei­nen Arbei­ten über­haupt urhe­ber­recht­lich geschützt?
  • Für wel­che Web­sei­ten und für wel­che Tei­le von Web­sei­ten gilt das?
  • Was bedeu­tet die­ser Schutz eigent­lich?
  • Wie erwer­be ich von mei­nen Angestellten/Freien/Geschäftspartnern Rech­te?
  • Darf ich erwor­be­ne Mate­ria­len bear­bei­ten?
  • Wel­che Rech­te erwirbt mein Kun­de, was darf er mit mei­nen Arbei­ten
    machen, sie auch in ande­ren Medi­en ver­wen­den?
  • Was muss ich ver­trag­lich regeln, was gilt “ohne” Ver­trag?
  • Gibt es beson­de­re Vor­schrif­ten über die Ver­gü­tung im Urhe­ber­recht?
  • Wel­che Ein­fluss­mög­lich­kei­ten behal­te ich auf mei­ne Arbei­ten auch nach dem “Ver­kauf”? Kann ich Ver­un­stal­tun­gen ver­hin­dern?
  • Wie kann ich Rech­te durch­set­zen, gericht­lich und außer­ge­richt­lich?
  • Kann ich “Siche­run­gen” in mei­ne Ver­trä­ge ein­bau­en?
  • Brau­che ich Urhe­ber­rechts­ver­mer­ke und wie sind die­se zu gestal­ten? Muss ich über­haupt For­ma­li­en ein­hal­ten?
  • Was pas­siert in der Recht­eket­te, wenn etwas “schief geht”?
  • Darf ich erstell­te Arbei­ten als Refe­renz ver­wen­den und in wel­chem Umfang kann dies geschehen?Die Prä­sen­ta­ti­on kann sich hier her­un­ter­ge­la­den wer­den.
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Wettbewerbsrecht 16. Februar 2023

BGH zu Affiliate-Marketing: Alles ist schrecklich, aber Amazon haftet trotzdem nicht für seine Partner

Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann.  (mehr …)

Crypto 20. Januar 2023

DAO: Die codierte Organisation

Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt.  (mehr …)