Am 18.11.2004 durfte ich in München ihm Rahmen des AK Webdesign einen Vortrag (PDF, ca. 300 kB) zum Thema „Webdesign und Urheberrecht – Wahrheit und Irrtum“ halten.
Web-Design heißt, mit geistigem Eigentum zu arbeiten. Texte, Illustrationen, Software, Applets, Musikstücke, Filme, Fotos und Datenbanken müssen erstellt oder erworben, zu einer Seite zusammengefügt, verkauft, vermietet oder sonst zur Verfügung gestellt und gegebenenfalls gegen Ansprüche Dritter oder unberechtigte Verwendungen verteidigt werden. Oft sind dies urheberrechtlich relevante Vorgänge.
Gerade das Urheberrecht ist aus der Sicht von Webdesignern und Agenturen aber nicht nur eines der wichtigsten, sondern auch eines der “gefährlichsten” Rechtsgebiete. Denn das Recht stellt hier erhöhte Anforderungen an die formale Qualität und inhaltliche Ausgewogenheit der vertraglichen Beziehungen zwischen den beteiligten Parteien.
Dabei fehlt es im Urheberrecht — anders als etwa im Kauf- oder Werkvertragsrecht — an einem gesetzlich normierten “Mustervertrag” der gilt, wenn die Parteien ihre vertraglichen Beziehungen nicht ausdrücklich oder nicht ausreichend regeln, der also Rechtssicherheit bringt. Gleichzeitig sieht das Gesetz drastische Folgen bei Rechtsverletzungen vor — von einstweiligen Verfügungen über Schadenersatz- und Beseitigungsansprüche bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Um so erstaunlicher ist es, dass gerade die rechtliche Seite des Geschäfts eher das Stiefkind der Branche zu sein scheint und häufig gefährliches Halbwissen um die entsprechenden Zusammenhänge herrscht.
Der Vortrag will hier die wesentlichen gesetzlichen Regelungen aufzeigen, typische Irrtümer aufklären sowie deutlich machen, in welchen Situationen vertragliche Regelungen sinnvoll sind und wie diese gestaltet werden können. Beantwortet werden sollen dabei vor allem ganz konkrete, immer wieder auftauchende Fragen der Praxis:
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