KMP PrintTechnik AG verklagt German Hardcopy AG wegen unwahrer Herstellerbezeichnung und falscher Firmierung – German Hardcopy lenkt ein
Für die KMP PrintTechnik AG (Eggenfelden) war klar: die Herstellerbezeichnung wurde von der German Hardcopy AG (Brilon) bisher zu unrecht geführt, soweit es um Druckerzubehör ging. Heinz G. Sieg, Gründer und Vorstandsvorsitzender der KMP PrintTechnik AG: „Wir haben es als unzumutbar empfunden, dass German Hardcopy sich im Wettbewerb als Hersteller mit besonderer Kompetenz darstellte, ohne tatsächlich selbst zu produzieren. Gegenüber echten Herstellern wie uns, die Millionen in Forschung und Entwicklung investiert haben, ist dies ein klassischer Fall unlauteren Wettbewerbs. Damit muss jetzt Schluss sein“.
Nach einem vor dem Landgericht Hannover geschlossenen Vergleich (LG Hannover, Az. 18 O 362/03) muss German Hardcopy jetzt Farbe bekennen. Entweder sie produziert das Druckerzubehör künftig selbst, oder sie nennt sich nicht mehr Hersteller.
German Hardcopy AG warb seit jeher intensiv und nachhaltig damit, Entwickler und Hersteller von Tintenpatronen und Tonerkartuschen zu sein. Sie bezeichnete sich gar als „Erfolgreichster Hersteller von Druckerzubehör in 2002/2003“. Mitbewerber hatten stets den Verdacht, dass die unter der Lizenzmarke „Geha“ vertriebenen Produkte der German Hardcopy AG lediglich reine Handelsware sind. Auch durch die Fachpresse wurde German Hardcopy mit diesem Vorwurf konfrontiert, wies ihn aber schroff zurück (boss 10/03, S. 110).
Die KMP PrintTechnik AG duldete dieses irreführende Verhalten nicht länger. Sie ließ von ihren Münchener Rechtsanwälten eine auf das UWG gestützte Unterlassungsklage vor dem Landgericht Hannover erheben mit dem Ziel, der German Hardcopy AG die Verwendung des Begriffs „Hersteller“ zu verbieten, sofern die beworbenen Produkte nicht tatsächlich aus Eigenproduktion stammen. Zudem beantragte KMP ein Verbot, die Lizenzmarke „Geha“ auch als Geschäftsbezeichnung zu benutzen, da die German Hardcopy AG sich zunehmend als „Firma Geha“ bezeichnete und so der Eindruck entstehen konnte, es handele sich um das frühere Unternehmen Geha (Gebr. Hartmann) – mit dem die German Hardcopy AG jedoch nichts zu tun hat. Sie hat nur eine Markenlizenz von der Pelikan Vertriebsgesellschaft erworben.
Im Prozess hat die German Hardcopy AG zwar weiter behauptet, ihre Produkte selbst herzustellen oder zumindest ihre Zulieferer erheblich zu kontrollieren. Stichhaltige Beweise hierfür wurden jedoch nicht erbracht. Nach mündlicher Verhandlung vor dem Landgericht verpflichtete sich German Hardcopy in einem vom Vorsitzenden Richter dringend angeratenen Vergleich dazu, die Marke „Geha“ nicht als Firmenbezeichnung zu benutzen und künftig nicht wahrheitswidrig zu behaupten, Herstellerin zu sein. Ferner hat sie es fortan zu unterlassen, sich bei Hinweisen auf die Unternehmenstradition an die von den Gebrüdern Hartmann gegründete Firma Geha anzulehnen.
Der Prozessausgang ist auch ein Signal für den Wettbewerb: nur wer Hersteller ist, darf sich auch so nennen.
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