Wer oder was steckt in “Geha”?

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KMP Print­Tech­nik AG verk­lagt Ger­man Hard­copy AG wegen unwahrer Her­steller­beze­ich­nung und falsch­er Fir­mierung – Ger­man Hard­copy lenkt ein

Für die KMP Print­Tech­nik AG (Eggen­felden) war klar: die Her­steller­beze­ich­nung wurde von der Ger­man Hard­copy AG (Brilon) bish­er zu unrecht geführt, soweit es um Druck­erzube­hör ging. Heinz G. Sieg, Grün­der und Vor­standsvor­sitzen­der der KMP Print­Tech­nik AG: „Wir haben es als unzu­mut­bar emp­fun­den, dass Ger­man Hard­copy sich im Wet­tbe­werb als Her­steller mit beson­der­er Kom­pe­tenz darstellte, ohne tat­säch­lich selb­st zu pro­duzieren. Gegenüber echt­en Her­stellern wie uns, die Mil­lio­nen in Forschung und Entwick­lung investiert haben, ist dies ein klas­sis­ch­er Fall unlauteren Wet­tbe­werbs. Damit muss jet­zt Schluss sein“.

Nach einem vor dem Landgericht Han­nover geschlosse­nen Ver­gle­ich (LG Han­nover, Az. 18 O 362/03) muss Ger­man Hard­copy jet­zt Farbe beken­nen. Entwed­er sie pro­duziert das Druck­erzube­hör kün­ftig selb­st, oder sie nen­nt sich nicht mehr Her­steller.

Ger­man Hard­copy AG warb seit jeher inten­siv und nach­haltig damit, Entwick­ler und Her­steller von Tin­ten­pa­tro­nen und Ton­erkar­tuschen zu sein. Sie beze­ich­nete sich gar als „Erfol­gre­ich­ster Her­steller von Druck­erzube­hör in 2002/2003“. Mit­be­wer­ber hat­ten stets den Ver­dacht, dass die unter der Lizenz­marke „Geha“ ver­triebe­nen Pro­duk­te der Ger­man Hard­copy AG lediglich reine Han­del­sware sind. Auch durch die Fach­presse wurde Ger­man Hard­copy mit diesem Vor­wurf kon­fron­tiert, wies ihn aber schroff zurück (boss 10/03, S. 110).

Die KMP Print­Tech­nik AG duldete dieses irreführende Ver­hal­ten nicht länger. Sie ließ von ihren Münch­en­er Recht­san­wäl­ten eine auf das UWG gestützte Unter­las­sungsklage vor dem Landgericht Han­nover erheben mit dem Ziel, der Ger­man Hard­copy AG die Ver­wen­dung des Begriffs „Her­steller“ zu ver­bi­eten, sofern die bewor­be­nen Pro­duk­te nicht tat­säch­lich aus Eigen­pro­duk­tion stam­men. Zudem beantragte KMP ein Ver­bot, die Lizenz­marke „Geha“ auch als Geschäfts­beze­ich­nung zu benutzen, da die Ger­man Hard­copy AG sich zunehmend als „Fir­ma Geha“ beze­ich­nete und so der Ein­druck entste­hen kon­nte, es han­dele sich um das frühere Unternehmen Geha (Gebr. Hart­mann) – mit dem die Ger­man Hard­copy AG jedoch nichts zu tun hat. Sie hat nur eine Marken­l­izenz von der Pelikan Ver­trieb­s­ge­sellschaft erwor­ben.

Im Prozess hat die Ger­man Hard­copy AG zwar weit­er behauptet, ihre Pro­duk­te selb­st herzustellen oder zumin­d­est ihre Zulief­er­er erhe­blich zu kon­trol­lieren. Stich­haltige Beweise hier­für wur­den jedoch nicht erbracht. Nach mündlich­er Ver­hand­lung vor dem Landgericht verpflichtete sich Ger­man Hard­copy in einem vom Vor­sitzen­den Richter drin­gend anger­ate­nen Ver­gle­ich dazu, die Marke „Geha“ nicht als Fir­men­beze­ich­nung zu benutzen und kün­ftig nicht wahrheitswidrig zu behaupten, Her­stel­lerin zu sein. Fern­er hat sie es for­t­an zu unter­lassen, sich bei Hin­weisen auf die Unternehmen­stra­di­tion an die von den Gebrüdern Hart­mann gegrün­dete Fir­ma Geha anzulehnen.

Der Prozes­saus­gang ist auch ein Sig­nal für den Wet­tbe­werb: nur wer Her­steller ist, darf sich auch so nen­nen.

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