Wie muss das Impressum auf Webseiten aussehen?

Onlinerecht | 19. August 2004
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Erstaun­lich häu­fig taucht in der Pra­xis immer wie­der oder noch die Fra­ge auf, was in ein Impres­sum auf einer Web­sei­te gehört. Feh­ler hier sind inso­fern miss­lich, als ein feh­len­des oder fal­sches Impres­sum Ord­nungs­gel­der und auch Abmah­nun­gen der Kon­kur­renz nach sich zie­hen kann.

Dabei ist die Fra­ge – auch für Lai­en ver­ständ­lich, was ja sonst sel­ten genug der Fall ist – in den ent­spre­chen­den Geset­zen, näm­lich in § 6 TDG bzw. dem § 10 MDStV gere­gelt. Die fein­sin­ni­ge Unter­schei­dung, wann ein Tele- und wann ein Medi­en­dienst vor­liegt, kann dabei dahin­ste­hen, die bei­den Rege­lun­gen glei­chen sich, jeden­falls solan­ge im Fall von Medi­en­diens­ten kei­ne „jour­na­lis­tisch-redak­tio­nell gestal­te­ten Ange­bo­te“ vor­lie­gen. Wer so was tut weiß es in der Regel und muss dann noch einen “Ver­ant­wort­li­chen” ben­nen; der i.d.R. als V.i.S.d.P. gekenn­zeich­net wird. Dies also außen vor gelas­sen muss der Text fol­gen­de Anga­ben ent­hal­ten (am Bei­spiel eines Tel­e­diens­tes):

1. den Namen und die Anschrift, unter der Anbie­ter nie­der­ge­las­sen ist, bei juris­ti­schen Per­so­nen zusätz­lich den Ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten,

2. Anga­ben, die eine schnel­le elek­tro­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me und unmit­tel­ba­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Anbie­ter ermög­li­chen (Anm: d.h. in der Pra­xis zumin­dest ent­we­der Tele­fon- oder Fax­num­mer, bes­ser natür­lich bei­des), ein­schließ­lich der Adres­se der elek­tro­ni­schen Post,

3. soweit der Tel­e­dienst im Rah­men einer Tätig­keit ange­bo­ten oder erbracht wird, die der behörd­li­chen Zulas­sung bedarf (Anm: wen das betrifft, der weiß es i.d.R. auch), Anga­ben zur zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de,

4. das Han­dels­re­gis­ter, Ver­eins­re­gis­ter, Part­ner­schafts­re­gis­ter oder Genos­sen­schafts­re­gis­ter, in das der Anbie­ter ein­ge­tra­gen ist, und die ent­spre­chen­de Regis­ter­num­mer,

5. soweit der Tel­e­dienst in Aus­übung eines Berufs im Sin­ne von… (Anm: jetzt kommt im Gesetz viel Text, der die klas­si­schen frei­en Beru­fe [Ärz­te, Apo­the­ker, Rechts­an­wäl­te etc.] betrifft sowie Beru­fe, die zwar nicht regu­liert sind, bei denen aber die Füh­rung eines bestimm­ten Titels von Vor­aus­set­zun­gen abhän­gig gemacht wird [bera­ten­de Inge­nieu­re, vie­le Heil­be­ru­fe]; auch hier gilt: wen es betrifft, der weiß es), ange­bo­ten oder erbracht wird, Anga­ben über
a) die Kam­mer, wel­cher die Diens­te­an­bie­ter ange­hö­ren,
b) die gesetz­li­che Berufs­be­zeich­nung und den Staat, in dem die Berufs­be­zeich­nung ver­lie­hen wor­den ist,
c) die Bezeich­nung der berufs­recht­li­chen Rege­lun­gen und dazu, wie die­se zugäng­lich sind,

6. in Fäl­len, in denen sie eine Umsatz­steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer nach § 27a des Umsatz­steu­er­ge­set­zes besit­zen, die Anga­be die­ser Num­mer.

Es ist zuletzt dar­auf zu ach­ten, dass auf jeder Web-Sei­te ein Impres­sum ange­ge­ben wird und der Text von jeder ein­zel­nen auf­ge­ru­fe­nen Sei­te aus zuge­grif­fen wer­den kann. der Link muss zudem leicht zu fin­den sein. Beschrif­ten tut man ihn – sin­ni­ger­wei­se – am Bes­ten mit „Impres­sum“. Die gern gese­he­ne Zutat von Dis­clai­mern, Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und Hin­wei­sen auf das Urhe­ber­recht scha­det im Impres­sum nichts, nutzt letzt­lich aller­dings auch wenig.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Wettbewerbsrecht 16. Februar 2023

BGH zu Affiliate-Marketing: Alles ist schrecklich, aber Amazon haftet trotzdem nicht für seine Partner

Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann.  (mehr …)

Crypto 20. Januar 2023

DAO: Die codierte Organisation

Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt.  (mehr …)