Erstaunlich häufig taucht in der Praxis immer wieder oder noch die Frage auf, was in ein Impressum auf einer Webseite gehört. Fehler hier sind insofern misslich, als ein fehlendes oder falsches Impressum Ordnungsgelder und auch Abmahnungen der Konkurrenz nach sich ziehen kann.
Dabei ist die Frage – auch für Laien verständlich, was ja sonst selten genug der Fall ist – in den entsprechenden Gesetzen, nämlich in § 6 TDG bzw. dem § 10 MDStV geregelt. Die feinsinnige Unterscheidung, wann ein Tele- und wann ein Mediendienst vorliegt, kann dabei dahinstehen, die beiden Regelungen gleichen sich, jedenfalls solange im Fall von Mediendiensten keine „journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote“ vorliegen. Wer so was tut weiß es in der Regel und muss dann noch einen “Verantwortlichen” bennen; der i.d.R. als V.i.S.d.P. gekennzeichnet wird. Dies also außen vor gelassen muss der Text folgende Angaben enthalten (am Beispiel eines Teledienstes):
1. den Namen und die Anschrift, unter der Anbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen (Anm: d.h. in der Praxis zumindest entweder Telefon- oder Faxnummer, besser natürlich beides), einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (Anm: wen das betrifft, der weiß es i.d.R. auch), Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von… (Anm: jetzt kommt im Gesetz viel Text, der die klassischen freien Berufe [Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte etc.] betrifft sowie Berufe, die zwar nicht reguliert sind, bei denen aber die Führung eines bestimmten Titels von Voraussetzungen abhängig gemacht wird [beratende Ingenieure, viele Heilberufe]; auch hier gilt: wen es betrifft, der weiß es), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Es ist zuletzt darauf zu achten, dass auf jeder Web-Seite ein Impressum angegeben wird und der Text von jeder einzelnen aufgerufenen Seite aus zugegriffen werden kann. der Link muss zudem leicht zu finden sein. Beschriften tut man ihn – sinnigerweise – am Besten mit „Impressum“. Die gern gesehene Zutat von Disclaimern, Haftungsbeschränkungen und Hinweisen auf das Urheberrecht schadet im Impressum nichts, nutzt letztlich allerdings auch wenig.
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