WLAN und Recht Revisited — der Podcast

Onlinerecht | 29. November 2006
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Wenn Sie – wie ich – gern mal über Stri­cke und Schnü­re (oder auch ein­fach so) stol­pern und dabei gleich gan­ze Schreib­ti­sch­in­hal­te mit in die Tie­fe rei­ßen, dann emp­fin­den Sie WLAN ver­mut­lich als eine sehr segens­rei­che Sache. Wenn Sie dazu noch ein Mensch sind, der Freu­de gern teilt, dann betrei­ben Sie viel­leicht ganz bewusst Ihr WLAN offen und für Drit­te benutz­bar; viel­leicht sind Sie auch tech­nisch nicht so bewan­dert und machen das unbe­wusst (behaup­ten aber am Stamm­tisch stolz das Gegen­teil). Womög­lich treibt Sie auch eine Art halb­kom­mer­zi­el­ler Gedan­ke an, wie etwa bei der ste­tig wach­sen­den FON-Gemein­de.

In jedem Fall fra­gen Sie sich viel­leicht, wie sich das bekann­te WLAN-Urteil des LG Ham­burg auf Ihre recht­li­che Ver­ant­wort­lich­keit aus­wirkt, falls ein böser oder ein­fach sorg­lo­ser Mensch Ihr Netz ohne Ihr Wis­sen für Rechts­ver­let­zun­gen benutzt.

Die Fra­ge trieb auch die Redak­ti­on der Mac Essen­ti­als an. Zwecks Erör­te­rung der Ange­le­gen­heit aus recht­li­cher Sicht rief man von dort hier an und nahm das Gespräch auf um dar­aus einen Pod­cast zu zim­mern. Viel­leicht haben Sie den auf Mac-Essen­ti­als schon gehört, falls nicht haben Sie hier noch­mals die Gele­gen­heit.

Hier sind die Show­no­tes:

  • Wir sind uns einig, dass die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von WLAN-Zugangs­mög­lich­kei­ten eine gute Sache ist.
  • Wir unter­hal­ten uns ein wenig über ver­trags­recht­li­che (darf ich tei­len ohne den Ver­trag mit mei­nem Pro­vi­der zu ver­let­zen?) und haf­tungs­recht­li­che (wer haf­tet, wenn über mein WLAN Rechts­ver­let­zun­gen began­gen wer­den?) Fra­gen.
  • Wir sehen das Urteil des LG Ham­burg und die dar­in lie­gen­den Gefah­ren für sol­che Model­le.
  • Wir hal­ten das Urteil für falsch und glau­ben, dass eine ähn­li­che Sache bei neu­er­li­chen Fäl­len gute Chan­cen hät­te, anders ent­schie­den zu wer­den.
  • Wir bewer­ten die rein sta­tis­ti­schen Chan­cen der Inan­spruch­nah­me: Auto­fah­ren ist ver­mut­lich gefähr­li­cher als WLAN tei­len.
  • Wir mei­nen, dass die Tei­lung von WLANs zur gesell­schaft­li­chen Nor­ma­li­tät wer­den soll­te und das auch die Rechts­fin­dung beein­flus­sen könn­te.

Die Unter­hal­tung fand über Sky­pe statt, ent­schul­di­gen Sie daher bit­te die tele­fon­ar­ti­ge Qua­li­tät der einen Hälf­te des Gesprächs. Wie immer auch der Dis­clai­mer für das gespro­che­ne Wort: Es gab wie­der Kaf­fee und Nuss­ecken. Hier ist also kein hoch­wis­sen­schaft­li­cher Dis­put zu erwar­ten son­dern ein Aus­tausch von Mei­nun­gen.

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