„Zweiter Korb“ — Einfalltor für die Angleichung von IT- und TK-Recht?

Urheberrecht | 6. Juli 2004
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Der soge­nan­nte Zweite Korb der Nov­el­le zur Anpas­sung des Urhe­ber­rechts an die Gegeben­heit­en der Infor­ma­tion­s­ge­sellschaft wirft, das wird mehr und mehr deut­lich, Fra­gen nicht nur urhe­ber­rechtlich­er Natur auf. So ist für den derzeit­i­gen Entwurf ein Auskun­ft­sanspruch der Inhab­er von Urhe­ber- und Nutzungsrechte gegen Inter­net-Provider hin­sichtlich der Nutzungs­dat­en der­er Nutzer vorge­se­hen. So sollen Rechtsver­stöße – vornehm­lich ille­gale Down­loads – ahnd­bar gemacht wer­den.

In ein­er Pressemit­teilung weist das Unab­hängige Lan­deszen­trum für Daten­schutz Schleswig-Hol­stein darauf hin, dass allein die Spe­icherung dieser Dat­en durch den Provider in aller Regel gegen die Vorschriften des Tele­di­en­ste Daten­schutzge­set­zes ver­stoßen würde, hier ist vor allem § 6 TDDSG ein­schlägig.

Nach mein­er Ansicht sind diese Bestre­bun­gen ganz all­ge­mein im Zusam­men­hang mit den Bemühun­gen der Angle­ichung des IT- an das TK-Recht mit seinen weit­en Überwachungs- und Auskun­ft­spflicht­en etwa an Strafver­fol­gungs­be­hör­den zu sehen, siehe auch den Bericht des Law-Blogs zur Anhörung der RegTP zum Recht­srah­men für VoIP.

Zum zweit­en Korb find­en sich weit­ere Mate­ri­alen und Stel­lung­nah­men auch zum ange­sproch­enen The­ma auf den Web­seit­en des Insti­tuts für Urhe­ber- und Medi­en­recht.

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