Leitfaden zum Projektvertrag – Hintergründe, praktische Tipps und ein Mustervertrag

Arbeitsrecht | 16. Juli 2007
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Wie häu­fig bei ver­gle­ich­baren Anlässen ist es uns eine dur­chaus eigen­nützige Freude, ein fes­sel­ndes neues Buch der Law-Blog­ger vorzustellen – den Leit­faden „Pro­jek­tverträge im IT- und Agen­turbere­ich“ aus dem High­text-Ver­lag. Wie bei allen in gle­ich­er Rei­he erschienen Werken üblich, erhält der geneigte Erwer­ber neben der Hard­ware (Buch) die Soft­ware (die vorgeschla­ge­nen Klauseln für einen Muster-Pro­jek­tver­trag) zum Down­load über die Web­seite des Ver­lages. Sie find­en Einzel­heit­en zum Werk und natür­lich auch eine Kau­fop­tion im iBusi­ness-Inter­net­shop.

Ges­tat­ten Sie uns nach­fol­gend ein paar Gedanken zur Frage, warum man über­haupt ein Buch zum eher sprö­den The­ma Pro­jek­tver­trag lesen sollte und wieso, wenn schon, ger­ade unseres.

Pro­jek­te ger­ade im Bere­ich IT und neuer Medi­en sind recht kom­plexe Angele­gen­heit­en. Wenig über­raschend also, dass diese Kom­plex­ität auch den zuge­höri­gen Pro­jek­tver­trag kennze­ich­net. Die Beschäf­ti­gung mit der Materie macht den Beteiligten daher (ver­ständlicher­weise) keinen recht­en Spaß, man will ja auch „anfan­gen“, ein­fach „losle­gen“, man ver­ste­ht sich ja gut und will ohne­hin nicht stre­it­en. Wozu also viel Zeit, Geld und Mühe in den Ver­trag steck­en?

Weil ein durch­dachter Pro­jek­tver­trag abso­lut essen­tiell für den Pro­jek­tver­folg ist.

Oft wird ja Sinn und Zweck eines Ver­trages vor allem darin gese­hen, dass er „hal­ten muss, wenn etwas schief läuft“. Er soll ein­klag­bar sein, Posi­tio­nen sich­ern. Im Krisen­fall dient er so ver­standen im Wesentlichen dazu, als Drohmit­tel einge­set­zt zu wer­den. Tat­säch­lich hat ger­ade ein Pro­jek­tver­trag noch eine sehr viel wichtigere Funk­tion: er soll fes­thal­ten und nach­prüf­bar machen, was die Parteien miteinan­der abgemacht haben. Er soll die Spiel­regeln fes­tle­gen, als Ref­erenz dienen und so dafür sor­gen, dass man sich auch weit­er­hin gut ver­ste­ht. Jede Partei soll nach­schla­gen kön­nen und muss selb­st ver­ste­hen, was in ein­er bes­timmten Sit­u­a­tion zu tun ist. Somit dient der Pro­jek­tver­trag nicht der Entschei­dung eines ent­stande­nen Stre­its vor Gericht, son­dern der Ver­mei­dung von Stre­it über­haupt. Das ist umso wichtiger, als das Bürg­er­liche Geset­zbuch (BGB) keine wirk­lich passenden Regeln für kom­plexe Pro­jek­te vor­sieht.

Grund genug also, sich mit dem The­ma näher zu beschäfti­gen. In der Hoff­nung, dass Sie für eben diese Beschäf­ti­gung unser Werk wohlwol­lend in Erwä­gung ziehen und in stillem Ein­ver­ständ­nis mit unserem Ver­leger wollen wir Ihnen daher die Ein­führung des Pro­jek­tver­trag-Leit­fadens nicht voren­thal­ten. Lassen wir das Werk doch sich selb­st vorstellen:

Was dieser iBusiness-Leitfaden erreichen möchte

Dieser iBusi­ness-Leit­faden soll eine Hil­fe sein, die ver­traglichen Rah­menbe­din­gun­gen von Pro­jek­ten so zu struk­turi­eren, dass typ­is­che Fall­stricke in der Durch­führung umgan­gen und auftre­tende Prob­leme gelöst wer­den kön­nen. Kern des Leit­fadens ist dabei ein kom­men­tiert­er Muster­ver­trag als prak­tis­ches Anschau­ungs­beispiel. Dage­gen ist der Text im engeren Sinn keine Abhand­lung über Pro­jek­t­man­age­ment oder Pro­jek­t­meth­o­d­en. Diese Fra­gen sind aber mit dem The­ma des vor­liegen­den Leit­fadens naturgemäß eng ver­woben, denn die rechtlichen Übereinkün­fte der Parteien sollen und müssen die sach­lichen Notwendigkeit­en und Ver­fahrenss­chritte des Pro­jek­ts wider­spiegeln. Dieses Span­nungs­feld wird dargestellt.

Auch wenn es schön wäre: dieser iBusi­ness-Leit­faden wird nicht auf einen Schlag alle Ihre Prob­leme bei der For­mulierung von Pro­jek­tverträ­gen lösen. Die vorgeschla­ge­nen Ver­trag­s­texte soll­ten nicht ein­fach unbe­se­hen über­nom­men wer­den. Der Leit­faden kann aber Ihr Prob­lem­be­wusst­sein schär­fen und für die typ­is­cher­weise auftre­tenden Sach- und Inter­essen­la­gen aus rechtlich­er Sicht vernün­ftige Lösungsvorschläge unter­bre­it­en.

Für wen dieser iBusiness-Leitfaden gedacht ist

Der vor­liegende iBusi­ness-Leit­faden wen­det sich an all diejeni­gen, die an der Ver­hand­lung und Durch­führung von Pro­jek­ten speziell in der Medi­en- und IT-Branche beteiligt sind. Er will eine Hil­fe bei der Ver­hand­lung, For­mulierung und Durch­führung von Pro­jek­tverträ­gen geben. Dabei sind die Aus­führun­gen und Vorschläge nicht ein­seit­ig auf die Auf­tragge­ber- oder Auf­trag­nehmer­seite abges­timmt. Denn ein Pro­jekt ist eine gemein­same Anstren­gung, die in erster Lin­ie Koop­er­a­tion und Kom­mu­nika­tion erfordert. Es wird nur dann gelin­gen, wenn die Parteien zusam­men- und nicht gegeneinan­der arbeit­en.

Was in diesem iBusiness-Leitfaden steht – und was nicht

Der iBusi­ness-Leit­faden gliedert sich in vier Teile.

  • Im ersten Teil geht es um die Klärung einiger Vor­fra­gen. Was eigentlich ist ein Pro­jekt und welche Schlussfol­gerun­gen ergeben sich aus der Antwort auf diese Frage für den Pro­jek­tver­trag?
  • Im zweit­en Teil wird auf einige Punk­te einge­gan­gen, die regelmäßig bei der Ver­hand­lung und dem Abschluss eines Pro­jek­tver­trages zu beacht­en sind.
  • Im drit­ten Teil, dem Herzstück des Leit­fadens, wird ein Muster­ver­trag vorgestellt, wie er zwis­chen zwei Ver­tragsparteien bezüglich eines — näher erläuterten — Pro­jek­tes geschlossen wer­den kön­nte. Dieses Muster­pro­jekt ist dabei als Beispiel zu ver­ste­hen, anhand dessen typ­is­che Fal­lkon­stel­la­tio­nen nachvol­l­zo­gen und besprochen wer­den kön­nen. Die Klauseln des Muster­ver­trages wer­den dabei detail­liert erläutert, so dass die den For­mulierun­gen zugrunde liegen­den Gedanken und Lösun­gen auf ähn­liche Kon­stel­la­tio­nen in anderen Pro­jek­ten über­tra­gen wer­den kön­nen. Nach­fol­gend wird an vie­len Stellen auf alter­na­tive oder zusät­zliche Regelungsmöglichkeit­en hingewiesen.
  • Im vierten und let­zten Teil wer­den Beson­der­heit­en besprochen, die immer dann entste­hen, wenn auf der Dien­stleis­ter­seite eines Pro­jek­tes mehrere Unternehmen beteiligt sind.

Die Erörterun­gen gehen dabei von der Annahme aus, dass die beteiligten Unternehmen die ver­traglichen Regelun­gen frei und bezo­gen auf den konkreten Einzelfall aushan­deln, also keine All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) vor­liegen. Zur Frage, was AGB sind, wann man mit diesen zu tun hat und welche Auswirkun­gen sich hier­aus auf den Ver­trag ergeben kön­nen, siehe unten.

Falls Sie einen Kauf des Pro­jek­tver­trag-Leit­fadens in Erwä­gung ziehen soll­ten, so besuchen Sie doch ein­fach die Web­seite des High­text-Ver­lages.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Wettbewerbsrecht 16. Februar 2023

BGH zu Affiliate-Marketing: Alles ist schrecklich, aber Amazon haftet trotzdem nicht für seine Partner

Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann.  (mehr …)

Crypto 20. Januar 2023

DAO: Die codierte Organisation

Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt.  (mehr …)