Leitfaden zum Projektvertrag – Hintergründe, praktische Tipps und ein Mustervertrag

Arbeitsrecht | 16. Juli 2007
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Wie häu­fig bei ver­gleich­ba­ren Anläs­sen ist es uns eine durch­aus eigen­nüt­zi­ge Freu­de, ein fes­seln­des neu­es Buch der Law-Blog­ger vor­zu­stel­len – den Leit­fa­den „Pro­jekt­ver­trä­ge im IT- und Agen­tur­be­reich“ aus dem High­text-Ver­lag. Wie bei allen in glei­cher Rei­he erschie­nen Wer­ken üblich, erhält der geneig­te Erwer­ber neben der Hard­ware (Buch) die Soft­ware (die vor­ge­schla­ge­nen Klau­seln für einen Mus­ter-Pro­jekt­ver­trag) zum Down­load über die Web­sei­te des Ver­la­ges. Sie fin­den Ein­zel­hei­ten zum Werk und natür­lich auch eine Kauf­op­ti­on im iBusi­ness-Inter­net­shop.

Gestat­ten Sie uns nach­fol­gend ein paar Gedan­ken zur Fra­ge, war­um man über­haupt ein Buch zum eher sprö­den The­ma Pro­jekt­ver­trag lesen soll­te und wie­so, wenn schon, gera­de unse­res.

Pro­jek­te gera­de im Bereich IT und neu­er Medi­en sind recht kom­ple­xe Ange­le­gen­hei­ten. Wenig über­ra­schend also, dass die­se Kom­ple­xi­tät auch den zuge­hö­ri­gen Pro­jekt­ver­trag kenn­zeich­net. Die Beschäf­ti­gung mit der Mate­rie macht den Betei­lig­ten daher (ver­ständ­li­cher­wei­se) kei­nen rech­ten Spaß, man will ja auch „anfan­gen“, ein­fach „los­le­gen“, man ver­steht sich ja gut und will ohne­hin nicht strei­ten. Wozu also viel Zeit, Geld und Mühe in den Ver­trag ste­cken?

Weil ein durch­dach­ter Pro­jekt­ver­trag abso­lut essen­ti­ell für den Pro­jekt­v­er­folg ist.

Oft wird ja Sinn und Zweck eines Ver­tra­ges vor allem dar­in gese­hen, dass er „hal­ten muss, wenn etwas schief läuft“. Er soll ein­klag­bar sein, Posi­tio­nen sichern. Im Kri­sen­fall dient er so ver­stan­den im Wesent­li­chen dazu, als Droh­mit­tel ein­ge­setzt zu wer­den. Tat­säch­lich hat gera­de ein Pro­jekt­ver­trag noch eine sehr viel wich­ti­ge­re Funk­ti­on: er soll fest­hal­ten und nach­prüf­bar machen, was die Par­tei­en mit­ein­an­der abge­macht haben. Er soll die Spiel­re­geln fest­le­gen, als Refe­renz die­nen und so dafür sor­gen, dass man sich auch wei­ter­hin gut ver­steht. Jede Par­tei soll nach­schla­gen kön­nen und muss selbst ver­ste­hen, was in einer bestimm­ten Situa­ti­on zu tun ist. Somit dient der Pro­jekt­ver­trag nicht der Ent­schei­dung eines ent­stan­de­nen Streits vor Gericht, son­dern der Ver­mei­dung von Streit über­haupt. Das ist umso wich­ti­ger, als das Bür­ger­li­che Gesetz­buch (BGB) kei­ne wirk­lich pas­sen­den Regeln für kom­ple­xe Pro­jek­te vor­sieht.

Grund genug also, sich mit dem The­ma näher zu beschäf­ti­gen. In der Hoff­nung, dass Sie für eben die­se Beschäf­ti­gung unser Werk wohl­wol­lend in Erwä­gung zie­hen und in stil­lem Ein­ver­ständ­nis mit unse­rem Ver­le­ger wol­len wir Ihnen daher die Ein­füh­rung des Pro­jekt­ver­trag-Leit­fa­dens nicht vor­ent­hal­ten. Las­sen wir das Werk doch sich selbst vor­stel­len:

Was dieser iBusiness-Leitfaden erreichen möchte

Die­ser iBusi­ness-Leit­fa­den soll eine Hil­fe sein, die ver­trag­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen von Pro­jek­ten so zu struk­tu­rie­ren, dass typi­sche Fall­stri­cke in der Durch­füh­rung umgan­gen und auf­tre­ten­de Pro­ble­me gelöst wer­den kön­nen. Kern des Leit­fa­dens ist dabei ein kom­men­tier­ter Mus­ter­ver­trag als prak­ti­sches Anschau­ungs­bei­spiel. Dage­gen ist der Text im enge­ren Sinn kei­ne Abhand­lung über Pro­jekt­ma­nage­ment oder Pro­jekt­me­tho­den. Die­se Fra­gen sind aber mit dem The­ma des vor­lie­gen­den Leit­fa­dens natur­ge­mäß eng ver­wo­ben, denn die recht­li­chen Über­ein­künf­te der Par­tei­en sol­len und müs­sen die sach­li­chen Not­wen­dig­kei­ten und Ver­fah­rens­schrit­te des Pro­jekts wider­spie­geln. Die­ses Span­nungs­feld wird dar­ge­stellt.

Auch wenn es schön wäre: die­ser iBusi­ness-Leit­fa­den wird nicht auf einen Schlag alle Ihre Pro­ble­me bei der For­mu­lie­rung von Pro­jekt­ver­trä­gen lösen. Die vor­ge­schla­ge­nen Ver­trags­tex­te soll­ten nicht ein­fach unbe­se­hen über­nom­men wer­den. Der Leit­fa­den kann aber Ihr Pro­blem­be­wusst­sein schär­fen und für die typi­scher­wei­se auf­tre­ten­den Sach- und Inter­es­sen­la­gen aus recht­li­cher Sicht ver­nünf­ti­ge Lösungs­vor­schlä­ge unter­brei­ten.

Für wen dieser iBusiness-Leitfaden gedacht ist

Der vor­lie­gen­de iBusi­ness-Leit­fa­den wen­det sich an all die­je­ni­gen, die an der Ver­hand­lung und Durch­füh­rung von Pro­jek­ten spe­zi­ell in der Medi­en- und IT-Bran­che betei­ligt sind. Er will eine Hil­fe bei der Ver­hand­lung, For­mu­lie­rung und Durch­füh­rung von Pro­jekt­ver­trä­gen geben. Dabei sind die Aus­füh­run­gen und Vor­schlä­ge nicht ein­sei­tig auf die Auf­trag­ge­ber- oder Auf­trag­neh­mer­sei­te abge­stimmt. Denn ein Pro­jekt ist eine gemein­sa­me Anstren­gung, die in ers­ter Linie Koope­ra­ti­on und Kom­mu­ni­ka­ti­on erfor­dert. Es wird nur dann gelin­gen, wenn die Par­tei­en zusam­men- und nicht gegen­ein­an­der arbei­ten.

Was in diesem iBusiness-Leitfaden steht – und was nicht

Der iBusi­ness-Leit­fa­den glie­dert sich in vier Tei­le.

  • Im ers­ten Teil geht es um die Klä­rung eini­ger Vor­fra­gen. Was eigent­lich ist ein Pro­jekt und wel­che Schluss­fol­ge­run­gen erge­ben sich aus der Ant­wort auf die­se Fra­ge für den Pro­jekt­ver­trag?
  • Im zwei­ten Teil wird auf eini­ge Punk­te ein­ge­gan­gen, die regel­mä­ßig bei der Ver­hand­lung und dem Abschluss eines Pro­jekt­ver­tra­ges zu beach­ten sind.
  • Im drit­ten Teil, dem Herz­stück des Leit­fa­dens, wird ein Mus­ter­ver­trag vor­ge­stellt, wie er zwi­schen zwei Ver­trags­par­tei­en bezüg­lich eines — näher erläu­ter­ten — Pro­jek­tes geschlos­sen wer­den könn­te. Die­ses Mus­ter­pro­jekt ist dabei als Bei­spiel zu ver­ste­hen, anhand des­sen typi­sche Fall­kon­stel­la­tio­nen nach­voll­zo­gen und bespro­chen wer­den kön­nen. Die Klau­seln des Mus­ter­ver­tra­ges wer­den dabei detail­liert erläu­tert, so dass die den For­mu­lie­run­gen zugrun­de lie­gen­den Gedan­ken und Lösun­gen auf ähn­li­che Kon­stel­la­tio­nen in ande­ren Pro­jek­ten über­tra­gen wer­den kön­nen. Nach­fol­gend wird an vie­len Stel­len auf alter­na­ti­ve oder zusätz­li­che Rege­lungs­mög­lich­kei­ten hin­ge­wie­sen.
  • Im vier­ten und letz­ten Teil wer­den Beson­der­hei­ten bespro­chen, die immer dann ent­ste­hen, wenn auf der Dienst­leis­ter­sei­te eines Pro­jek­tes meh­re­re Unter­neh­men betei­ligt sind.

Die Erör­te­run­gen gehen dabei von der Annah­me aus, dass die betei­lig­ten Unter­neh­men die ver­trag­li­chen Rege­lun­gen frei und bezo­gen auf den kon­kre­ten Ein­zel­fall aus­han­deln, also kei­ne All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) vor­lie­gen. Zur Fra­ge, was AGB sind, wann man mit die­sen zu tun hat und wel­che Aus­wir­kun­gen sich hier­aus auf den Ver­trag erge­ben kön­nen, sie­he unten.

Falls Sie einen Kauf des Pro­jekt­ver­trag-Leit­fa­dens in Erwä­gung zie­hen soll­ten, so besu­chen Sie doch ein­fach die Web­sei­te des High­text-Ver­la­ges.

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