Digitalisierung in Deutschland: Handelsregister-Abrufe jetzt kostenfrei

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Fast unbe­merkt ist zum 1. August 2022 eine Geset­zesän­derung in Kraft getreten, die es Wirtschaft­steil­nehmern leicht macht, sich über poten­zielle Geschäftspart­ner zu informieren. Gle­ich mehrere Reg­is­ter sind jet­zt kosten­los und ohne Reg­istrierung abruf­bar.

Seit dem 1. August 2022 sind in Deutsch­land alle Abrufe von Reg­is­ter­in­hal­ten aus dem

  • Han­del­sreg­is­ter,
  • Genossen­schaft­sreg­is­ter,
  • Vere­in­sreg­is­ter und
  • Part­ner­schaft­sreg­is­ter

kosten­frei, ohne Reg­istrierung oder Login möglich.

Das ist eine erhe­bliche Vere­in­fachung: Jed­er Inter­essierte kann sich nun unkom­pliziert über (poten­zielle) Geschäftspart­ner, die Vertre­tungs­befug­nisse der für sie han­del­nden Per­so­n­en oder auch Beteili­gungsver­hält­nisse informieren. Auch GmbH-Gesellschafterlis­ten oder ‑Gesellschaftsverträge sind ein­se­hbar.

Den freien Online-Zugang ver­danken die deutschen Wirtschaft­steil­nehmer der Umset­zung von Art. 19 Abs. 2 der Richtlin­ie (EU) 2017/1132 über bes­timmte Aspek­te des Gesellschaft­srechts. Die Norm schreibt den Mit­glied­staat­en vor, dass sie bes­timmte Infor­ma­tio­nen und Urkun­den über Unternehmen, Vere­ine und andere Wirtschaft­steil­nehmer kosten­los zugänglich machen müssen.

Die Änderung selb­st erfol­gte dann durch das Gesetz zur Umset­zung der Dig­i­tal­isierungsrichtlin­ie (DiRUG), das am 1. August in Kraft trat. Art. 11 Nr. 4 DiRUG hat die Gebührenbes­tim­mung aufge­hoben, die bish­er Kosten von EUR 4,50 für den Abruf von Dat­en und von EUR 1,50 für jedes Doku­ment vor­sah (ehe­mals Teil 1 Haupt­ab­schnitt 1 Abschnitt 4 des Kosten­verze­ich­niss­es zum Gesetz über Kosten in Angele­gen­heit­en der Jus­tizver­wal­tung (JVKostG)).

Das sind die wichtigsten Register in Deutschland und der EU

Die Infor­ma­tio­nen mit Han­del­sreg­is­ter­auszü­gen in aktueller, chro­nol­o­gis­ch­er oder his­torisch­er Fas­sung sowie die Doku­mente (soweit veröf­fentlichungspflichtig) sind zu find­en unter:

www.handelsregister.de oder www.unternehmensregister.de

Ver­gle­ich­bare Recherchemöglichkeit­en beste­hen auch in den anderen Mit­glied­staat­en der Europäis­chen Union. Eine gute Aus­gangs­ba­sis für weit­ere Recherchen in den jew­eili­gen nationalen Reg­is­tern bietet das Europäis­che Jus­tiz­por­tal.

Einen Pfer­de­fuß hat die Sache aber, schließlich lösen Kosten sich in den sel­tensten Fällen in Luft auf: Die Kosten, die Abrufer für die Bere­it­stel­lung nun nicht mehr zahlen müssen, tra­gen ab sofort die Kau­fleute und Gesellschaften bzw. Vere­ine. Sie müssen kün­ftig eine Bere­it­stel­lungs­ge­bühr in Höhe von 1/3 der Ein­tra­gungs­ge­bühr zahlen (Nr. 6000 GV HRegGe­bV).

Der Autor Recht­san­walt Dr. Wolf­gang Heinze ist Part­ner bei SNP Schlaw­ien Recht­san­wälte. Der Fachan­walt für Han­dels- und Gesellschaft­srecht sowie für Ver­gaberecht berät schw­er­punk­t­mäßig mit­tel­ständis­che Unternehmen sowie Tochterge­sellschaften und Nieder­las­sun­gen deutsch­er und aus­ländis­ch­er Konz­erne in allen Fra­gen des Han­dels- und Gesellschaft­srechtshttps://de.linkedin.com/in/wolfgang-heinze-a935a324

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