Finanzierungsmöglichkeiten für Startups — Teil 1: Finanzierungszyklen

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Start-ups | 19. April 2023
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Bei der Frage der Finanzierung des Star­tups gibt es nicht den „üblichen“ Finanzierungszyk­lus. Vielmehr gibt es ver­schiedene Wege, die alle in der jew­eili­gen Sit­u­a­tion richtig sein kön­nen. Im ersten Teil der Serie „Finanzierungsmöglichkeit­en für Star­tups“ führt Andreas Lieb durch den Dschun­gel der Kap­i­talmöglichkeit­en. 

Zunächst stellt sich die grund­sät­zliche Frage, ob man seine Unternehmung aus eige­nen Mit­teln finanzieren (sog. Boot­strap­ping) oder ob man auf externe Inve­storen als fremde Kap­i­tal­ge­ber set­zen möchte. Nach­fol­gende Finanzierungsphasen beziehen sich auf Let­ztere. Die angegebe­nen Volu­mi­na in Bezug auf das einzuwer­bende Kap­i­tal sind dabei nur unge­fähre Schätzun­gen und kön­nen sowohl nach unten als auch nach oben deut­lich abwe­ichen.

 

1.   Seed-Phase — Vor-Gründung, Prototyp

In der ersten, soge­nan­nten „Seed-Phase“,  ist das Start-up meist nicht mehr als eine unge­fähre Idee. Hier geht es zunächst darum, das Kap­i­tal für die Konkretisierung der Idee und Entwick­lung eines Pro­to­type­ns zu sich­ern. Dabei ist das oft die schwierig­ste Investi­tion­sphase, da das Unternehmen über einen Busi­ness­plan hin­aus nichts Greif­bares hat, das Inve­storen überzeu­gen kön­nte. Daher müssen andere Geldquellen erschlossen wer­den.

Finanzierungsvol­u­men in dieser Phase ca. bis EUR 100.000

Eigenes Kapital

Zunächst wer­den die Grün­der natür­lich das eigene Ersparte “angreifen“. In der Regel sind sie in dieser Phase auch noch weit­er­hin angestellt, was auch sin­nvoll ist. Zum einen kön­nen so auch Teile des Gehalts in das Start-up fließen und zum anderen sind die Leben­shal­tungskosten gedeckt. Ein trau­riger Trost: Wer neben dem Vol­lzeitjob grün­det, hat ohne­hin wenig Freizeit in der er das Gehalt aus­geben kön­nte.

Family, Friends & Fools

Schnell ist das eigene Geld aufge­braucht und die näch­sten Anlauf­stellen sind dann häu­fig die drei „Fs“: Fam­i­lie, Fre­unde und scherzhaft als „Fools“ Beze­ich­nete, d.h. alle son­sti­gen Waghal­si­gen, die aus unter­schiedlichen Grün­den gerne Geld in eine Idee steck­en möcht­en. Diese Finanzierung bietet oft den (aus Unternehmenssicht) Vorteil geringer oder kein­er Zin­sen, wenig Aufwand und ein­er kurzen Entschei­dungs­dauer. Jedoch ist eine unbeschönigte Aufk­lärung über die Risiken eines solchen Früh­phas­en­in­vest­ments auf­grund der per­sön­lichen Nähe zu den Inve­storen sehr zu empfehlen.

(Förder-) Kredite

Erste externe Geldge­ber sind dann gewöhn­licher­weise Banken. In erster Lin­ie bieten sich dafür die Kred­i­tanstalt für Wieder­auf­bau (KfW) oder die Förder­banken der Bun­deslän­der an. Dabei han­delt es sich immer um Fremd­kap­i­tal, welch­es selb­stver­ständlich auch wieder zurück­gezahlt wer­den muss. Die Förderung kann unter anderem in der leichteren Kred­itzugänglichkeit, Zinsvorteilen oder der teil­weisen Über­nahme des Kred­itrisikos beste­hen.

Eine Pauschal­isierung der Dar­lehenssum­men oder Laufzeit­en ist kaum möglich, da es vielfältige Möglichkeit­en gibt. Einige Beispiele:

  • Startkred­ite

Startkred­ite kön­nen häu­fig bei der Haus­bank beantragt wer­den. Über die Förder­banken der Län­der wird dann Kap­i­tal von bis zu EUR 100.000 zu attrak­tiv­en Kon­di­tio­nen (tilgungs­freie Start­phase, reduzierte Zinssätze) vergeben. Über die Start­fi­nanzierung 80 der L‑Bank (Baden-Würt­tem­berg) kön­nen sog­ar ins­ge­samt bis zu EUR 600.000 je Unternehmen bzw. EUR 150.000 je Unternehmer abgerufen wer­den, die mit ein­er 80-prozenti­gen Bürgschaft der Bürgschafts­bank abgesichert sind.

  • Mikrokred­ite (Mikro­dar­lehen)

Dabei han­delt es sich um Kleinkred­ite im Rah­men von bis zu EUR 25.000, die aus dem Mikrokred­it­fonds Deutsch­land stam­men. Die Bun­desregierung hat damit ein flächen­deck­endes Sys­tem zu Ver­gabe von Mikrokred­iten in Deutsch­land etabliert, um dem Finanzierungs­be­darf von Klei­n­un­ternehmen zu begeg­nen, die son­st keinen Zugang zu Kred­it­fi­nanzierun­gen haben. Diese wer­den auss­chließlich von akkred­i­tierten Mikro­fi­nanzin­sti­tuten bewil­ligt und haben von dem Fond vorgegebene Rah­menbe­din­gun­gen bzgl. Laufzeit und Zinssatz.

  • Mikromez­zanin

Mit Mikromez­zaninkap­i­tal ist eine Mis­chform aus Eigen- und Fremd­kap­i­tal (sog. Hybrid­kap­i­tal) gemeint. Über eine stille Beteili­gung wird dem Unternehmen Eigenkap­i­tal zuge­führt, dessen Rat­ing verbessert sich und es wird neuer Kred­it­spiel­raum geschaf­fen. Der Mikromez­zan­in­fond Deutsch­land ermöglicht eine max­i­male Beteili­gung­shöhe von EUR 50.000 (bzw. bei Ziel­grup­pen-Unternehmen bis zu EUR 150.000) bei ein­er Laufzeit von 10 Jahren.

  • Betrieb­smit­telkred­it

Betrieb­smit­tel­dar­lehen wer­den auch von den Haus­banken vergeben. Laufzeit­en von bis zu fünf Jahren und Volu­mi­na über EUR 100.000 sind möglich. Diese dienen zur Finanzierung des Umlaufver­mö­gens und damit dem gesamten Prozess von Beschaf­fung der Rohstoffe über die Pro­duk­tion bis hin zum Verkauf der Pro­duk­te an den End­kun­den.  Er bietet einen finanziellen Puffer für ihre laufend­en Betrieb­skosten.

  • Investi­tion­skred­it

Im Gegen­satz zum Betrieb­smit­telkred­it wird mit einem Investi­tion­skred­it nicht das Umlauf‑, son­dern das Anlagev­er­mö­gen finanziert. Dieses set­zt sich bspw. aus Immo­bilien, Maschi­nen, Fuhrparks oder der Geschäft­sausstat­tung zusam­men. Bei Finanzierung über Banken sollte beachtet wer­den, dass diese häu­fig die Grün­dung ein­er Gesellschaft voraus­set­zen. Die bei Start-ups beliebte Rechts­form der Unternehmerge­sellschaft (haf­tungs­beschränkt) ist dabei häu­fig nicht aus­re­ichend. Viele Banken möcht­en eine Gesellschaft mit beschränk­ter Haf­tung (GmbH) als Unternehmensform sehen.

Accelerator

Accel­er­a­toren sind oft über mehrere Monate dauernde Förder­pro­gramme für Star­tups. Manch­mal mit bes­timmten Schw­er­punk­ten z.B. Deep Tech oder Green Tech.

Es han­delt sich dabei um keine klas­sis­che Finanzierungsmöglichkeit. Der finanzielle Vorteil liegt oft darin, dass der Accel­er­a­tor Räum­lichkeit­en und teil­weise auch Hard­ware oder Dien­stleis­tun­gen zur Ver­fü­gung stellt, die sich Start-ups son­st erkaufen müssten. Viel inter­es­san­ter sind bei einem solchen Pro­gramm allerd­ings das ver­mit­telte Wis­sen und Net­zw­erk.

So ist es beispiel­sweise nicht untyp­isch, dass die Förderung mit einem Pitch-Day endet. Hier kön­nen die Pro­grammteil­nehmer ihr Start-up vor Inve­storen präsen­tieren und sich besten­falls eine Fol­ge­fi­nanzierung sich­ern. Die Geldge­ber betra­cht­en das Accel­er­a­tor-Pro­gramm dabei gerne als Fil­ter und Qual­itätssiegel, da die Teil­nehmer sowohl die Auswahl- als auch die Men­tor­ing-Phase erfol­gre­ich absolviert haben.

Inkubator

Ein Inku­ba­tor geht darüber nochmal einen Schritt hin­aus. Neben den oben erwäh­n­ten Vorteilen eines Accel­er­a­tors haben sie noch weit­ere unter­stützende Funk­tio­nen, vor allem auch im oper­a­tiv­en Bere­ich.

Dabei sind vor allem finanzielle Leis­tun­gen inter­es­sant: So vergeben Inku­ba­toren teil­weise Dar­lehen an Grün­der, um Leben­shal­tungskosten zu deck­en oder benötigte Hard­ware anzuschaf­fen. Diese Dar­lehen sind in der Regel als Wan­del­dar­lehen (Con­vert­ible Loan) aus­gestal­tet. Der Inku­ba­tor hat also die Möglichkeit sein Dar­lehen in Eigenkap­i­tal umzuwan­deln. Dann hat er zwar keinen Anspruch mehr auf Rück­zahlung, aber dafür Anteile am Unternehmen, die ggf. deut­lich wertvoller sein kön­nten.

Teil­weise investieren Inku­ba­toren auch direkt mit Risikokap­i­tal (Ven­ture Cap­i­tal) zwis­chen EUR 100.000 und EUR 1.000.000, was andere Inve­storen in so ein­er frühen Phase eher nicht machen wür­den. Ein so früh­es Invest­ment hat aber auch Nachteile. Inku­ba­toren sich­ern sich deut­lich mehr Anteile an eurem Unternehmen als es VC-Inve­storen in ein­er späteren Phase machen kön­nen. Grün­der soll­ten Vor- und Nachteile sorgsam abwä­gen und defin­i­tiv vor Ver­tragsab­schluss – egal ob Wan­del­dar­lehen oder Beteili­gungsvere­in­barung – mit einem unab­hängi­gen Experten Kon­takt aufnehmen, um sich nicht zu ein­seit­ige Bedin­gun­gen auf­drück­en zu lassen.

 

2. Startup-Phase – Gründungsfinanzierung, Proof of Concept

In dieser Phase geht es für ein Start-up darum, zu beweisen, dass das eigene Geschäftsmod­ell nicht nur in der The­o­rie funk­tion­iert (Proof of Con­cept). Daneben kom­men hier auch Kosten für die Grün­dung (Steuer­ber­ater, Recht­san­walt, Notar, Han­del­sreg­is­ter) dazu.

Da man noch keine aus­sagekräfti­gen Mark­t­dat­en hat, sind ein Busi­ness Plan und überzeu­gen­der (Ele­va­tor) Pitch, inkl. Pitch-Deck, entschei­dend für den Erfolg der Finanzierungsrunde.

Häu­fig wer­den in dieser Phase die soge­nan­nten „Busi­ness Angels“, meist wohlhabende Pri­vat­per­so­n­en, die ersten pro­fes­sionellen Geldge­ber sein. Neben dem finanziellen Invest­ment bieten sie oft auch Erfahrun­gen, Fähigkeit­en und Kon­tak­te an.

In der Regel erhält der Busi­ness-Angel für seine Leis­tun­gen Geschäft­san­teile im Rah­men ein­er Kap­i­taler­höhung, aber auch stille Beteili­gung, oder Wan­del­dar­lehen sind denkbar.

Wenn ein „pro­fes­sioneller Geldge­ber“ ins Boot geholt wird, stellen Star­tups schnell fest, dass ihr eigenes Wis­sen oft nicht aus­re­ichend für die Ver­tragsver­hand­lun­gen ist. Nicht jed­er Busi­ness Angel ist auch wirk­lich ein Engel und schlecht ver­han­delte Beteili­gun­gen kön­nen teuer wer­den.

Häu­fig wer­den in dieser Phase bis zu 20 % der Geschäft­san­teile abge­treten. Bei Wan­del­dar­lehen sichert sich der Busi­ness-Angel gerne Dis­counts, oder vere­in­bart Caps (Höch­st­be­w­er­tun­gen). Auch hohe Zin­sen sind, auf­grund des erhöht­en Risikos in der Früh­phase, üblich. Auf bes­timmte Regelun­gen (z.B. qual­i­fiziert­er Ran­grück­tritt) sollte unbe­d­ingt geachtet wer­den.

Finanzierungsvol­u­men in dieser Phase ca.: bis EUR 100.000

 

3.   Series A – Rollout

In der näch­sten Phase geht es an den Roll­out des Pro­duk­tes. Ver­fügt man nun aber nicht nur über einen Pro­to­typ, son­dern auch den Nach­weis, dass das eigene Geschäftsmod­ell funk­tion­iert, öffnet sich der Markt an poten­tiellen Inve­storen. Man wird so langsam inter­es­sant für Ven­ture Cap­i­tal Inve­storen, die nun die Chance sehen einzusteigen, bevor das Start-up abheben wird.

Hier­von gibt es ver­schiedene Aus­prä­gun­gen.

VC-Gesellschaften investieren über Fonds in Start-ups. Teil­weise haben diese Fonds ver­schiedene Branchen im Fokus und investieren nur in Start-ups, die in diesen Fokus passen.

Auch die Förder­banken der Län­der stellen Wag­niskap­i­tal über eigene Beteili­gungs­ge­sellschaften zur Ver­fü­gung. Diese meis­tens jedoch ohne Investi­tions­fokus. Daneben gibt es auch Fonds der KfW und des Bun­desmin­is­teri­ums für Wirtschaft und Kli­maschutz (BMWK).

Viele Konz­erne beteili­gen sich über eigene Beteili­gungs­ge­sellschaften eben­falls gerne an Start-ups, acht­en aber regelmäßig darauf, dass es dabei Syn­ergien zu bere­its beste­hen­den Pro­duk­ten oder Branchen gibt. Ihnen geht es im Regelfall nicht nur um Hochskalierung des Start-ups.

Bevor es an die Ver­hand­lung mit poten­tiellen VC-Inve­storen geht, müssen einige wichtige rechtliche Aspek­te abgedeckt wer­den. Um mit den Inve­storen zu ver­han­deln, benöti­gen diese Infor­ma­tio­nen über Pro­dukt und Geschäftsmod­ell. Diese sollte das Start-up natür­lich nicht ein­fach raus­geben. Wichtig ist es, sich durch Ver­traulichkeitsvere­in­barun­gen (Non Dis­clo­sure Agree­ments) abzu­sich­ern. Verträge wer­den den Inve­storen in einem Daten­raum zur Ver­fü­gung gestellt und von dem M&A Team sorgfältig geprüft. Hier kann rechtliche Nach­läs­sigkeit das Invest­ment kosten.

Kommt es zu einem Invest­ment müssen Beteili­gungs- und Gesellschafter­vere­in­barung sowie Geschäft­sor­d­nung ver­han­delt wer­den, welche den Rah­men für die Zusam­me­nar­beit absteck­en.

Finanzierungsvol­u­men in dieser Phase unge­fähr: ab EUR 100.000 bis EUR 1.000.000

 

4. Series B – Expansion

Das Geschäftsmod­ell hat sich am Markt bewährt und das Unternehmen wird prof­ita­bel. Die Bew­er­tung des Start-ups steigt. Nun geht es darum neue Märk­te zu erobern und hoch zu skalieren. Neben Geld wird für neue Märk­te teil­weise auch strate­gis­ches Knowhow benötigt. Auch in dieser Phase sind die oben genan­nten VC Kap­i­tal­ge­ber regelmäßig noch involviert. Teil­weise gibt es hier aber auch schon Pri­vate Equi­ty Inve­storen, die Wach­s­tum­skap­i­tal anbi­eten.

Finanzierungsvol­u­men in dieser Phase unge­fähr: ab EUR 1.000.000 bis zu mehreren Mil­lio­nen

 

5. Series C, D und weitere Finanzierungsrunden bis zum IPO

Je nach Bedarf kann in weit­eren Finanzierungsrun­den natür­lich durch beste­hende oder neue Inve­storen weit­eres Kap­i­tal einge­sam­melt wer­den. Manch­mal ist auch das „going pub­lic“ gewollt, also der Gang an die Börse um durch die öffentliche Aus­gabe von Aktien der bre­it­en Maße sowie insti­tu­tionellen Inve­storen Zugang zu ver­schaf­fen. Aber Achtung: hier­mit sind enorme Anforderun­gen ver­bun­den.

 

Fazit

Die Finanzierungsmöglichkeit­en eines jun­gen Unternehmens sind vielfältig und kom­plex. Ab einem gewis­sen Zeit­punkt ist ein Experte unverzicht­bar. Wir berat­en sowohl Start-ups, als auch Inve­storen und ken­nen daher bei­de Seit­en ein­er Finanzierung. Wie so oft gilt auch hier: Guter Rat ist teuer, aber schlechter Rat (oder gar kein Rat) wird am Ende noch viel teur­er.

Gerne ste­hen wir bei diesen schwieri­gen Fra­gen an Eur­er Seite und freuen uns über eine Kon­tak­tauf­nahme und ein erstes Gespräch zum Ken­nen­ler­nen. Das natür­lich ganz unverbindlich und kosten­los.

 

Andreas Lieb berät mit­tel­ständis­che Unternehmen und Star­tups im Han­dels- und Gesellschaft­srecht. Dabei unter­stützt er bei der Grün­dung von Gesellschaften, Kap­i­tal­maß­nah­men, Struk­turierun­gen, Finanzierun­gen und Erstel­lung von Beteili­gungsverträ­gen sowie bei Unternehmen­skäufen. https://www.linkedin.com/in/andreaslieb/

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