Eine ebenso große wie eigennützige Freude ist es uns, verkünden zu dürfen, dass ein neues Buch der Law-Blogger, „AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler“ in den Online-Shops des herausgebenden Hightext-Verlages und dem „communicators shop“ bereits bestellt werden kann. Da die Werke noch im Druck sind, dürfe die Auslieferung aber erst im nächsten Monat erfolgen.
Das Werk wendet sich an Agenturen, Dienstleister und Freiberufler, die – im weiteren Sinn – Kreativleistungen erbringen. Das kann etwa die Erstellung, Anpassung oder Änderung von Werbekonzepten, Webseiten, Software sein, aber auch Grafiker, Designer und Texter werden angesprochen. Der Leitfaden bietet Hilfestellung, eigene AGB passend und rechtssicher zu entwerfen sowie fremde AGB zu verstehen und in ihrer Tragweite einschätzen zu können.
Und das ist wichtig. Denn jedem Rechtsgeschäft, auch wenn es „per Handschlag“ abgeschlossen wird, liegen komplexe rechtliche Abreden zugrunde, selbst wenn den Parteien das oft nicht bewusst wird. Ohne gesonderte Regelung der rechtlichen Punkte gilt das durch Gesetz vorgegebene, so genannte dispositive Recht. Dieses stellt gleichsam einen Vorschlag dar, den der Gesetzgeber als ausgewogen und sinnvoll für den Fall ansieht, dass die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen treffen. Als dieses dispositive Gesetzesrecht kommt im Fall von Agenturen insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Betracht, aber auch das Handelsgesetzbuch (HGB), das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und weitere Vorschriften. Dabei gilt etwa das BGB in mehr oder minder ursprünglicher Form bereits seit dem Jahr 1900, es regelt zwar den Finderlohn bei Tieren (971 BGB) und sehr umfassend das Bienenrecht (§§ 961–964 BGB), redet auch von Mühlen, Schmieden und Brauhäusern (§ 98 BGB), erwähnt aber an keiner Stelle Agenturen. Auf viele der speziellen rechtlichen Bedürfnisse der Kreativbranche ist das BGB mithin nicht zugeschnitten.
Es liegt damit im Interesse beider Parteien eines Vertrages im Agenturgeschäft, eine vernünftige, angepasste Regelung des konkreten Rechtsgeschäfts zu finden. Leider hat man im täglichen Geschäft nicht immer Zeit, sich ausgiebig mit der Vertragsgestaltung zu beschäftigen. Oft lohnt es auch nicht, für ein eher kleineres Vorhaben einen Vertrag komplett zu verhandeln und vom rechtlichen Berater einen entsprechenden Text entwerfen zu lassen. Und selbst wenn ein Projekt eine sehr individuelle Vereinbarung der Parteien erfordert ist es meist nicht notwendig, jede Detailregelung zu Zahlungskonditionen und Eigentumsvorbehalt neu aufzusetzen: Das Rad muss auch hier nicht jedes Mal neu erfunden werden.
In all diesen Fällen bilden Allgemeine Geschäftsbedingungen eine sinnvolle rechtliche Vertragsgrundlage. Die rechtlichen Anforderungen an die äußere Gestaltung und innere Ausgewogenheit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind aber sehr hoch. Wird ihnen ein Klauselwerk nicht gerecht, so droht dessen Unwirksamkeit, Streit mit dem Vertragspartner und — auch das ist möglich — sogar eine Abmahnung.
Das Werk gliedert sich in zwei Teile:
Im ersten Teil geht es um die Klärung der grundlegenden Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nutzen nämlich dann nichts, wenn der Verwender sie nicht wirksam in den Vertrag mit seinem Kunden einbezieht oder grundlegende Fehler bei Erstellung und Aufbau des Klauselwerkes macht.
Es wird erörtert,
Im zweiten Teil werden konkrete Vorschläge für AGB-Klauseln gemacht. Die Klauseln sind dabei mit ausführlichen Erläuterungen versehen. Darin finden sich Stellungnahmen zu wirtschaftlichen und rechtlichen Hintergründen der Formulierung ebenso wie weiterführende Angaben zu den Rechtsfolgen der Verwendung.
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