Wer Mietwohnungen verwaltet, vermittelte sie bisher häufig auch an neue Mieter, die Provision zahlten meist die Vermieter. Doch nun steht fest, dass diese Konstellation rechtlich untersagt, die Provisionsvereinbarungen mit Mietern wie Vermietern unwirksam sind. Es können sogar Rückzahlungspflichten drohen. Wie Verwalter sich jetzt aufstellen sollten. Die Konstellation war nicht unüblich, doch nun ist sie passé: Wer im Verwaltervertrag auch...