Viele ältere Bauträgerverträge sehen vor, dass eine vom Bauträger oder der Mehrheit der Erwerber ausgewählte Person zentral für alle die Abnahme erklärt. Solche vom Bauträger vorformulierten Klauseln sind aber meist unwirksam. Der BGH entschied nun für zwei über 20 Jahre alte Wohnanlagen, dass die Wohnungseigentümer auch heute noch Mängel geltend machen können. Schon in den 1980-er Jahren hatte...