Wer ein Praktikum als Voraussetzung zur Zulassung zu einem Studium ableisten muss, hat keinen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns, urteilte das BAG. Warum das auch gilt, wenn das Studium an einer privaten, aber staatlich anerkannten Hochschule stattfinden wird, erläutert Richard Rummel. Praktikant:innen gelten nach § 22 Abs. 1 S. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) durchaus als Arbeitnehmer:innen. Sie haben daher grundsätzlich auch...