Der erste Teil des Artikels: Die Reform des italienischen Gesellschaftsrechts, Teil 1
Eine società per azioni (Aktiengesellschaft) kann nunmehr auch nur durch eine einzelne Person gegründet werden und alle Aktien können lediglich von einem Aktionär gehalten werden. In diesem Fall muss der alleinige Aktionär zwingend zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden. Vor der Eintragung haftet der Einzelgründer unbeschränkt.
Das Grundkapital der società per azioni muss nach den neuen Bestimmungen mindestens 120.000,- € (bisher 100.000,- €) betragen und bei Festsetzung der Satzung vor dem Notar zu mindestens 25% (bisher 30%) auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Handelt es sich um eine Einpersonen-Gesellschaft, ist das gesamte Grundkapital einzuzahlen. Bereits vor dem Inkrafttreten der Reform eingetragene società per azioni können ihr Grundkapital von 100.000,- € beibehalten.
Ausdrücklich festgestellt wird zudem, dass eine società per azioni Anteile an einer Gesellschaft halten darf, deren Gesellschafter unbeschränkt haften. Dies sind die società in nome colletivo (offene Handelsgesellschaft) und die società in accomandita semplice (Kommanditgesellschaft).
Die Geschäftsführung, Vertretung und Kontrolle der società per azioni ist nach einem der drei durch die Reform zur Disposition gestellten Systemen auszurichten.Das sogenannte einfache System (sistema ordinario) baut auf den bisherigen Regelungen auf. Danach verfügt die Gesellschaft über einen consiglio di amministrazione (Verwaltungsrat) oder einen amministratore unico (Einzelgeschäftsführer), welchen die Geschäftsführung und Vertretung obliegt, sowie ein collegio sindacale (Prüfungsgremium) mit Kontrollfunktion. Beide Organe werden von der Hauptversammlung bestellt. Dadurch ist die strikte Trennung von Verwaltung und Kontrolle gewährleistet. Der collegio sindacale besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Nur noch ein Mitglied und ein Stellvertreter müssen Wirtschaftsprüfer sein. Die übrigen Mitglieder können auch Professoren oder Berufsträger im wirtschaftswissenschaftlichen oder juristischen Bereich sein. Die einzelnen Mitglieder des collegio sindacale können jederzeit von den amministratori Auskunft über sämtliche Geschäfte der Gesellschaft verlangen. Mit ihrem Pendant bei einer beherrschten Gesellschaft kann der collegio sindacale Informationen austauschen. Der consiglio di amministrazione kann einem comitato esecutivo (Exekutivkomitee) oder einem oder mehreren amministratori delegati (geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder) die Geschäftsführung übertragen und Vertretungsvollmacht erteilen. Der amminstratore delegato hat dem consiglio di amministrazione und dem collegio sindacale wenigstens alle 6 Monate zu berichten.
Vollständig neu eingeführt werden das dualistische System (sistema dualistico) bzw. das monistische System (sistema monistico). Gemäß dem dualistischen System (sistema dualistico) verfügt die Gesellschaft über einen consiglio di gestione (Leitungsrat) und einen consiglio di sorveglianza (Überwachungsrat). Hier bestellt die Hauptversammlung den consiglio di sorveglianza, welcher seinerseits den consiglio di gestione bestellt. Diese Organe ähneln stark dem Aufsichtsrat bzw. dem Vorstand einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Der consiglio di gestione besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, führt die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft. Die ersten Mitglieder sind in der Gründungsurkunde zu benennen. Dem consiglio di sorveglianza obliegt die Genehmigung der Bilanzen und die Überwachung der Geschäftsführung. Er berichtet wenigstens einmal im Jahr der Hauptversammlung. Der consiglio di sorveglianza besteht aus mindestens drei Mitgliedern, wobei ein Mitglied und ein Stellvertreter Wirtschaftsprüfer sein müssen. Die ersten Mitglieder sind wiederum in der Gründungsurkunde zu benennen.
Nach dem monistischen System (sistema monistico) schließlich gibt es nach US-amerikanischem Vorbild einen von der Hauptversammlung bestellten consiglio di amministrazione (Verwaltungsrat), welcher ein aus seinen Mitgliedern zusammengesetzten internen comitato di controllo (Kontrollkomitee) bestellt. Mindestens die Hälfte der amministratori im monistischen System müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen mit einem amministratore einer beherrschten Gesellschaft, der beherrschenden Gesellschaft oder einer Beteiligungsgesellschaft weder verheiratet noch verwandt sein. Ihre Unabhängigkeit darf ferner nicht durch wirtschaftliche oder persönliche Beziehungen zu diesen Gesellschaften gefährdet sein. Der comitato di controllo besteht bei einer börsennotierten Gesellschaft oder bei einer Gesellschaft mit mehr als 5.000.000,- € Netto-Vermögen und mehr als 200 Aktionären aus wenigstens drei Mitgliedern und überwacht die Geschäftsführung. Mindestens ein Mitglied muss Wirtschaftsprüfer sein. Keines der Mitglieder darf mit einem amministratore einer beherrschten Gesellschaft, der beherrschenden Gesellschaft oder einer Beteiligungsgesellschaft verheiratet oder verwandt sein. Die Unabhängigkeit der Mitglieder darf auch nicht durch wirtschaftliche oder persönliche Beziehungen zu diesen Gesellschaften gefährdet sein.
Den società per azioni (Aktiengesellschaften) und società in accomandita per azioni (Kommanditgesellschaften auf Aktien) wird durch die Reform ein weiteres Instrument zur Finanzierung bzw. Haftungsbeschränkung an die Hand gegeben. Den Gesellschaften wird es erlaubt, durch Beschluss des consiglio di amministrazione (Verwaltungsrats) oder des consiglio di gestione (Leitungsrats) patrimoni destinati ad un singolo affare (für ein einzelnes Geschäfts bestimmtes Vermögen) zu bilden. Dadurch wird erreicht, dass die Gesellschaft ausschließlich mit diesem Vermögen für Verbindlichkeiten aus dem Geschäft haftet. Der Wert des Vermögens darf 10% des patrimonio netto (Netto-Vermögens) der Gesellschaft nicht überschreiten. Der Gesellschafterbeschluss muss im Handelsregister zur Eintragung angemeldet werden. Falls die Gläubiger, denen einen Anspruch gegen die Gesellschaft aus der Zeit vor der Eintragung im Handelsregister zusteht, nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Eintragung Widerspruch erheben, wird die Bildung des patrimonio destinato ad un singolo affare wirksam.
Um ein patrimonio destinato ad un singolo affare zu bilden, wird der Gesellschaft zudem die Möglichkeit gegeben, auf ein finanziamento destinato ad un affare determinato (für ein einzelnes Geschäft bestimmte Finanzierung) zurückzugreifen. Auf diese Weise haftet die Gesellschaft ausschließlich mit den aus dem bestimmten Geschäft erzielten Einkünften für die Rückzahlung der Finanzierung. Andere Gläubiger können auf diese Einkünfte nicht zugreifen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Kopie des Finanzierungsvertrags beim Handelsregister niedergelegt wird und die Einkünfte aus dem Geschäft vom übrigen Gesellschaftsvermögen auch buchhalterisch getrennt werden.
Die EU hat mit der Kartellrechtsverordnung – VO 01/2003 – das Kartellrecht – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – neu geregelt. Das Bundeskabinett hat deshalb am 26.05.2004 einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – beschlossen, um das deutsche Recht den europäischen Vorgaben in der VO 01/2003 anzupassen Die Umsetzung hätte dabei bis zum 01.05.2004 erfolgen sollen,...
Die erste für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Gesellschaftsform. Ab dem 08.10.2004 steht mit der Rechtsform der europäischen Aktiengesellschaft (SE) im Gemeinschaftsgebiet eine neue supranationale Gesellschaftsform zur Verfügung, die in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten wird. Dies wurde durch die EG-Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft (SE) möglich gemacht, die nunmehr am 08.10.2004 in Kraft...