Finanzierungsmöglichkeiten für Startups — Teil 1: Finanzierungszyklen

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Start-ups | 19. April 2023
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Bei der Fra­ge der Finan­zie­rung des Start­ups gibt es nicht den „übli­chen“ Finan­zie­rungs­zy­klus. Viel­mehr gibt es ver­schie­de­ne Wege, die alle in der jewei­li­gen Situa­ti­on rich­tig sein kön­nen. Im ers­ten Teil der Serie „Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten für Start­ups“ führt Andre­as Lieb durch den Dschun­gel der Kapi­tal­mög­lich­kei­ten. 

Zunächst stellt sich die grund­sätz­li­che Fra­ge, ob man sei­ne Unter­neh­mung aus eige­nen Mit­teln finan­zie­ren (sog. Boot­strap­ping) oder ob man auf exter­ne Inves­to­ren als frem­de Kapi­tal­ge­ber set­zen möch­te. Nach­fol­gen­de Finan­zie­rungs­pha­sen bezie­hen sich auf Letz­te­re. Die ange­ge­be­nen Volu­mi­na in Bezug auf das ein­zu­wer­ben­de Kapi­tal sind dabei nur unge­fäh­re Schät­zun­gen und kön­nen sowohl nach unten als auch nach oben deut­lich abwei­chen.

 

1.   Seed-Phase — Vor-Gründung, Prototyp

In der ers­ten, soge­nann­ten „Seed-Pha­se“,  ist das Start-up meist nicht mehr als eine unge­fäh­re Idee. Hier geht es zunächst dar­um, das Kapi­tal für die Kon­kre­ti­sie­rung der Idee und Ent­wick­lung eines Pro­to­ty­pens zu sichern. Dabei ist das oft die schwie­rigs­te Inves­ti­ti­ons­pha­se, da das Unter­neh­men über einen Busi­ness­plan hin­aus nichts Greif­ba­res hat, das Inves­to­ren über­zeu­gen könn­te. Daher müs­sen ande­re Geld­quel­len erschlos­sen wer­den.

Finan­zie­rungs­vo­lu­men in die­ser Pha­se ca. bis EUR 100.000

Eigenes Kapital

Zunächst wer­den die Grün­der natür­lich das eige­ne Erspar­te “angrei­fen“. In der Regel sind sie in die­ser Pha­se auch noch wei­ter­hin ange­stellt, was auch sinn­voll ist. Zum einen kön­nen so auch Tei­le des Gehalts in das Start-up flie­ßen und zum ande­ren sind die Lebens­hal­tungs­kos­ten gedeckt. Ein trau­ri­ger Trost: Wer neben dem Voll­zeit­job grün­det, hat ohne­hin wenig Frei­zeit in der er das Gehalt aus­ge­ben könn­te.

Family, Friends & Fools

Schnell ist das eige­ne Geld auf­ge­braucht und die nächs­ten Anlauf­stel­len sind dann häu­fig die drei „Fs“: Fami­lie, Freun­de und scherz­haft als „Fools“ Bezeich­ne­te, d.h. alle sons­ti­gen Wag­hal­si­gen, die aus unter­schied­li­chen Grün­den ger­ne Geld in eine Idee ste­cken möch­ten. Die­se Finan­zie­rung bie­tet oft den (aus Unter­neh­mens­sicht) Vor­teil gerin­ger oder kei­ner Zin­sen, wenig Auf­wand und einer kur­zen Ent­schei­dungs­dau­er. Jedoch ist eine unbe­schö­nig­te Auf­klä­rung über die Risi­ken eines sol­chen Früh­pha­sen­in­vest­ments auf­grund der per­sön­li­chen Nähe zu den Inves­to­ren sehr zu emp­feh­len.

(Förder-) Kredite

Ers­te exter­ne Geld­ge­ber sind dann gewöhn­li­cher­wei­se Ban­ken. In ers­ter Linie bie­ten sich dafür die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) oder die För­der­ban­ken der Bun­des­län­der an. Dabei han­delt es sich immer um Fremd­ka­pi­tal, wel­ches selbst­ver­ständ­lich auch wie­der zurück­ge­zahlt wer­den muss. Die För­de­rung kann unter ande­rem in der leich­te­ren Kre­dit­zu­gäng­lich­keit, Zins­vor­tei­len oder der teil­wei­sen Über­nah­me des Kre­dit­ri­si­kos bestehen.

Eine Pau­scha­li­sie­rung der Dar­le­hens­sum­men oder Lauf­zei­ten ist kaum mög­lich, da es viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten gibt. Eini­ge Bei­spie­le:

  • Start­kre­di­te

Start­kre­di­te kön­nen häu­fig bei der Haus­bank bean­tragt wer­den. Über die För­der­ban­ken der Län­der wird dann Kapi­tal von bis zu EUR 100.000 zu attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen (til­gungs­freie Start­pha­se, redu­zier­te Zins­sät­ze) ver­ge­ben. Über die Start­fi­nan­zie­rung 80 der L‑Bank (Baden-Würt­tem­berg) kön­nen sogar ins­ge­samt bis zu EUR 600.000 je Unter­neh­men bzw. EUR 150.000 je Unter­neh­mer abge­ru­fen wer­den, die mit einer 80-pro­zen­ti­gen Bürg­schaft der Bürg­schafts­bank abge­si­chert sind.

  • Mikro­kre­di­te (Mikro­dar­le­hen)

Dabei han­delt es sich um Klein­kre­di­te im Rah­men von bis zu EUR 25.000, die aus dem Mikro­kre­dit­fonds Deutsch­land stam­men. Die Bun­des­re­gie­rung hat damit ein flä­chen­de­cken­des Sys­tem zu Ver­ga­be von Mikro­kre­di­ten in Deutsch­land eta­bliert, um dem Finan­zie­rungs­be­darf von Klein­un­ter­neh­men zu begeg­nen, die sonst kei­nen Zugang zu Kre­dit­fi­nan­zie­run­gen haben. Die­se wer­den aus­schließ­lich von akkre­di­tier­ten Mikro­fi­nanz­in­sti­tu­ten bewil­ligt und haben von dem Fond vor­ge­ge­be­ne Rah­men­be­din­gun­gen bzgl. Lauf­zeit und Zins­satz.

  • Mikro­mez­za­nin

Mit Mikro­mez­zan­in­ka­pi­tal ist eine Misch­form aus Eigen- und Fremd­ka­pi­tal (sog. Hybrid­ka­pi­tal) gemeint. Über eine stil­le Betei­li­gung wird dem Unter­neh­men Eigen­ka­pi­tal zuge­führt, des­sen Rating ver­bes­sert sich und es wird neu­er Kre­dit­spiel­raum geschaf­fen. Der Mikro­mez­zan­in­fond Deutsch­land ermög­licht eine maxi­ma­le Betei­li­gungs­hö­he von EUR 50.000 (bzw. bei Ziel­grup­pen-Unter­neh­men bis zu EUR 150.000) bei einer Lauf­zeit von 10 Jah­ren.

  • Betriebs­mit­tel­kre­dit

Betriebs­mit­tel­dar­le­hen wer­den auch von den Haus­ban­ken ver­ge­ben. Lauf­zei­ten von bis zu fünf Jah­ren und Volu­mi­na über EUR 100.000 sind mög­lich. Die­se die­nen zur Finan­zie­rung des Umlauf­ver­mö­gens und damit dem gesam­ten Pro­zess von Beschaf­fung der Roh­stof­fe über die Pro­duk­ti­on bis hin zum Ver­kauf der Pro­duk­te an den End­kun­den.  Er bie­tet einen finan­zi­el­len Puf­fer für ihre lau­fen­den Betriebs­kos­ten.

  • Inves­ti­ti­ons­kre­dit

Im Gegen­satz zum Betriebs­mit­tel­kre­dit wird mit einem Inves­ti­ti­ons­kre­dit nicht das Umlauf‑, son­dern das Anla­ge­ver­mö­gen finan­ziert. Die­ses setzt sich bspw. aus Immo­bi­li­en, Maschi­nen, Fuhr­parks oder der Geschäfts­aus­stat­tung zusam­men. Bei Finan­zie­rung über Ban­ken soll­te beach­tet wer­den, dass die­se häu­fig die Grün­dung einer Gesell­schaft vor­aus­set­zen. Die bei Start-ups belieb­te Rechts­form der Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) ist dabei häu­fig nicht aus­rei­chend. Vie­le Ban­ken möch­ten eine Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung (GmbH) als Unter­neh­mens­form sehen.

Accelerator

Acce­le­ra­to­ren sind oft über meh­re­re Mona­te dau­ern­de För­der­pro­gram­me für Start­ups. Manch­mal mit bestimm­ten Schwer­punk­ten z.B. Deep Tech oder Green Tech.

Es han­delt sich dabei um kei­ne klas­si­sche Finan­zie­rungs­mög­lich­keit. Der finan­zi­el­le Vor­teil liegt oft dar­in, dass der Acce­le­ra­tor Räum­lich­kei­ten und teil­wei­se auch Hard­ware oder Dienst­leis­tun­gen zur Ver­fü­gung stellt, die sich Start-ups sonst erkau­fen müss­ten. Viel inter­es­san­ter sind bei einem sol­chen Pro­gramm aller­dings das ver­mit­tel­te Wis­sen und Netz­werk.

So ist es bei­spiels­wei­se nicht unty­pisch, dass die För­de­rung mit einem Pitch-Day endet. Hier kön­nen die Pro­gramm­teil­neh­mer ihr Start-up vor Inves­to­ren prä­sen­tie­ren und sich bes­ten­falls eine Fol­ge­fi­nan­zie­rung sichern. Die Geld­ge­ber betrach­ten das Acce­le­ra­tor-Pro­gramm dabei ger­ne als Fil­ter und Qua­li­täts­sie­gel, da die Teil­neh­mer sowohl die Aus­wahl- als auch die Men­to­ring-Pha­se erfolg­reich absol­viert haben.

Inkubator

Ein Inku­ba­tor geht dar­über noch­mal einen Schritt hin­aus. Neben den oben erwähn­ten Vor­tei­len eines Acce­le­ra­tors haben sie noch wei­te­re unter­stüt­zen­de Funk­tio­nen, vor allem auch im ope­ra­ti­ven Bereich.

Dabei sind vor allem finan­zi­el­le Leis­tun­gen inter­es­sant: So ver­ge­ben Inku­ba­to­ren teil­wei­se Dar­le­hen an Grün­der, um Lebens­hal­tungs­kos­ten zu decken oder benö­tig­te Hard­ware anzu­schaf­fen. Die­se Dar­le­hen sind in der Regel als Wan­del­dar­le­hen (Con­ver­ti­ble Loan) aus­ge­stal­tet. Der Inku­ba­tor hat also die Mög­lich­keit sein Dar­le­hen in Eigen­ka­pi­tal umzu­wan­deln. Dann hat er zwar kei­nen Anspruch mehr auf Rück­zah­lung, aber dafür Antei­le am Unter­neh­men, die ggf. deut­lich wert­vol­ler sein könn­ten.

Teil­wei­se inves­tie­ren Inku­ba­to­ren auch direkt mit Risi­ko­ka­pi­tal (Ven­ture Capi­tal) zwi­schen EUR 100.000 und EUR 1.000.000, was ande­re Inves­to­ren in so einer frü­hen Pha­se eher nicht machen wür­den. Ein so frü­hes Invest­ment hat aber auch Nach­tei­le. Inku­ba­to­ren sichern sich deut­lich mehr Antei­le an eurem Unter­neh­men als es VC-Inves­to­ren in einer spä­te­ren Pha­se machen kön­nen. Grün­der soll­ten Vor- und Nach­tei­le sorg­sam abwä­gen und defi­ni­tiv vor Ver­trags­ab­schluss – egal ob Wan­del­dar­le­hen oder Betei­li­gungs­ver­ein­ba­rung – mit einem unab­hän­gi­gen Exper­ten Kon­takt auf­neh­men, um sich nicht zu ein­sei­ti­ge Bedin­gun­gen auf­drü­cken zu las­sen.

 

2. Startup-Phase – Gründungsfinanzierung, Proof of Concept

In die­ser Pha­se geht es für ein Start-up dar­um, zu bewei­sen, dass das eige­ne Geschäfts­mo­dell nicht nur in der Theo­rie funk­tio­niert (Pro­of of Con­cept). Dane­ben kom­men hier auch Kos­ten für die Grün­dung (Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt, Notar, Han­dels­re­gis­ter) dazu.

Da man noch kei­ne aus­sa­ge­kräf­ti­gen Markt­da­ten hat, sind ein Busi­ness Plan und über­zeu­gen­der (Ele­va­tor) Pitch, inkl. Pitch-Deck, ent­schei­dend für den Erfolg der Finan­zie­rungs­run­de.

Häu­fig wer­den in die­ser Pha­se die soge­nann­ten „Busi­ness Angels“, meist wohl­ha­ben­de Pri­vat­per­so­nen, die ers­ten pro­fes­sio­nel­len Geld­ge­ber sein. Neben dem finan­zi­el­len Invest­ment bie­ten sie oft auch Erfah­run­gen, Fähig­kei­ten und Kon­tak­te an.

In der Regel erhält der Busi­ness-Angel für sei­ne Leis­tun­gen Geschäfts­an­tei­le im Rah­men einer Kapi­tal­erhö­hung, aber auch stil­le Betei­li­gung, oder Wan­del­dar­le­hen sind denk­bar.

Wenn ein „pro­fes­sio­nel­ler Geld­ge­ber“ ins Boot geholt wird, stel­len Start­ups schnell fest, dass ihr eige­nes Wis­sen oft nicht aus­rei­chend für die Ver­trags­ver­hand­lun­gen ist. Nicht jeder Busi­ness Angel ist auch wirk­lich ein Engel und schlecht ver­han­del­te Betei­li­gun­gen kön­nen teu­er wer­den.

Häu­fig wer­den in die­ser Pha­se bis zu 20 % der Geschäfts­an­tei­le abge­tre­ten. Bei Wan­del­dar­le­hen sichert sich der Busi­ness-Angel ger­ne Dis­counts, oder ver­ein­bart Caps (Höchst­be­wer­tun­gen). Auch hohe Zin­sen sind, auf­grund des erhöh­ten Risi­kos in der Früh­pha­se, üblich. Auf bestimm­te Rege­lun­gen (z.B. qua­li­fi­zier­ter Rang­rück­tritt) soll­te unbe­dingt geach­tet wer­den.

Finan­zie­rungs­vo­lu­men in die­ser Pha­se ca.: bis EUR 100.000

 

3.   Series A – Rollout

In der nächs­ten Pha­se geht es an den Roll­out des Pro­duk­tes. Ver­fügt man nun aber nicht nur über einen Pro­to­typ, son­dern auch den Nach­weis, dass das eige­ne Geschäfts­mo­dell funk­tio­niert, öff­net sich der Markt an poten­ti­el­len Inves­to­ren. Man wird so lang­sam inter­es­sant für Ven­ture Capi­tal Inves­to­ren, die nun die Chan­ce sehen ein­zu­stei­gen, bevor das Start-up abhe­ben wird.

Hier­von gibt es ver­schie­de­ne Aus­prä­gun­gen.

VC-Gesell­schaf­ten inves­tie­ren über Fonds in Start-ups. Teil­wei­se haben die­se Fonds ver­schie­de­ne Bran­chen im Fokus und inves­tie­ren nur in Start-ups, die in die­sen Fokus pas­sen.

Auch die För­der­ban­ken der Län­der stel­len Wag­nis­ka­pi­tal über eige­ne Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten zur Ver­fü­gung. Die­se meis­tens jedoch ohne Inves­ti­ti­ons­fo­kus. Dane­ben gibt es auch Fonds der KfW und des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK).

Vie­le Kon­zer­ne betei­li­gen sich über eige­ne Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten eben­falls ger­ne an Start-ups, ach­ten aber regel­mä­ßig dar­auf, dass es dabei Syn­er­gien zu bereits bestehen­den Pro­duk­ten oder Bran­chen gibt. Ihnen geht es im Regel­fall nicht nur um Hoch­ska­lie­rung des Start-ups.

Bevor es an die Ver­hand­lung mit poten­ti­el­len VC-Inves­to­ren geht, müs­sen eini­ge wich­ti­ge recht­li­che Aspek­te abge­deckt wer­den. Um mit den Inves­to­ren zu ver­han­deln, benö­ti­gen die­se Infor­ma­tio­nen über Pro­dukt und Geschäfts­mo­dell. Die­se soll­te das Start-up natür­lich nicht ein­fach raus­ge­ben. Wich­tig ist es, sich durch Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­run­gen (Non Dis­clo­sure Agree­ments) abzu­si­chern. Ver­trä­ge wer­den den Inves­to­ren in einem Daten­raum zur Ver­fü­gung gestellt und von dem M&A Team sorg­fäl­tig geprüft. Hier kann recht­li­che Nach­läs­sig­keit das Invest­ment kos­ten.

Kommt es zu einem Invest­ment müs­sen Betei­li­gungs- und Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­rung sowie Geschäfts­ord­nung ver­han­delt wer­den, wel­che den Rah­men für die Zusam­men­ar­beit abste­cken.

Finan­zie­rungs­vo­lu­men in die­ser Pha­se unge­fähr: ab EUR 100.000 bis EUR 1.000.000

 

4. Series B – Expansion

Das Geschäfts­mo­dell hat sich am Markt bewährt und das Unter­neh­men wird pro­fi­ta­bel. Die Bewer­tung des Start-ups steigt. Nun geht es dar­um neue Märk­te zu erobern und hoch zu ska­lie­ren. Neben Geld wird für neue Märk­te teil­wei­se auch stra­te­gi­sches Know­how benö­tigt. Auch in die­ser Pha­se sind die oben genann­ten VC Kapi­tal­ge­ber regel­mä­ßig noch invol­viert. Teil­wei­se gibt es hier aber auch schon Pri­va­te Equi­ty Inves­to­ren, die Wachs­tums­ka­pi­tal anbie­ten.

Finan­zie­rungs­vo­lu­men in die­ser Pha­se unge­fähr: ab EUR 1.000.000 bis zu meh­re­ren Mil­lio­nen

 

5. Series C, D und weitere Finanzierungsrunden bis zum IPO

Je nach Bedarf kann in wei­te­ren Finan­zie­rungs­run­den natür­lich durch bestehen­de oder neue Inves­to­ren wei­te­res Kapi­tal ein­ge­sam­melt wer­den. Manch­mal ist auch das „going public“ gewollt, also der Gang an die Bör­se um durch die öffent­li­che Aus­ga­be von Akti­en der brei­ten Maße sowie insti­tu­tio­nel­len Inves­to­ren Zugang zu ver­schaf­fen. Aber Ach­tung: hier­mit sind enor­me Anfor­de­run­gen ver­bun­den.

 

Fazit

Die Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten eines jun­gen Unter­neh­mens sind viel­fäl­tig und kom­plex. Ab einem gewis­sen Zeit­punkt ist ein Exper­te unver­zicht­bar. Wir bera­ten sowohl Start-ups, als auch Inves­to­ren und ken­nen daher bei­de Sei­ten einer Finan­zie­rung. Wie so oft gilt auch hier: Guter Rat ist teu­er, aber schlech­ter Rat (oder gar kein Rat) wird am Ende noch viel teu­rer.

Ger­ne ste­hen wir bei die­sen schwie­ri­gen Fra­gen an Eurer Sei­te und freu­en uns über eine Kon­takt­auf­nah­me und ein ers­tes Gespräch zum Ken­nen­ler­nen. Das natür­lich ganz unver­bind­lich und kos­ten­los.

 

Andre­as Lieb berät mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men und Start­ups im Han­dels- und Gesell­schafts­recht. Dabei unter­stützt er bei der Grün­dung von Gesell­schaf­ten, Kapi­tal­maß­nah­men, Struk­tu­rie­run­gen, Finan­zie­run­gen und Erstel­lung von Betei­li­gungs­ver­trä­gen sowie bei Unter­neh­mens­käu­fen. https://www.linkedin.com/in/andreaslieb/

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