Digitalisierung in Deutschland: Handelsregister-Abrufe jetzt kostenfrei

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Fast unbe­merkt ist zum 1. August 2022 eine Geset­zes­än­de­rung in Kraft getre­ten, die es Wirt­schafts­teil­neh­mern leicht macht, sich über poten­zi­el­le Geschäfts­part­ner zu infor­mie­ren. Gleich meh­re­re Regis­ter sind jetzt kos­ten­los und ohne Regis­trie­rung abruf­bar.

Seit dem 1. August 2022 sind in Deutsch­land alle Abru­fe von Regis­ter­in­hal­ten aus dem

  • Han­dels­re­gis­ter,
  • Genos­sen­schafts­re­gis­ter,
  • Ver­eins­re­gis­ter und
  • Part­ner­schafts­re­gis­ter

kos­ten­frei, ohne Regis­trie­rung oder Log­in mög­lich.

Das ist eine erheb­li­che Ver­ein­fa­chung: Jeder Inter­es­sier­te kann sich nun unkom­pli­ziert über (poten­zi­el­le) Geschäfts­part­ner, die Ver­tre­tungs­be­fug­nis­se der für sie han­deln­den Per­so­nen oder auch Betei­li­gungs­ver­hält­nis­se infor­mie­ren. Auch GmbH-Gesell­schaft­er­lis­ten oder ‑Gesell­schafts­ver­trä­ge sind ein­seh­bar.

Den frei­en Online-Zugang ver­dan­ken die deut­schen Wirt­schafts­teil­neh­mer der Umset­zung von Art. 19 Abs. 2 der Richt­li­nie (EU) 2017/1132 über bestimm­te Aspek­te des Gesell­schafts­rechts. Die Norm schreibt den Mit­glied­staa­ten vor, dass sie bestimm­te Infor­ma­tio­nen und Urkun­den über Unter­neh­men, Ver­ei­ne und ande­re Wirt­schafts­teil­neh­mer kos­ten­los zugäng­lich machen müs­sen.

Die Ände­rung selbst erfolg­te dann durch das Gesetz zur Umset­zung der Digi­ta­li­sie­rungs­richt­li­nie (DiRUG), das am 1. August in Kraft trat. Art. 11 Nr. 4 DiRUG hat die Gebüh­ren­be­stim­mung auf­ge­ho­ben, die bis­her Kos­ten von EUR 4,50 für den Abruf von Daten und von EUR 1,50 für jedes Doku­ment vor­sah (ehe­mals Teil 1 Haupt­ab­schnitt 1 Abschnitt 4 des Kos­ten­ver­zeich­nis­ses zum Gesetz über Kos­ten in Ange­le­gen­hei­ten der Jus­tiz­ver­wal­tung (JVKostG)).

Das sind die wichtigsten Register in Deutschland und der EU

Die Infor­ma­tio­nen mit Han­dels­re­gis­ter­aus­zü­gen in aktu­el­ler, chro­no­lo­gi­scher oder his­to­ri­scher Fas­sung sowie die Doku­men­te (soweit ver­öf­fent­li­chungs­pflich­tig) sind zu fin­den unter:

www.handelsregister.de oder www.unternehmensregister.de

Ver­gleich­ba­re Recher­che­mög­lich­kei­ten bestehen auch in den ande­ren Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on. Eine gute Aus­gangs­ba­sis für wei­te­re Recher­chen in den jewei­li­gen natio­na­len Regis­tern bie­tet das Euro­päi­sche Jus­tiz­por­tal.

Einen Pfer­de­fuß hat die Sache aber, schließ­lich lösen Kos­ten sich in den sel­tens­ten Fäl­len in Luft auf: Die Kos­ten, die Abru­fer für die Bereit­stel­lung nun nicht mehr zah­len müs­sen, tra­gen ab sofort die Kauf­leu­te und Gesell­schaf­ten bzw. Ver­ei­ne. Sie müs­sen künf­tig eine Bereit­stel­lungs­ge­bühr in Höhe von 1/3 der Ein­tra­gungs­ge­bühr zah­len (Nr. 6000 GV HReg­GebV).

Der Autor Rechts­an­walt Dr. Wolf­gang Hein­ze ist Part­ner bei SNP Schla­wi­en Rechts­an­wäl­te. Der Fach­an­walt für Han­dels- und Gesell­schafts­recht sowie für Ver­ga­be­recht berät schwer­punkt­mä­ßig mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sowie Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und Nie­der­las­sun­gen deut­scher und aus­län­di­scher Kon­zer­ne in allen Fra­gen des Han­dels- und Gesell­schafts­rechtshttps://de.linkedin.com/in/wolfgang-heinze-a935a324

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