Wenn man im Datenschutz beratend tätig ist, dann spürt man immer wieder die Unsicherheit von international aufgestellten oder in Konzernen eingebundenen Unternehmen bei Datenübermittlungen in die Vereinigten Staaten. Die zählen ja zu den "unsicheren Drittländern", in denen nach Ansicht der EU-Kommision kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Übermittlungen personenbezogener Daten sind daher nur in Ausnahmefällen zulässig. Es müssen ausreichende Garantien hinsichtlich...