Viele Restaurants, Hotels und andere Unternehmen mussten während der Corona-Lockdowns auf behördliche Anordnung schließen. Der BGH hat nun den Versicherungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung verneint, weil Covid-19 nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt ist. Die Grundsatzentscheidung hat Bedeutung für viele Betriebe. Ob bzw. nach welchen Versicherungsbedingungen Gastronomen, die ihre Betriebe wegen Corona schließen mussten, Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherungen haben, wurde seit dem ersten...