Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 30. September 2008 (Az.: 12 U 65/08, DB 2008, 2479) entgegen der bisher herrschenden Rechtsprechung angenommen, dass der Nachweis des Zugangs eines Telefaxes durch einen Sendebericht mit “OK”-Vermerk erbracht sei.
Nicht erforderlich für den Zugang beim Empfänger sei, dass der Empfänger das Telefax vollständig ausgedruckt habe, vielmehr sei – und hierbei zieht das OLG Karlruhe die vom BGH im Jahr 2006 entwickelten Grundsätze zum Zugang von per Telefax übermittelten Schriftsätzen bei Gericht heran (vgl. BGHZ 167, 214, 219 f.) – es für den Eingang eines Telefaxes beim Empfänger ausreichend, dass die gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers vollständig empfangen (Speicherung) sind.
Das OLG Karlsruhe geht von der Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BGH auf den privatrechtlichen Bereich jedenfalls dann aus, wenn es sich bei dem Empfänger um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt. Das OLG Karlsruhe stützt sich hierbei auch auf ein in dem Verfahren gefertigtes Sachverständigengutachten, in dem der Sachverständige die Wahrscheinlichkeit, dass die Übermittlung der Telefaxnachricht trotz Vorliegens eines Sendeberichts mit “OK”-Vermerk dennoch auf Grund von Leitungsstörungen, die zum Abbruch der Verbindung geführt haben könnten, gescheitert sein könnte, mit 0 % bewertet hat. Das OLG Karlsruhe hat hierzu überdies ausgeführt, dass das Risiko etwaiger Leitungsstörungen in diesem Fall nach dem Grundgedanken des § 120 BGB in den Risikobereich des Beklagten (Anm.: des Absenders des Telefaxes) gefallen wäre.
Einen ähnlich gelagerten Fall hatte auch das OLG Celle im vergangenen Jahr zu entscheiden. Mit seiner Entscheidung vom 19. Juni 2008 (Az.: 8 U 80/07, NJOZ 2008, 3072) hat das OLG Celle – ebenfalls nach eingehender Würdigung eines Sachverständigengutachtens entschieden, dass durch den Sendebericht mit “OK”-Vermerk der Nachweis des Zugangs eines Telefaxes erbracht sei, wobei es weder auf den vollständigen Ausdruck des Telefaxes noch auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Empfänger ankomme. Zur durch den Sachverständigen thematisierten Problematik einer etwaigen unvollständigen Übermittlung des Telefaxes vertritt das OLG Celle die Auffassung, dass sich der Empfänger jedenfalls nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht auf den fehlenden Zugang berufen dürfe, sondern vielmehr verpflichtet sei, den Absender hierauf hinzuweisen.
Die Entscheidungen des OLG Karlsruhe und des OLG Celle sind vor dem Hintergrund der praktischen Bedeutung des Telefaxes im Rechtsverkehr zu begrüßen. Die Übermittlung von Telefaxen ist heutzutage Standard in der geschäftlichen Korrespondenz. Die Entscheidungen geben eine klare und auf Grund der technischen Voraussetzungen unseres Erachtens auch interessengerechte Regelung der Beweisfragen im Bereich des Telefax-Verkehrs vor.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass dem Empfänger grundsätzlich der Gegenbeweis, etwa durch Empfangsjournal, offen steht.
Nur am Rande sei noch erwähnt, dass das OLG München bereits seit geraumer Zeit entgegen der bisherigen herrschenden Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass wegen der rasanten Entwicklung der Kommunikationstechnik auf Grund der sehr hohen Übertragungssicherheit bei einem Sendeprotokoll mit “OK”-Vermerk der Anscheinsbeweis für den Zugang eines Telefaxes zum Tragen komme (OLG Report 1999, 10; NJW 1994, 527).
Eine klare Tendenz der Oberlandesgerichte zur Änderung der bisherigen herrschenden Rechtsprechung ist erkennbar. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof über die Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung des OLG Celle zu entscheiden. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen BGH IV ZR 150/08 anhängig.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Das deutsche Transparenzregister besteht zwar schon seit 2017. Viele Unternehmen hatten bislang keine zusätzlichen Prüf- und Meldepflichten, weil die Informationen im Handelsregister standen. Damit ist jetzt Schluss, zum 30. Juni 2022 endet die Übergangsfrist für GmbHs. Wer jetzt wann was tun muss, erklärt Christine Lange. Das deutsche Transparenzregister wurde im Jahr 2017 geschaffen. Deutschland kam damit seiner europarechtlichen Pflicht zur...