Projekte und Paragrafen, Teil 1

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Einleitung

Im Mai die­sen Jah­res habe ich im Rah­men einer Ver­an­stal­tung des FIWM für den Arbeits­kreis „Pro­jekt­ma­nage­ment“ einen Vor­trag zum The­ma „Pro­jek­te und Para­gra­fen – Was Pro­jekt­ma­na­ger über Juris­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen von Pro­jek­ten wis­sen soll­ten“ gehal­ten. Weil das sicher auch ein span­nen­des The­ma für das Law-Blog ist, will ich den Vor­trag in meh­re­ren Tei­len auch online in einer Text­fas­sung ver­füg­bar machen. Die Foli­en ins­ge­samt kön­nen kom­plett hier her­un­ter gela­den wer­den, sie sind aber auch auf der Web­sei­te von Rent a PM zu fin­den. Die Erklä­run­gen dazu, ohne wel­che die Stich­punk­te in der Prä­sen­ta­ti­on nur rudi­men­tär ver­ständ­lich sein dürf­ten, fol­gen in meh­re­ren Tei­len.

Ziel der Über­le­gun­gen ist es, Schnitt­stel­len der Arbeit eines Pro­jekt­ma­na­gers zu recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen auf­zu­zei­gen, ent­spre­chen­de Sen­si­bi­li­tä­ten zu wecken und – natür­lich! – auch Wege zur Lösung sol­cher Fra­gen auf­zu­wei­sen.

Schamlose Eigenwerbung

Wenn Sie das The­ma näher inter­es­siert, dann schau­en Sie sich doch das Buch “Leit­fa­den-Pro­jekt­ver­trag” von den Law-Blog­gern näher an. Das Werk:

  • ver­mit­telt, was bei der Ver­hand­lung und dem Abschluss eines Pro­jekt­ver­tra­ges zu beach­ten ist
  • erklärt anhand eines Mus­ter­ver­trags typi­sche Fall­kon­stel­la­tio­nen
  • erläu­tert Beson­der­hei­ten, wenn auf der Dienst­leis­ter­sei­te eines Pro­jek­tes meh­re­re Unter­neh­men betei­ligt sind
  • sichert die Ren­te unse­res Ver­le­gers.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier im Blog, einen rechts­gül­ti­gen Kauf­ver­trag kön­nen Sie auf der Web­sei­te des Ver­la­ges abschlie­ßen.

Wie immer bei der­ar­ti­gen Vor­ha­ben macht es Sinn, sich, bevor es in medi­as res geht, über eini­ge Grund­fra­gen klar zu wer­den, Begrif­fe zu klä­ren und Vor­über­le­gun­gen anzu­stel­len. Im All­ge­mei­nen lässt das die Fra­ge­stel­lung weni­ger ver­schwom­men erschei­nen. Außer­dem gilt auch hier: Gefahr erkannt, Gefahr (fast) gebannt.

Vorfrage 1: Was ist ein Projekt?

Wenn man über Pro­jek­te und deren recht­li­che Schnitt­stel­len spricht, dann kann es nicht falsch sein, sich eini­ge Gedan­ken dar­über zu machen, was eigent­lich ein Pro­jekt aus­macht. Defi­ni­ti­ons­ver­su­che gibt es vie­le, eini­ges fin­det man bereits bei aus­gie­bi­gem goog­len oder Lite­ra­tur­stu­di­um, vie­les erfährt man, wenn man erfah­ren­de Pro­jekt­ma­na­ger fragt, und last not least kön­nen natür­lich auch mit Pro­jekt­ver­trä­gen befass­te Juris­ten eini­ges zum The­ma bei­tra­gen. Die mir aus recht­li­cher Sicht am bedeut­sams­ten Eigen­schaf­ten eines Pro­jek­tes dürf­ten wohl sein:

Es ist etwas,

  • das außer­halb der Rou­ti­ne­ar­bei­ten läuft, kom­plex und neu ist (Rou­ti­ne ist kein Pro­jekt)
  • das einen kla­ren Anfang und ein kla­res Ziel hat
  • dem aber Ände­run­gen „on the fly“ imma­nent sind
  • dem (begrenz­te, lei­der) Res­sour­cen (Zeit, Man­power, Geld) zuge­ord­net sind
  • das aktiv gema­na­ged wer­den muss, das nicht von allein läuft (sonst wäre es wie­der Rou­ti­ne, s.o.)
  • bei dem einer (Auf­trag­ge­ber, aber auch beide/mehrere Part­ner in Koope­ra­ti­on) das Sagen hat/haben

Die­se Eigen­schaf­ten tref­fen auf die Erstel­lung einer Soft­ware oder Web­sei­te eben­so zu, wie auf ein R&D‑Projekt oder auch — das soll­te man nicht unter den Tisch fal­len las­sen – die Pla­nung und den Bau eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses.

Aus die­sen gefun­den Eigen­schaf­ten erge­ben sich bereits eini­ge Anfor­de­run­gen etwa an den Pro­jekt­ver­trag, der wohl die haupt­säch­li­che hier zu bespre­chen­de recht­li­che Schnitt­stel­le dar­stellt. Der Ver­trag wird näm­lich die­sen Eigen­schaf­ten gerecht wer­den müs­sen; soll­te hier Lösun­gen auf­zei­gen. Dazu spä­ter noch genau­er. Aber wo wir gera­de dabei sind:

Vor­fra­ge 2: Was ist ein Ver­trag?

Hier kann man sich mit vie­len juris­ti­schen Defi­ni­tio­nen behel­fen, die meist For­mu­lie­run­gen wie „min­des­tens zwei sich ergän­zen­de Wil­lens­er­klä­run­gen“ und ähn­li­ches ent­hal­ten. Uns inter­es­sie­ren neben die­sen eher „tech­ni­schen“ Details vor allem zwei Haupt­ei­gen­schaf­ten eines Ver­tra­ges.

  • Ein Ver­trag ist natür­lich etwas, das Ver­fah­rens­wei­sen und Rech­te fest­schreibt, wenn etwas schief läuft („Der Ver­trag muss hal­ten, wenn es vor den Baum läuft.“). Das ist all­ge­mein bekannt. Es ist aber eigent­lich erst die Sekun­där­funk­ti­on eines Ver­tra­ges, fest­zu­le­gen, was pas­siert, wenn jemand gegen die Spiel­re­geln ver­stößt, wenn etwas dane­ben­geht.
  • Ver­ges­sen wird aber häu­fig, dass ein Ver­trag vor allem ein Instru­ment ist, damit gera­de nichts schief läuft. Denn er bestimmt das Spiel und die Spiel­re­geln der Par­tei­en und legt Dees­ka­la­ti­ons­me­tho­den und Pro­ze­du­ren zur Lösung von Dif­fe­ren­zen fest. Das ist die pri­mä­re Funk­ti­on eines Ver­tra­ges. Daher ist es schlicht fahr­läs­sig – gera­de bei Pro­jekt­ver­trä­gen – „ein­fach mal anzu­fan­gen und los­zu­wurs­teln“. Das pas­siert ja häu­fig mit dem Argu­ment „Solan­ge wir uns gut ver­ste­hen, brau­chen wir doch kei­nen Ver­trag“. Über­se­hen wird dabei, dass ein Ver­trag gera­de die Grund­la­ge dafür ist, dass sich die Par­tei­en auch in Zukunft noch gut ver­ste­hen. Weil eben Unklar­hei­ten und Miss­ver­ständ­nis­se von Anfang an ver­mie­den wer­den; weil eben Rech­te und Pflich­ten klar ange­spro­chen und defi­niert wer­den, weil eben unan­ge­neh­me Punk­te gleich zu Beginn auf Tapet gebracht wer­den.

Wei­ter in Teil 2 mit: was ist aus juris­ti­scher Sicht in Pro­jek­ten „drin“ und was kann man nach all die­sen Vor­über­le­gun­gen schon jetzt für unser The­ma ablei­ten?

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