Das hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden (Urteil vom 25. November 2004 – 5 Sa 1299/04), dass im Falle einer extremen Nutzung eines Firmen-Mobiltelefons für Privatgespräche eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne eine vorhergehende Abmahnung sozial gerechtfertigt sein kann, selbst wenn die Privatnutzung grundsätzlich geduldet wurde.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter über mehrere Monate hinweg jeweils Telefonkosten für Privatgespräche in Höhe von durchschnittlich Euro 380,00 verursacht.
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Das LAG Nürnberg stärkt Arbeitgeber: Anwesenheitsprämien als Sonderleistungen dürfen für Streiktage gekürzt werden, solange die Vereinbarung neutral an Fehlzeiten anknüpft und nicht die Streikbereitschaft beeinflusst. Auch eine überproportionale Kürzung um 1/60 ab dem fünften Fehltag sei zulässig. Die Revision liegt aber bereits beim BAG. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hatte über die Kürzung einer Anwesenheitsprämie für einen Arbeitnehmer zu entscheiden,...
Was macht eine Betriebsratswahl angreifbar - und was nicht? Im vierten und letzten Teil unserer Mini-Serie “Betriebsratswahlen 2026” prüfen wir, welche Fehler Wahlvorstände vermeiden müssen, welche Fristen gelten und welche Folgen drohen. Und wann Arbeitgeber gut überlegen sollten, ob sie eine Wahl wirklich anfechten wollen. Die regelmäßigen Betriebsratswahlen stehen mal wieder vor der Tür. Vom 1. März 2026 bis...