Das hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden (Urteil vom 25. November 2004 – 5 Sa 1299/04), dass im Falle einer extremen Nutzung eines Firmen-Mobiltelefons für Privatgespräche eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne eine vorhergehende Abmahnung sozial gerechtfertigt sein kann, selbst wenn die Privatnutzung grundsätzlich geduldet wurde.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter über mehrere Monate hinweg jeweils Telefonkosten für Privatgespräche in Höhe von durchschnittlich Euro 380,00 verursacht.
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Solicitor (England und Wales)
Wenn ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess bewusst falsch vorträgt, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen – ganz egal, was vorher war. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Grenze zwischen erlaubtem Taktieren und unzulässiger Täuschung klar gezogen. In dem Fall, über den das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als zweite Instanz zu entscheiden hatte (LAG Niedersachsen, Urt. v....
Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt: Arbeitnehmer können nicht wirksam auf ihr Arbeitszeugnis verzichten, solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist. Das Zeugnis sei fürs weitere berufliche Fortkommen so wichtig, dass selbst die Wahl eines ausländischen Rechts, in dem es gar keinen Zeugnisanspruch gibt, daran nichts ändere. Das BAG hat in einem Teilurteil vom 18. Juni 2025 (Az....