Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten

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Das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (mehr zum AGG) wur­de nun am 17. August 2006 im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht und ist am Tag nach der Ver­kün­dung, das heißt am 18. August 2006, in Kraft getre­ten.

Trotz­dem das Gesetz sehr jung ist, wer­den bereits Ände­run­gen des Geset­zes vor­be­rei­tet, da in § 10 des Geset­zes noch das Betriebs­rat­ge­setz und die Sozi­al­aus­wahl genannt sind, obwohl die­ser vom Anwen­dungs­be­reich des Geset­zes aus­ge­nom­men wor­den sind. Die zusam­men mit dem AGG ver­kün­de­ten und in Kraft getre­te­nen Ände­run­gen des Arbeits­ge­richts­ge­set­zes müs­sen eben­falls noch ein­mal geän­dert wer­den, da der von der Koali­ti­on aus­ge­han­del­te Kom­pro­miss dort noch nicht voll­stän­dig berück­sich­tigt wor­den war.

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