Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten

Das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (mehr zum AGG) wur­de nun am 17. August 2006 im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht und ist am Tag nach der Ver­kün­dung, das heißt am 18. August 2006, in Kraft getre­ten.

Trotz­dem das Gesetz sehr jung ist, wer­den bereits Ände­run­gen des Geset­zes vor­be­rei­tet, da in § 10 des Geset­zes noch das Betriebs­rat­ge­setz und die Sozi­al­aus­wahl genannt sind, obwohl die­ser vom Anwen­dungs­be­reich des Geset­zes aus­ge­nom­men wor­den sind. Die zusam­men mit dem AGG ver­kün­de­ten und in Kraft getre­te­nen Ände­run­gen des Arbeits­ge­richts­ge­set­zes müs­sen eben­falls noch ein­mal geän­dert wer­den, da der von der Koali­ti­on aus­ge­han­del­te Kom­pro­miss dort noch nicht voll­stän­dig berück­sich­tigt wor­den war.

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Fristlose Kündigung: Wer vor Gericht lügt, riskiert sein Arbeitsverhältnis

Wenn ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess bewusst falsch vorträgt, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen – ganz egal, was vorher war. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Grenze zwischen erlaubtem Taktieren und unzulässiger Täuschung klar gezogen.   In dem Fall, über den das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als zweite Instanz zu entscheiden hatte (LAG Niedersachsen, Urt. v....

Bundesarbeitsgericht: Kein Verzicht aufs Arbeitszeugnis während des Arbeitsverhältnisses

Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt: Arbeitnehmer können nicht wirksam auf ihr Arbeitszeugnis verzichten, solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist. Das Zeugnis sei fürs weitere berufliche Fortkommen so wichtig, dass selbst die Wahl eines ausländischen Rechts, in dem es gar keinen Zeugnisanspruch gibt, daran nichts ändere.   Das BAG hat in einem Teilurteil vom 18. Juni 2025 (Az....