Arbeitsvertragliche Verpflichtung über sein Gehalt schweigen zu müssen, ist unwirksam

In vie­len Arbeits­ver­trä­gen ist gere­gelt, dass der Arbeit­neh­mer ver­pflich­tet ist, die Höhe sei­nes Gehalts ver­trau­lich zu behan­deln. Im Inter­es­se des Arbeits­frie­dens soll die­se Ver­schwie­gen­heits­pflicht auch gegen­über Arbeits­kol­le­gen gel­ten.

Eine sol­che Klau­sel wur­de durch das Lan­des­ar­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vor­pom­mern mit Urtei­len vom 21. Okto­ber 2009, Az. 2 Sa 183/09 und Az. 2 Sa 237/09, für unwirk­sam erklärt, da sie eine unan­ge­mes­se­ne Benach­tei­li­gung des Arbeit­neh­mers dar­stellt. Als Grund­la­ge hat das Gericht eine Ent­schei­dung des Bun­des­ar­beits­ge­rich­tes her­an­ge­zo­gen (BAG Urteil vom 15. Juli 2009, Az. 5 AZR 486/08), wonach der Arbeit­ge­ber auch bei der Lohn­ge­stal­tung den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz zu beach­ten habe. Damit der Arbeit­neh­mer aber über­prü­fen kann, ob die­ser Gleich­be­hand­lungs­grund­satz vom eige­nen Arbeit­ge­ber auch tat­säch­lich ein­ge­hal­ten wird, muss er zwangs­läu­fig auch mit Kol­le­gen spre­chen. Das Ver­bot eines sol­chen Gesprä­ches ver­stößt gegen Treu und Glau­ben, da der Arbeit­neh­mer sonst kein Mit­tel hät­te sei­ne Ansprü­che auf Gleich­be­hand­lung zu ver­fol­gen.

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Auch wegen Streiktagen: Arbeitgeber darf Anwesenheitsprämie kürzen

Das LAG Nürnberg stärkt Arbeitgeber: Anwesenheitsprämien als Sonderleistungen dürfen für Streiktage gekürzt werden, solange die Vereinbarung neutral an Fehlzeiten anknüpft und nicht die Streikbereitschaft beeinflusst. Auch eine überproportionale Kürzung um 1/60 ab dem fünften Fehltag sei zulässig. Die Revision liegt aber bereits beim BAG.   Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hatte über die Kürzung einer Anwesenheitsprämie für einen Arbeitnehmer zu entscheiden,...

Betriebsratswahl 2026 (IV): Anfechtung – Fristen, Fehler und die Folgen

Was macht eine Betriebsratswahl angreifbar - und was nicht? Im vierten und letzten Teil unserer Mini-Serie “Betriebsratswahlen 2026” prüfen wir, welche Fehler Wahlvorstände vermeiden müssen, welche Fristen gelten und welche Folgen drohen. Und wann Arbeitgeber gut überlegen sollten, ob sie eine Wahl wirklich anfechten wollen.   Die regelmäßigen Betriebsratswahlen stehen mal wieder vor der Tür. Vom 1. März 2026 bis...