Die private Nutzung von Internet und E‑Mail durch den Arbeitnehmer wirft für den Arbeitgeber zahlreiche Probleme auf.
Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist grundsätzlich unzulässig. Das Gleiche gilt für die Nutzung von E‑Mail. Dies gilt eindeutig in dem Fall, dass die Nutzung durch den Arbeitgeber ausdrücklich untersagt worden ist. Aber auch wenn die Internet- und E‑Mail-Nutzung durch den Arbeitgeber nicht ausdrücklich erlaubt ist, kann sich die Erlaubnis des Arbeitgebers auch daraus ergeben, dass er die private Nutzung von Internet und E‑Mail duldet. In jedem Fall darf der Umfang der privaten Nutzung nicht übermäßig sein und die Arbeit nicht beeinträchtigen.
Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung von Internet und E‑Mail am Arbeitsplatz besteht nicht. Etwas anderes wird ebenso wie bei der Nutzung des Telefons nur für Notfälle gelten oder wenn z.B. auf Grund der beruflichen Tätigkeit private Termine verschoben werden müssen.
Der Verstoß gegen das Verbot der privaten Internet- und E‑Mail-Nutzung kann den Arbeitgeber zur Abmahnung, im Wiederholungsfall zur ordentlichen Kündigung und in schwerwiegenden Fällen sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Um für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Klarheit zu schaffen, empfiehlt es sich in jedem Fall, eine ausdrückliche Regelung zu treffen.
Rechtsanwalt
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Solicitor (England und Wales)
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