Seit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts am 01. Januar 2002, durch das die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich auch auf Arbeitsverträge für anwendbar erklärt wurden, war umstritten, in welchem Umfang Vertragsstrafeabreden im Arbeitsvertrag zulässig sind, insbesondere, ob eine Vertragsstrafe zulässig ist für den Fall, dass sich der andere Vertragsteil vom Vertrag löst.
In seinem Urteil vom 04. März 2004 hat das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 196/03) nun erstmals zu dieser Frage Stellung genommen und Vertragsstrafeabreden nicht grundsätzlich als unzulässig angesehen: Darin, dass die Erbringung der Arbeitsleistung nicht erzwungen werden kann, liege eine Besonderheit des Arbeitsrechts, die es rechtfertige, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren, wenn diese den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteilige. Für den Nichtantritt der Arbeit hat das BAG jedenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes angesichts der in der Probezeit geltenden kurzen zweiwöchigen Kündigungsfrist für zu hoch erachtet.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird. Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen....
Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden? Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...