Tag des Bürohundes: So läuft’s rechtlich mit Bello im Büro

Sie sen­ken das Stress­le­vel, ver­brei­ten gute Lau­ne und brin­gen Bewe­gung in den Büro­all­tag von Frau­chen und Kol­le­gen. Doch All­er­gien, Ängs­te, Sicher­heits- oder Hygie­ne­vor­schrif­ten kön­nen auch gegen Hun­de im Office spre­chen – es ist am Arbeit­ge­ber, die Inter­es­sen aus­zu­glei­chen. Es lohnt sich, fin­den Dr. Chris­ti­an Oster­mai­er und Hen­ry. 

 

Am 20. Juni 2025 fin­det deutsch­land­weit der Tag des Büro­hun­des statt. Immer am Frei­tag nach dem  Vater­tag wird der Nimm-Dei­nen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag gefei­ert — und das aus gutem Grund. Hun­de gehö­ren für vie­le Men­schen zur Fami­lie und tra­gen dazu bei, Stress abzu­bau­en, für Bewe­gung zu sor­gen und all­ge­mein ein freund­li­ches Kli­ma zu schaf­fen. Sie jedoch ins Büro mit­zu­neh­men, ist  kei­nes­wegs selbst­ver­ständ­lich und wirft oft auch recht­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Fra­gen auf.

Die Mit­nah­me von Hun­den bringt Vor­tei­le für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber mit sich. Unter­su­chun­gen zei­gen, dass Hun­de im Büro das Stress­le­vel sen­ken kön­nen. Sie for­dern häu­fi­ge Pau­sen und klei­ne Bewe­gungs­ein­hei­ten, was sich posi­tiv auf die Gesund­heit der Mit­ar­bei­ter aus­wirkt. Hun­de stär­ken auch den Zusam­men­halt im Team, zum Bei­spiel durch gemein­sa­mes Gas­si-Gehen oder – im Fall des Autors die­ses Bei­trags und sei­nes Teams – durch Ball­spie­le in den Gän­gen. Arbeit­ge­ber, die Büro­hun­de erlau­ben, zei­gen sich damit als mit­ar­bei­ter­freund­lich. Für Arbeit­neh­mer, die Haus­tie­re haben, sind sie attrak­ti­ver.

 

Rechts­fra­gen: So läuft’s mit Bel­lo im Büro

Nun müs­sen Hun­de im Büro nicht nur beschäf­tigt wer­den und einen Rück­zugs­ort bekom­men. Es stel­len sich auch recht­li­che Fra­gen. Grund­sätz­lich bestimmt der Arbeit­ge­ber, ob Hun­de im Büro erlaubt sind. Einen Anspruch, einen Hund mit ins Büro zu brin­gen, haben Arbeit­neh­mer nicht, wenn es sich nicht gera­de um aus­ge­bil­de­te Assis­tenz­hun­de han­delt.

In jedem Fall sind auch die Inter­es­sen ande­rer Mit­ar­bei­ter zu berück­sich­ti­gen, ins­be­son­de­re All­er­gien, Ängs­te oder kul­tu­rel­le Vor­be­hal­te. Der Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet, einen stö­rungs­frei­en Büro­ab­lauf sicher­zu­stel­len. Dazu gehört es auch, dass er mög­li­che Stö­run­gen und Beläs­ti­gun­gen durch Hun­de ver­hin­dern muss. Sicher­lich gibt es auch Berei­che, in denen aus Arbeits­schutz- und Hygie­ne­grün­den die Mit­nah­me von Hun­den nicht mög­lich ist.

Schließ­lich  stel­len sich auch Haf­tungs­fra­gen. Da eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den, die durch ein mit­ge­brach­tes Haus­tier ent­ste­hen, nicht deckt, soll­te der Arbeit­ge­ber dar­auf bestehen, dass der Hun­de­hal­ter eine ent­spre­chen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat.

Der Tag des Büro­hun­des ist Anlass, über mehr Tier­freund­lich­keit am Arbeits­platz nach­zu­den­ken. Mit trans­pa­ren­ten Rege­lun­gen, Rück­sicht auf die Bedürf­nis­se aller Betei­lig­ten und fes­ten Ver­ant­wort­lich­kei­ten gelingt die Inte­gra­ti­on von Hun­den in den Berufs­all­tag ganz sicher.

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