„Inflationsprämie“: Arbeitgeber können bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszahlen

© Andrey Popov/stock.adobe.com
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Die Bun­des­re­gie­rung zeigt sich groß­zü­gig. Ganz nach dem Vor­bild des erfolg­rei­chen Coro­na-Bonus‘ ermög­licht eine neue Vor­schrift im Ein­kom­men­steu­er­ge­setz es Unter­neh­men ab sofort, ihren Mit­ar­bei­tern steu­er­frei eine Prä­mie aus­zu­zah­len. Sie soll die hohen Lebens­hal­tungs­kos­ten abmil­dern.

Am 25. Okto­ber 2022 wur­de im Bun­des­ge­setz­blatt das Gesetz zur tem­po­rä­ren Sen­kung des Umsatz­steu­er­sat­zes auf Gas­lie­fe­run­gen über das Erd­gas­netz ver­kün­det. Teil die­ses Geset­zes ist auch eine Ände­rung des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes (EStG), die für Unter­neh­men wich­tig wer­den kann.

§ 3 EStG wird um eine Rege­lung ergänzt, nach der Arbeit­ge­ber vom 26. Okto­ber 2022 bis 31. Dezem­ber 2024 bis zu 3.000 Euro pro Mit­ar­bei­ter steu­er­frei aus­zah­len kann. Um die gestie­ge­nen Ver­brau­cher­prei­se abzu­mil­dern, kön­nen Unter­neh­men bis zu die­sem Betrag Zuschüs­se oder Sach­be­zü­ge gewäh­ren (§ 3 Nr. 11c EStG n.F.), mög­lich ist das als Ein­mal­zah­lung oder auch in meh­re­ren Tran­chen.

Die Leis­tung muss zusätz­lich zum ohne­hin geschul­de­ten Arbeits­lohn erfol­gen. Die Rege­lung ent­spricht damit dem schon bekann­ten Coro­na-Bonus.

Dr. Chris­ti­an Oster­mai­er ist Part­ner bei SNP Schla­wi­en Part­ner­schaft mbB berät Unter­neh­men aller Grö­ßen, meist mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, sowie deren Gesell­schaf­ter in allen Fra­gen des Gesell­schafts­rechts und des Arbeits­rechts. https://de.linkedin.com/in/ostermaier-christian-898a3027

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Alternative Feiertagsregelungen: Wie Unternehmen auf religiöse Vielfalt Rücksicht nehmen können

Was tun, wenn Arbeitnehmer Weihnachten nicht feiern? In einer multikulturellen Arbeitswelt stehen Unternehmen vor der Herausforderung, religiöse Vielfalt zu berücksichtigen – besonders, wenn es um Feiertage geht. Das deutsche Arbeitsrecht bietet flexible Lösungen, von Gleitzeit über Sonderurlaub bis hin zum Tausch von Feiertagen.   Auch die Bemühungen der US-amerikanischen Regierung, Inklusions- und Vielfaltsmaßnahmen zurückzudrängen, ändern nichts daran, dass wir in...

Mann bewirbt sich auf Job für „Sekretärin“: Entschädigung wegen Diskriminierung?

Die Sekretärin, der Mechaniker – alte Stereotype in Stellenanzeigen können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Sogenannte AGG-Hopper versuchen, Fehler auszunutzen und auf Entschädigung zu klagen. Das klappt nicht immer, doch die Fälle lehren viel darüber, worauf Arbeitgeber achten sollten, wenn sie eine Stelle ausschreiben. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Streitigkeiten aufgrund angeblicher Diskriminierung im Bewerbungsverfahren. Es gibt eine...