„Inflationsprämie“: Arbeitgeber können bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszahlen

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Die Bun­desregierung zeigt sich großzügig. Ganz nach dem Vor­bild des erfol­gre­ichen Coro­na-Bonus‘ ermöglicht eine neue Vorschrift im Einkom­men­steuerge­setz es Unternehmen ab sofort, ihren Mitar­beit­ern steuer­frei eine Prämie auszuzahlen. Sie soll die hohen Leben­shal­tungskosten abmildern.

Am 25. Okto­ber 2022 wurde im Bun­des­ge­set­zblatt das Gesetz zur tem­porären Senkung des Umsatzs­teuer­satzes auf Gasliefer­un­gen über das Erdgas­netz verkün­det. Teil dieses Geset­zes ist auch eine Änderung des Einkom­men­steuerge­set­zes (EStG), die für Unternehmen wichtig wer­den kann.

§ 3 EStG wird um eine Regelung ergänzt, nach der Arbeit­ge­ber vom 26. Okto­ber 2022 bis 31. Dezem­ber 2024 bis zu 3.000 Euro pro Mitar­beit­er steuer­frei auszahlen kann. Um die gestiege­nen Ver­braucher­preise abzu­mildern, kön­nen Unternehmen bis zu diesem Betrag Zuschüsse oder Sach­bezüge gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG n.F.), möglich ist das als Ein­malzahlung oder auch in mehreren Tranchen.

Die Leis­tung muss zusät­zlich zum ohne­hin geschulde­ten Arbeit­slohn erfol­gen. Die Regelung entspricht damit dem schon bekan­nten Coro­na-Bonus.

Dr. Chris­t­ian Oster­maier ist Part­ner bei SNP Schlaw­ien Part­ner­schaft mbB berät Unternehmen aller Größen, meist mit­tel­ständis­che Unternehmen, sowie deren Gesellschafter in allen Fra­gen des Gesellschaft­srechts und des Arbeit­srechts. https://de.linkedin.com/in/ostermaier-christian-898a3027

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